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   LG Halle, 15.05.1998 - 7 O 470/97   

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LG Halle, 15.05.1998 - 7 O 470/97 (https://dejure.org/1998,8060)
LG Halle, Entscheidung vom 15.05.1998 - 7 O 470/97 (https://dejure.org/1998,8060)
LG Halle, Entscheidung vom 15. Mai 1998 - 7 O 470/97 (https://dejure.org/1998,8060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Landes durch Überlassung von Strassen in einem nicht verkehrssicheren Zustand; Haftungsbefreiung eines Landes hinsichtlich seiner strassenrechtlichen Verkehrssicherungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mit Schlaglöchern muss auf der Autobahn nicht gerechnet werden!

  • haufe.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Schlaglöcher: Wer haftet für die Schäden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrer müssen auf Autobahn nicht mit Schlaglöchern rechnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839

Papierfundstellen

  • DAR 1999, 28
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen

    Bei derart tiefen Schlaglöchern, die bei einigen Fahrzeugen bereits zu einer Bodenhaftung führen und deren Befahrbarkeit auch für einen umsichtigen Fahrer kaum mehr gewährleistet ist, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, mit solchen gravierenden Unebenheiten müsse ein Autofahrer rechnen und sich auf diese einstellen (vgl. OLG Jena DAR 2003, 69: Absatz im Straßenbelag von 19 cm; OLG Dresden DAR 1999, 122: 21 cm tiefe Bodenwelle einer verkehrswichtigen Straße; OLG Naumburg NJ 1997, 432: 20 cm tiefes Schlagloch in einer Kreisstraße; OLG Nürnberg DAR 1996, 59: 10 cm tiefes Schlagloch auf Bundesautobahn; LG Dresden DAR 2000, 480: 15 - 18 cm tiefes Schlagloch in einer Hauptverkehrsstraße; DAR 1994, 327: 15 cm tiefes Schlagloch in einer Umgehungsstraße; LG Halle DAR 1999, 28: 12 cm tiefes Schlagloch auf Autobahn; LG Chemnitz DAR 1998, 144: 21 cm tiefe Fahrbahnrinne in verkehrswichtiger Durchgangsstraße; LG Augsburg ZfS 1991, 404: 20 cm tiefer Frostaufbruch in innerstädtischer Straße mit hohem Verkehrsaufkommen).

    Mit Vertiefungen in einer Größenordnung von 20 cm muss ein Verkehrsteilnehmer auch bei Warnschildern in dem betreffenden Straßenabschnitt nicht rechnen (vgl. LG Dresden DAR 2000, 480; LG Halle DAR 1999, 28).

    Insgesamt ist deshalb insbesondere unter Berücksichtigung der vorhandenen Beschilderung ein Mitverschulden sowie eine Anrechnung der Betriebsgefahr von 50 % angemessen (vgl. in vergleichbaren Fällen OLG Dresden DAR 1999, 122: 1/4 Mitverschulden; OLG Nürnberg DAR 1999, 59: 1/4 Mitverschulden; LG Dresden DAR 1994, 327: 1/2 Mitverschulden; aber auch LG Halle DAR 1999, 28, LG Chemnitz DAR 1998, 144: keine Anrechnung von Mitverschulden).

  • OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07

    Haftung des Trägers der Straßenbaulast für Unfälle durch Straßenschäden

    Bei dieser Ausgangslage, die zur Herauslösung von großen Asphaltstücken und der Ausbildung eines 20 cm tiefen Schlaglochs führen konnten, waren die Maßnahmen des beklagten Landes zur Schadensverhinderung nach den Maßstäben der haftungsrechtlichen Rechtsprechung nicht ausreichend (vgl. OLG Celle NJW-RR 2007, 72 ff.; OLG Nürnberg NZV 1996, 149 ff.; LG Halle DAR 1999, 28 ).

    Allgemeine Hinweise auf Straßenschäden reichen bei einem derartigen Befund nicht mehr aus, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2007, 972, 973 f.; LG Halle DAR 1999, 28 ).

    Das gilt insbesondere bei entsprechenden Fahrbahnschäden auf einer Autobahn (OLG Nürnberg DAR 1996, 59 ; LG Halle DAR 1999, 28 ).

    Auch wenn das beklagte Land die Autobahn durch die Mitarbeiter seines Landesbetriebes Straßen und Verkehr alle zwei Tage kontrolliert und aufgetretene Schlaglöcher beseitigt hatte, wurde es dadurch unter den gegebenen Umständen nicht von seiner Haftung frei, weil die provisorische Ausbesserung der konkreten Schadstelle derart oberflächlich vorgenommen worden war oder als ältere provisorische Reparatur wiederum so schadhaft war, dass die Abplatzung und Entstehung des 20 cm tiefen Schlaglochs dadurch nicht verhindert wurde (vgl. auch LG Halle DAR 1999, 28 ).

  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde für Kraftfahrzeugschäden infolge

    Ausnahmsweise kann sich die Betriebsgefahr im Einzelfall nicht schadensmindernd auswirken, wenn z. B. feststeht, dass der Schaden auch von einem Idealfahrer nicht zu vermeiden gewesen wäre oder der Geschädigte hinter einem anderen Fahrzeug fuhr und ein Schlagloch deshalb nicht bereits in einem Zeitpunkt sichtbar war, in dem er noch hätte ausweichen können (LG Halle DAR 1999, 28; Scheidler NZV 2011, 422, 426).
  • OLG Hamm, 08.01.2014 - 11 U 76/13

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast

    Lediglich für Autobahnen stellen bereits Schlaglöcher ab einer Tiefe von 10 cm eine von dem Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende, abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar (OLG Nürnberg, DAR 1996, 59: 10 cm tiefes Schlagloch auf Bundesautobahn; LG Halle, DAR 1999, 28: 12 cm tiefes Schlagloch auf Bundesautobahn).
  • LG Aachen, 01.10.2015 - 12 O 87/15

    Verkehrssicherungspflichten der Behörde bei Bodenwelle auf Autobahn

    Jedenfalls bei wichtigen Straßen muss ein Verkehrsteilnehmer auch unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage der Körperschaften und des Umstandes, dass ebene Fahrbahnen nicht überall zu erwarten sind, darauf vertrauen dürfen, dass jedenfalls keine ganz erheblichen Niveau-unterschiede vorhanden sind (OLG Celle, Urteil vom 08.02.2007 - 8 U 199/06, NJW-RR 2007, 972; OLG Jena DAR 2003, 69; OLG Dresden DAR 1999, 122; OLG Naumburg NJ 1997, 432; OLG Nürnberg DAR 1996, 59; LG Dresden DAR 2000, 480; LG Halle DAR 1999, 28: 12 cm tiefes Schlagloch; LG Chemnitz DAR 1998, 144; LG Augsburg ZfS 1991, 404).
  • OLG Hamm, 14.06.2013 - 11 U 158/12
    Lediglich für Autobahnen wird die Ansicht vertreten, dass bereits Schlaglöcher ab einer Tiefe von 10 cm eine von dem Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende, abhilfe-bedürftige Gefahrenquelle darstellen (OLG Nürnberg, DAR 1996, 59; LG Halle, DAR 1999, 28).
  • LG Bochum, 10.07.2020 - 5 O 134/20
    Lediglich für Autobahnen stellen bereits Schlaglöcher ab einer Tiefe von 10 cm eine von dem Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende, abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar (OLG Hamm, Beschl. v. 08.01.2014, 11 U 76/13, juris ; vgl. OLG Nürnberg, DAR 1996, 59: 10 cm tiefes Schlagloch auf Bundesautobahn; LG Halle, DAR 1999, 28: 12 cm tiefes Schlagloch auf Bundesautobahn).
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