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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.07.1999 - 2a Ss (OWi) 197/99, 2a Ss (OWi) 61/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10432
OLG Düsseldorf, 21.07.1999 - 2a Ss (OWi) 197/99, 2a Ss (OWi) 61/99 (https://dejure.org/1999,10432)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.1999 - 2a Ss (OWi) 197/99, 2a Ss (OWi) 61/99 (https://dejure.org/1999,10432)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 2a Ss (OWi) 197/99, 2a Ss (OWi) 61/99 (https://dejure.org/1999,10432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Der Bußgeldbescheid wird nicht durch eine falsche Bezeichnung des Tatorts unwirksam, wenn der tatsächlich gemeinte Tatort unzweifelhaft ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bezeichnung des Tatorts im Bußgeldbescheid, Verhängung eines Fahrverbots wegen Rotlichtverstoßes

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 376
  • DAR 1999, 512
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 08.03.2018 - 1 OWi 2 SsBs 107/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Rotlichtverstoß an einer

    (BayObLG, Beschluss vom 16.10.1996 - 1 ObOWi 611/96, NZV 1997, 242; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.1999 - 2a Ss (Owi) 197/99, juris Rn. 17).

    Dies stellt bereits ein grob verkehrswidriges Verhalten dar, welches in der Gesamtschau die Annahme des Regelbeispiels rechtfertigen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.1999 - 2a Ss (OWi) 197/99, juris Rn. 19; s.a. Deutscher aaO. Rn. 1617).

  • BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1543/21

    Entkräftung des Regelfalls bei Rotlichtverstoß

    Indes beschränkt sich der Anwendungsbereich der Bestimmung nicht auf den Schutz des Querverkehrs; auch wenn das Wechsellichtzeichen allein dem Schutz des Gegen- oder Diagonalverkehrs dient, sind Verkehrssituationen denkbar, in denen es durch die Missachtung des Rotlichts zur zumindest abstrakten Gefährdung bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer kommen kann, die auf das eigene Grünlicht vertrauen (BayObLG, Beschluss vom 16.10.1996 - 1 ObOWi 611/96 = NZV 1997, 2423; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.1999 - 2a Ss (OWi) 197/99 = NStZ-RR 1999, 376 = NZV 2000, 89 = VRS 98, 47 = VerkMitt 2000, Nr. 30; OLG Zweibrücken a.a.O.).

    Ein solcher Umstand, der nähere Feststellungen zu den konkreten örtlichen Gegebenheiten sowie zu sonstigen verkehrsrelevanten Umständen gebietet, ist nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung das Vorliegen einer - wie hier - einspurigen Verkehrsführung an einer Baustellenampel (vgl. nur OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.06.2003 - 1 Ss [OWi] 97 B/03 = ZfSch 2003, 471; OLG Dresden a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.1999 a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96 = VersR 1997, 1546; OLG Schleswig, Beschluss vom 22.08.1996 - 1 Ss OWi 262/96 = SchlHA 1997, 176; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.1996 - 1 Ss (OWi) 312/95 = VerkMitt 1996, Nr. 94 = VRS 91, 306; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.1994 a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.1994 - 2 Ss OWi 524/94 = NZV 1994, 369; zum atypischen Rotlichtverstoß vgl. auch König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 37 StVO Rn. 54 m.w.N. sowie Hühnermann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. § 37 StVO Rn. 30h, 30l).

  • OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03

    Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Allerdings kann die Schätzung eines Polizeibeamten durch Mitzählen ("21, 22, ...") für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes genügen, wenn sie im Rahmen einer - wie hier - gezielten Ampelbeobachtung erfolgt ist (Senatsentscheidung VRS 100, 140 mit Nachweisen; vgl. OLG Brandenburg DAR 1999, 512; OLG Düsseldorf VRS 93, 462; NZV 2000, 134 = VRS 98, 225; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 216).
  • OLG Dresden, 07.08.2002 - Ss OWi 361/02

    Baustellenampel; Rotlicht; Gefahr; Indiz; Indizwirkung

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann daher nicht überprüfen, ob die Annahme eines typischen qualifizierten Rotlichtverstoßes auch im vorliegenden Fall zutreffend ist (vgl. zur Baustellenampel auch OLG Düsseldorf, VRS 98, 47 ff.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5427
BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98 (https://dejure.org/1999,5427)
BayObLG, Entscheidung vom 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98 (https://dejure.org/1999,5427)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - 3 ObOWi 115/98 (https://dejure.org/1999,5427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Feststellungen eines Amtsrichters bei der Verurteilung zu einer Geldbuße; Rechtmäßigkeit einer Verurteilung zur einer Geldbuße wegen rechtswidrigen vorsätzlichen Verwendens von Schaublättern im Falle ...

  • rechtsportal.de

    FPersG § 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; FPersV § 10 Nr. 3
    Zur Pflicht, in ein Zwei-Fahrer-Gerät nur ein Schaublatt einzulegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vortäuschen der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 153
  • NZV 1999, 344
  • BayObLGSt 1999, 18
  • DAR 1999, 512
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 600/87

    Überleitung des Bußgeldverfahrens in ein Strafverfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98
    Das Verfahren wird daher als Revisionsverfahren fortgeführt (vgl. BGHSt 35, 298 /304).
  • BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91

    Der Fahrer eines entsprechend den EWG-Verordnungen (juris: EWGV) mit einem

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98
    Nach den Feststellungen des Amtsrichters handelte der Betroffene auch zur Täuschung im Rechtsverkehr, weil er bei einer etwaigen späteren Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten den Eindruck erwecken wolle auch IIK.11 habe das Kraftfahrzeug gesteuert (vgl. auch BayObLGSt 1991, 122; 1993, 160).
  • BayObLG, 31.08.1993 - 4St RR 137/93

    Strafbarkeit eines Nicht-Fahrers

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98
    Nach den Feststellungen des Amtsrichters handelte der Betroffene auch zur Täuschung im Rechtsverkehr, weil er bei einer etwaigen späteren Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten den Eindruck erwecken wolle auch IIK.11 habe das Kraftfahrzeug gesteuert (vgl. auch BayObLGSt 1991, 122; 1993, 160).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00

    Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen: Vortäuschung der

    Mit der Eintragung des Fahrers und des Datums der Fahrt wird aber nach Beginn der Aufzeichnung durch den Fahrtschreiber eine feste Beweisbeziehung zum Augenscheinsobjekt hergestellt, wodurch das Schaublatt als Ganzes zur zusammengesetzten Urkunde wird (vgl. schon BayObLG NJW 1981, 774; dass. NZV 1994, 36 und NStZ-RR 1999, 153; OLG Karlsruhe Die Justiz 1999, 400 = VRS 97, 166).

    Auch der Versuch einer Urkundenfälschung kommt nach den Urteilsfeststellungen insoweit nicht in Betracht (vgl. hierzu aber bei andersgelagertem Sachverhalt BayObLG NStZ-RR 1999, 153).

    Hierzu verhalten sich die Gründe des angefochtenen Urteils nicht, insbesondere auch nicht zu der Frage, ob das Tatfahrzeug für die Güterbeförderung diente und welches zulässiges Gesamtgewicht dieses hatte (vgl. hierzu näher - auch wegen der sonstigen in Erwägung zu ziehenden Ordnungswidrigkeiten - BayObLG VRS 100, 444, 447; vgl. auch Bay ObLG NStZ-RR 1999, 153, wonach eine Verurteilung allein wegen der gleichzeitigen Verwendung zweier Schaublätter wegen Änderung der Rechtslage nicht mehr möglich ist).

  • BayObLG, 04.10.2001 - 3 ObOWi 73/01

    Aufklärungs- und Sachrüge der Staatsanwaltschaft bei fehlendem Antrag zum

    Ein Hinweis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 OWiG ist von Amts wegen aber nur zu erteilen, wenn ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat im Sinne des § 203 StPO besteht und keine Verfahrenshindernisse vorliegen (BayObLGSt 1999, 18/19 = VRS 96, 469/470; Göhler OWiG 12. Aufl. § 81 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9220
BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98 (https://dejure.org/1998,9220)
BayObLG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98 (https://dejure.org/1998,9220)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 2 ObOWi 629/98 (https://dejure.org/1998,9220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 307
  • VersR 2000, 736
  • BayObLGSt 1998, 197
  • DAR 1999, 512
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.02.1972 - RReg. 6 St 507/72

    Wiedereinsetzung in de vorigen Stand nach Fristsetzung zur Erklärung, ob der

    Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98
    Bei dieser richterlichen Frist handelte es sich nicht um eine eigentliche prozessuale Erklärungsfrist, sondern um eine sogenannte Zwischen- oder Sperrfrist, die sich in dem Zweck erschöpfte, den Betroffenen vor einer überraschenden Entscheidung des Gerichts zu schützen (vgl. BayObLGSt 1972, 43/46).
  • BGH, 21.12.1976 - 4 StR 194/76

    Zulässigkeit und Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Ehegatten bei

    Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98
    Unrichtig ist daher, wenn sie von LR/Wendisch StPO 25. Aufl. Vor § 42 Rn. 3 als Beispiel einer richterlichen Frist aufgeführt wird; die als Beleg angeführte Entscheidung BGHSt 27, 85 ist noch unter der Geltung der früheren Gesetzeslage ergangen.
  • BayObLG, 27.07.1994 - 2 ObOWi 351/94
    Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98
    Der Hinweis muß klar und unmißverständlich sein; andernfalls gilt er als nicht erfolgt (vgl. BayObLGSt 1994, 128 = NZV 1994, 492 ).
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