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   OLG Düsseldorf, 02.07.1998 - 5 Ss (OWi) 192/98 - (OWi) 86/98 I   

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https://dejure.org/1998,5163
OLG Düsseldorf, 02.07.1998 - 5 Ss (OWi) 192/98 - (OWi) 86/98 I (https://dejure.org/1998,5163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.1998 - 5 Ss (OWi) 192/98 - (OWi) 86/98 I (https://dejure.org/1998,5163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 5 Ss (OWi) 192/98 - (OWi) 86/98 I (https://dejure.org/1998,5163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 3; OWiG § 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 422 (Ls.)
  • DAR 1998, 402
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamwerden des Fahrverbots bei Zusammentreffen mit

    Liegen die Anordnungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 2 a Satz 1 StVG vor, so steht dem Gericht kein Ermessen zu, ob es die Vorschrift anwendet oder nicht (Anschluss an OLG Düsseldorf DAR 1998, 402).

    Liegen nämlich - wie hier - die Anordnungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 2 a Satz 1 StVG vor, so steht dem Gericht kein Ermessen zu, ob es die Vorschrift anwendet oder nicht (OLG Düsseldorf DAR 1998, 402).

  • OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Einlassung, Maß der

    Das Amtsgericht hat nicht, was nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere auch der des Senats, nicht zulässig gewesen wäre, allein aus dem Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung auf vorsätzliche Begehungsweise geschlossen (vgl. dazu u.a. Senat in DAR 1998, 281 = MDR 1998, 901 = VRS 95, 293 =VM 1998, 84 (Nr. 104); DAR 1999, 178 = ZAP EN-Nr. 172/99 = MDR 1999, 419 = DAR 1999, 178 = VRS 96, 291 = NZV 1999, 301; NZV 1998, 124, zur weiteren Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm siehe die Nachweise bei Burhoff DAR 2001, 433, 434; siehe u.a. auch OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Düsseldorf DAR 1998, 402; 1999, 130).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 2 Ss OWi 9/09

    Nichtanwendung der 4-Monatsfrist für die Verbüßung eines Fahrverbots wegen

    Wenn aber ein Fahrverbot verhängt wird, ist die Gewährung der viermonatigen Frist bis zum Wirksamwerden des Fahrverbotes - sofern zwei Jahre vor Begehung der Ordnungswidrigkeit und bis zur Bußgeldentscheidung kein Fahrverbot verhängt worden ist - zwingend (vgl. OLG Düsseldorf (1.Senat) DAR 1998, 402 und DAR 2001, 39).
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