Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 28.10.1998

Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 22.08.1996 - 1 S 62/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7956
LG Heidelberg, 22.08.1996 - 1 S 62/95 (https://dejure.org/1996,7956)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 22.08.1996 - 1 S 62/95 (https://dejure.org/1996,7956)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 22. August 1996 - 1 S 62/95 (https://dejure.org/1996,7956)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für einen Kausalzusammenhang zwischen einem Auffahrunfall und einem HWS-Syndrom - Schmerzensgeld für ein leichtes Schleudertrauma

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 847

Papierfundstellen

  • DAR 1999, 75
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Zwar mag ein Auffahrunfall aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung generell geeignet sein, ein HWS-Syndrom hervorzurufen, sodass der Beweis des ersten Anscheins den Aufprall auf das Heck eines Fahrzeuges als Ursache für ein HWS-Syndrom eines Insassen des vorderen Fahrzeuges erscheinen lassen kann (vgl. LG Heidelberg DAR 1999, 75).
  • LG Bonn, 14.01.2004 - 5 S 210/03

    Zurechnung einer lediglich psychisch vermittelten Kausalität zwischen einem

    Es verbleibt daher dabei, dass die Klägerin die volle Beweislast für die haftungsbegründende Kausalität trägt (vgl. auch KG Berlin NJW 2000, 877; OLG Hamm NJW 2000, 878; LG Osnabrück VersR 2000, 1516, a.A. LG Heidelberg DAR 1999, 75).
  • LG Osnabrück, 11.08.1999 - 1 S 595/99

    Anforderungen an die Führung des Nachweises einer Verletzung infolge eines

    Entgegen der Ansicht der Klägerin kann sie sich dabei nicht auf einen Anscheinsbeweis berufen, nach dem ein Auffahrunfall aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung generell geeignet ist, ein HWS-Syndrom hervorzurufen (so aber LG Heidelberg DAR 1999, S. 75 [LG Heidelberg 22.08.1996 - 1 S 62/95] ).
  • LG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 S 482/01
    Zwar kann ein Auffahrunfall aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung generell geeignet sein, ein HWS-Syndrom hervorzurufen, so dass der Beweis des ersten Anscheins den Aufprall auf das Heck eines Fahrzeuges als Ursache für ein HWS-Syndrom eines Insassen des vorderen Fahrzeuges erscheinen lassen kann (vgl. LG Heidelberg DAR 1999, 75; KG NJW 2000, 878 m.w.Nachw.).
  • AG Göttingen, 25.02.2000 - 26 C 231/99

    Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Regulierung eines Verkehrsunfalls;

    Wenn auch bei schweren Unfällen, d.h. Unfällen, bei denen auf die beteiligten Personen und Fahrzeuge erhebliche Energien einwirken, im Wege des Anscheinsbeweises von einer primären körperlichen Verletzung der Fahrzeuginsassen ausgegangen werden kann, so dass für die Frage des Schadensausmaßes die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO gelten, gilt dies für leichtere Unfälle, wie vorliegendem, nicht (vgl. OLG Düsseldorf, r + s 1997, 457, 458; a.A. mit nicht überzeugenden und nicht verallgemeinerungsfähigen Gründen LG Heidelberg DAR 1999, 75, 76 [LG Heidelberg 22.08.1996 - 1 S 62/95] ).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 28.10.1998 - 12 S 79/98   

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https://dejure.org/1998,8472
LG Hannover, 28.10.1998 - 12 S 79/98 (https://dejure.org/1998,8472)
LG Hannover, Entscheidung vom 28.10.1998 - 12 S 79/98 (https://dejure.org/1998,8472)
LG Hannover, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 12 S 79/98 (https://dejure.org/1998,8472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1999, 75
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LG Hannover, 28.10.1998 - 12 S 79/98
    Ein die grobe Fahrlässigkeit ausschließendes Augenblicksversagen nimmt der BGH an, wenn bei dauernden, zur Routine gewordenen Handlungsabläufen die erforderliche Sorgfalt für einen Augenblick außer acht gelassen worden ist und in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (BGH DAR 1992, 369).
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