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   VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 10 S 2332/97   

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https://dejure.org/1998,3760
VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 10 S 2332/97 (https://dejure.org/1998,3760)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.07.1998 - 10 S 2332/97 (https://dejure.org/1998,3760)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 10 S 2332/97 (https://dejure.org/1998,3760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anerkennung als Fahrzeug des Blutspendedienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 79 (Ls.)
  • NZV 1999, 352 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 233 (Ls.)
  • DAR 1999, 41
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 M 6603/96

    Medizinisches Untersuchungsmaterial; Transport; Blinklicht; Martinshorn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 10 S 2332/97
    In jedem Fall kann der Einsatz des Fahrzeugs zum eiligen Transport leicht verderblicher Handelsware nicht seine hier streitige Zuordnung zum Blutspendedienst begründen (vgl. auch NdsOVG, Beschluß vom 13.01.1997, zfs 1997, 397; Petersen, NZV 1997, 249 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 8 A 1531/09

    Kein Blaulicht für Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes

    insoweit auch OVG NRW, Urteil vom 12.5.2000 - 8 A 2698/99 -, NZV 2000, 514 = juris, Rn. 27, wo von "Organisationen" gesprochen wird, deren Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgerüstet werden dürfen; OVG Saarl., Beschluss vom 29.8.2006 - 1 Q 12/06 -, juris, Rn. 9 (konkret-institutioneller - organisatorischer - Begriff des Katastrophenschutzes); Hamb. OVG, Beschluss vom 24.5.2006 - 3 Bs 155/05 -, juris, Rn. 5 (konkret-institutioneller - organisatorischer - Begriff des Rettungsdienstes); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.7.1998 - 10 S 2332/97 -, juris, Rn. 20 ("Fahrzeuge bestimmter konkreter Organisationen").
  • BVerwG, 19.10.1999 - 3 C 40.98

    Blutspendedienst; Beförderung von Blutkonserven; "Blaulicht"; Kraftfahrzeuge des

    BVerwG 3 C 40.98 VGH 10 S 2332/97.
  • VG Stuttgart, 23.03.2022 - 8 K 658/20

    Anerkennung von Personenkraftwagen als Unfallhilfswagen öffentlicher

    Sie begehrt bei sachgerechtem Verständnis ihres Vorbringens - wie der weitere in der mündlichen Verhandlung gestellte Hilfsantrag deutlich macht - vom Beklagten die behördliche Anerkennung der streitgegenständlichen Personenkraftwagen als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe im Sinne des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO und die entsprechende Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 11 Abs. 1 FZV), über welche der Beklagte durch Verwaltungsakt zu entscheiden hat (vgl. zu der parallel aufgebauten Vorschrift des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StVZO a.F. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.1998 - 10 S 2332/97 - und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 19.10.1999 - 3 C 40/98 -, jew. juris).
  • OLG Frankfurt, 18.06.1999 - 25 U 129/98

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers im

    Ob daraus -- wie der Kläger zu 1) unter Hinweis auf eine Literaturveröffentlichung (Fuchs-Wissemann in DAR 1999, 41 ff) meint -- zu folgern ist, daß ein Kraftfahrer in einem verkehrsberuhigten Bereich bereits dann anzuhalten und zu warten hat, wenn eine Gefährdung zwar noch nicht erkennbar, aber abstrakt möglich und nicht auszuschließen ist, erscheint dem Senat allerdings zweifelhaft.
  • LG Saarbrücken, 20.07.2007 - 13 A S 13/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Alle Fahrzeuge haben deshalb gem. § 42 Abs. 4a Nr. 2 StVO ausnahmslos Schritt zu fahren, um jederzeit anhalten und eine fremde Gefährdung ausschließen zu können (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 42 StVO Rn. 181 Z 325/326; Fuchs-Wissemann, DAR 99, 41 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2002 - 12 ME 636/02

    Ausnahmegenehmigung; Blaues Blinklicht; Einsatzhorn; Kraftfahrzeuge des

    In die Richtung dieser vom Senat vorgenommenen Auslegung des § 52 Abs. 3 Satz 1 StVZO geht ebenfalls das den Begriff des Kraftfahrzeugs des Blutspendedienstes i.S. des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StVZO a.F. (die Vorschrift wurde durch Art. 1, Nr. 31 der 31. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23.3.2000, BGBl. I S. 310 gestrichen) betreffende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 1999 ( - 3 C 40/98 - , DöV 2000, 779 f.; vorhergehend i.E. ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.7.1998 - 10 S 2332/97 - ; vgl. auch: Beschl. d. erkennenden Senats v. 18.11.1999 - 12 L 4386/99 - ).
  • VG Stuttgart, 23.02.2022 - 8 K 658/20

    Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe; Blaulicht; Kennleuchten für

    Sie begehrt bei sachgerechtem Verständnis ihres Vorbringens - wie der weitere in der mündlichen Verhandlung gestellte Hilfsantrag deutlich macht - vom Beklagten die behördliche Anerkennung der streitgegenständlichen Personenkraftwagen als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe im Sinne des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO und die entsprechende Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 11 Abs. 1 FZV), über welche der Beklagte durch Verwaltungsakt zu entscheiden hat (vgl. zu der parallel aufgebauten Vorschrift des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StVZO a.F. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.1998 - 10 S 2332/97 - und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 19.10.1999 - 3 C 40/98 -, jew. juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.1999 - 12 L 4386/99

    Kraftfahrzeuge des Blutspendedienstes i.S.d.; Blaulicht; Blutspendedienst;

    Wird demgegenüber das Fahrzeug zu einem erheblichen Teil zu anderen Zwecken eingesetzt als zum Transport von Blutprodukten eines Blutspendedienstes (und geschieht dies auch nicht in Notfällen), wie dies beim Kläger der Fall ist, so liegen die Voraussetzungen des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StVZO nicht vor (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. V. 287.1998 - 10 S 2332/97 - ; s. auch VG Bayreuth, Beschl. v. 11.11.1997 - B 1 S 97.630 - ).
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