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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6704
BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98 (https://dejure.org/1998,6704)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98 (https://dejure.org/1998,6704)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 1 ObOWi 309/98 (https://dejure.org/1998,6704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwurf des Einspruchs eines Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG durch das Amtsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 24 (Ls.)
  • NZV 1999, 99
  • DAR 1998, 480
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 05.10.2011 - 1 RBs 278/11

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 1 Satz 1

    Darüber hinaus ist dem Rügevorbringen auch zu entnehmen, dass der Betroffene, bedingt durch die Verletzung des rechtlichen Gehörs, mit entscheidungserheblichem Sachverhalt nicht gehört worden ist (vgl. OLG Düsseldorf DAR 99, 275; OLG Köln NZV 1992, 419; Bay. ObLG VRS 96, 18; OLG Hamm BeckRS 2010, 03080).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Soweit das BayObLG (DAR 1998, 480) offenbar der Ansicht ist, die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs setze auch dann, wenn im Verwerfungsurteil ein Entschuldigungsgrund nicht erörtert worden sei, die Darlegung voraus, was im Falle einer Anhörung geltend gemacht worden wäre, kann dem aus den vorgenannten Gründen nicht gefolgt werden.
  • OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03

    Bußgeldverfahren, rechtliches Gehör, letztes Wort, Verfahrensrüge

    Dieser Vortrag ist nach ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum Voraussetzung der Zulässigkeit eines auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Zulassungsantrages (siehe nur OLG Hamm VRS 97 (1999), 142, 143; OLG Düsseldorf VRS 94 (1998), 281, 282; BayObLG NZV 1999, 99; DAR 1993, 375; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rn. 40c; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rn. 16c, jeweils m. w. N.).

    Zweck der Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs gem. § 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 OWiG ist die Behebung von Verstößen gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs auf der Ebene der Fachgerichte zur Vermeidung von Verfassungsbeschwerden (siehe nur BVerfG, NJW 1992, 2811, 2812; OLG Düsseldorf VRS 94 (1998), 281, 282; Wieser OWiG, § 80 Rn. 2.3; BayObLG NZV 1999, 99; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 80 Rn. 8; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rn. 40; Göhler, a. a. O., Rn. 16c).

  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 2 Ss OWi 289/06

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Zulassungsgrund der Versagung

    Selbst eine fehlerhafte und obergerichtlich klärungsbedürftige Anwendung der einfachgesetzlichen Verfahrensvorschriften § 74 Abs. 2 OWiG und § 73 Abs. 2 OWiG kann daher den Zulassungsantrag grundsätzlich nicht begründen (vgl. Senge in KK-OWiG 3. Aufl. § 74 Rdn. 54; BayObLG VRS 96, 18).

    Denn insoweit soll das Rechtsbeschwerdegericht in Fällen, in denen nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde, korrigierend eingreifen, um eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; BayObLG VRS 96, 18; Göhler, aaO § 80 Rdn. 16a m.Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des

    Soweit in dem Fall, dass die Gehörsrüge bei Verwerfung des Einspruchs auf die Nichtberücksichtigung wesentlicher Entschuldigungsgründe gestützt wird, die Darlegung der dem Amtsgericht mitgeteilten Entschuldigungsgründe ausnahmsweise ohne Eingehen auf das Vorbringen in der Sache selbst für ausreichend erachtet wird, um den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu genügen (vgl. OLG Köln NZV 1999, 264, 265; a.A. BayObLG NZV 1999, 99), knüpft auch diese Auffassung daran an, dass ein bestimmtes Vorbringen des Betroffenen - hier zu Entschuldigungsgründen - nicht berücksichtigt worden ist.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04

    Bußgeldverfahren: Zulässiger Antrag des Verteidigers auf Entbindung des

    Auch bedarf es der substantiierten Darstellung der Sach- und Beweislage, damit geprüft werden kann, ob durch die rechtsfehlerhafte Behandlung des Entbindungsantrages das rechtliche Gehör des Betroffenen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt worden ist (ständ. Rechtspr. des Senates, so schon Beschluss vom 14.03.2000, 1 Ws 347/99 u.a.; OLG Stuttgart Zfs 1994, 308 f; BayObLG VRS 96, 18, 19; OLG Köln VRS 94, 123 ff, 125).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2011 - 2 Ss OWi 375/11

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Kein Ermessen bei Anordnung des persönlichen

    Denn insoweit soll das Rechtsbeschwerdegericht in Fällen, in denen nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde, korrigierend eingreifen, um eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; BayObLG VRS 96, 18; Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 80 Rdn. 16a m.w.N.).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 1 ObOWi 208/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör - unzulässige Einspruchsverfwerfung - Angaben des

    Dieser im Zulassungsverfahren wiederholte Vortrag genügt zum einen den formalen Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG, da ihm der Senat entnehmen kann, welches Vorbringen des Betroffenen in der Sache durch die unzulässige Verwerfung des Einspruchs unberücksichtigt geblieben ist (vgl. hierzu BayObLG DAR 1998, 480 m. w. N.; OLG Hamm NZV 1999, 220; KK/Senge OWiG 2. Aufl. § 74 Rn. 54 und 57).
  • OLG Bamberg, 04.07.2011 - 3 Ss OWi 606/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    11 aa) Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hat der Beschwerdeführer nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Antragsverfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG jedoch auch eine (behauptete) Gehörsverletzung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (OLG Köln NZV 1992, 419; BayObLG DAR 1998, 480; 2001, 371; 2002, 133 f.; OLG Rostock VRS 108, 374 ff.; OLG Düsseldorf NZV 2007, 251 f.; OLG Hamm NStZ 2008, 212; OLG Bamberg VRS 2007, 284 ff.; vgl. auch KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 56 ff. sowie Göhler/ Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rn. 16c, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203
    Wird die Versagung rechtlichen Gehörs gerügt, muss - zumindest dann, wenn - wie hier - die Rechtsverletzung darin liegen soll, dass einem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wurde, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern - vorgetragen werden, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs geltend gemacht worden wäre (BayObLG NJW 1992, 1907 = VRS 83, 209; VRS 91, 353; NZV 1999, 99 = VRS 96, 18; OLG Düsseldorf VRS 93, 119; NZV 1998, 254; DAR 1999, 275 = VRS 97, 57; OLG Hamm NZV 1999, 220 = VRS 96, 60 u. VRS 97, 142; Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; NZV 1999, 264 = VRS 96, 451).
  • BayObLG, 16.03.2000 - 3 ObOWi 5/00

    Versäumung der Frist zur Anbringung der Rechtsbeschwerdeanträge zu Protokoll der

  • OLG Hamm, 04.02.1999 - 3 Ss OWi 1499/98

    Berufliche Verhinderung, genügende Entschuldigung, rechtliches Gehör, Verwerfung

  • OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 2 Ss OWi 398/11

    Voraussetzungen einer Gehörsverletzung in Folge der rechtsfehlerhaften Ablehnung

  • OLG Jena, 15.07.2013 - 1 SsRs 74/13

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene

  • OLG Hamm, 24.02.2000 - 4 Ss OWi 1023/99

    Zulassungsbeschwerde, geringfügige Geldbuße nicht über 200,00 DM, Nichterscheinen

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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5329
BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98 (https://dejure.org/1998,5329)
BayObLG, Entscheidung vom 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98 (https://dejure.org/1998,5329)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juli 1998 - 2 ObOWi 242/98 (https://dejure.org/1998,5329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit des § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO bei Überschreiten einer innerorts durch Verkehrszeichen zugelassenen höheren Geschwindigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Für die Berechnung der Frist des StVG § 25 Abs 2a ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem das frühere Fahrverbot rechtskräftig geworden ist

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 59
  • NZV 1999, 50
  • VersR 2000, 907
  • BayObLGSt 1998, 117
  • DAR 1998, 480
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 26.04.1995 - 3 Ws (B) 95/95
    Auszug aus BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98
    Die hierfür maßgebenden Erwägungen treffen aber gerade nicht den vorliegenden Fall, in dem eine geringere Geschwindigkeit angeordnet wird, da es sich dann um ein Gebot handelt, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist (so wohl KG NZV 95, 369 a.A. Mühlhaus/Janiszewski § 3 Rn. 100).
  • BayObLG, 21.05.1976 - 1 ObOWi 116/76

    Verkehrsordnungswidrigkeiten; Mehrere; Ahndung; Fahrverbot

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98
    Nur bei Überschreiten einer innerorts durch Verkehrszeichen zugelassenen höheren Geschwindigkeit ist § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO anwendbar (BayObLGSt 1976, 58; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 3 StVO Rn. 56; Mühlhaus/Janiszewski StVO 14. Aufl. § 3 Rn. 99).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 2 RBs 129/20

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteilsformel, Inhalt

    Diese Regelung wird jedenfalls bei einer Herabsetzung (hier: 30 km/h) der allgemein festgelegten Höchstgeschwindigkeit nicht durch § 3 Abs. 3 StVO verdrängt (vgl. BayObLG NZV 1999, 50; OLG Hamm VRS 97, 212, 213; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 3 StVO Rdn. 56).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 40/00

    Vorlage; Zweijahresfrist; Zeitpunkt, in dem das frühere Fahrverbot rechtskräftig

    Für die Prüfung, ob ein (früheres) Fahrverbot gegen den Betroffenen im Sinne des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit verhängt wurde, ist maßgeblich, ob die Entscheidung, mit der das Verbot ausgesprochen wurde, innerhalb dieses Zeitraums rechtskräftig geworden ist; auf den - gegebenenfalls vor Beginn dieses Zeitraums liegenden - Zeitpunkt der Entscheidung kommt es nicht an (ebenso BayObLG NZV 1999, 50 f.; Albrecht NZV 1999, 177 f.; Schäpe DAR 1999, 372 f.; Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 8. Aufl., Rdn. 1026; a. A. Deutscher NZV 1999, 185, 189).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 53 Ss OWi 675/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils

    Ein solcher Fall liegt ist hier nicht gegeben: Ein voraufgegangens gegen den Betroffenen erkanntes Fahrverbot ist am 3. April 2017 in Rechtskraft (vgl. hierzu statt vieler: BayObLG NZV 1999, 50) erwachsen, die vorliegende Ordnungswidrigkeit datiert vom 19. August 2018; mithin liegen zwischen beiden Ereignissen keine zwei Jahre.
  • OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99

    Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines

    Da hier durch ein Vorschriftszeichen (Zeichen 274 zu § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit als die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO angeordnet worden ist, handelt es sich um ein Gebot, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. Senatsbeschluß vom 15.4 1999 in 2 Ss OWi 196/99 unter Hinweis auf BayObLG NZV 1999, 50 = DAR 1998, 480).
  • OLG Hamm, 15.04.1999 - 2 Ss OWi 196/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot, einfache Fahrlässigkeit,

    Sollte die Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft begangen worden sein, worauf der Zusatz "Richtungsfahrbahn I" deutet, wäre hier durch ein Vorschriftzeichen (§ 41 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit als die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO angeordnet, so daß es sich um ein Gebot handelt, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 2 c, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. BayObLG NZV 1999, 50 = DAR 1998, 480).
  • OLG Koblenz, 14.06.2017 - 1 OWi 4 SsBs 43/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: wirksame

    Maßgeblich ist danach der Zeitraum zwischen der Rechtskraft der früheren Entscheidung - nach den Urteilsfeststellungen hier am 8. August 2014 - und dem nunmehrigen, am 12. Juli 2016 begangenen Verkehrsverstoß (vgl. BayObLG NZV 1999, 50; Euler, in: BeckOK OWiG, Ed. 15, § 25 Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 25/99

    Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs, einfache Fahrlässigkeit,

    Da hier durch ein Vorschriftszeichen (§ 41 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit angeordnet ist, handelt es sich um ein Gebot, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. BayObLG DAR 1998, 480, NZV 1999, 50).
  • BayObLG, 17.09.2002 - 1 ObOWi 336/02

    Unterbrechung einer Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten durch eine

    Da wegen der Tilgungsreife eine verwertbare Vorahndung nicht vorliegt (BayObLGSt 1998, 117/120), war die Viermonatsregel des § 25 Abs. 2 a StVG anzuwenden.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.08.1998 - 1 ObOWi 384/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6758
BayObLG, 12.08.1998 - 1 ObOWi 384/98 (https://dejure.org/1998,6758)
BayObLG, Entscheidung vom 12.08.1998 - 1 ObOWi 384/98 (https://dejure.org/1998,6758)
BayObLG, Entscheidung vom 12. August 1998 - 1 ObOWi 384/98 (https://dejure.org/1998,6758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 82; OWiG § 67 Abs. 2; ÄndGOWiG Art. 7
    Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens hinsichtlich des Datums des Inkrafttretens eines Gesetzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 158
  • NVwZ 1999, 218 (Ls.)
  • NZV 1998, 509
  • BayObLGSt 1998, 132
  • DAR 1998, 480
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96

    Auch eine praktisch völlig fehlende Bebauung rechtfertigt bei einer

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1998 - 1 ObOWi 384/98
    Danach wurde eine Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch allgemein als unzulässig angesehen (vgl. BayObLG NZV 1997, 89/90 m. w. N.).
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