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   OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99   

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https://dejure.org/1999,1406
OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99 (https://dejure.org/1999,1406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.1999 - 13 U 111/99 (https://dejure.org/1999,1406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 1999 - 13 U 111/99 (https://dejure.org/1999,1406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall; Haftpflichtversicherung; Schmerzensgeld; Schadensersatz; Unfallursächliches schuldhaftes Verhalten

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 17; ; StVG § 18; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVO § 5 Abs. 2 S. 1; ; StVO § 2 Abs. 2; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 1 S. 2; ; PflVG § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847; ; BGB § 421; ; BGB § 249 ff.; ; BGB § 823; ; BGB § 897; ; BGB § 849; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 92 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • hirschra.de

    StVG §§ 7, 17, 18; StVO § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 2 Satz 1; PfIVG § 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 Satz 1; Pf1VG § 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 2; BGB §§ 249, 421, 823 Abs. 1 und 2, § 847
    Pflichten eines auf einer Kreisstraße in einer Linkskurve einen Pkw überholenden Motorradfahres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Streifkollision eines PKW mit einem entgegenkommenden, überholenden Motorrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 639
  • NZV 2000, 372
  • DAR 2000, 265
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 191/81

    Geltendmachung von Verzinsung neben Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99
    Hierbei hat der Senat dem Umstand Rechnung getragen, daß Zinsen gemäß der Vorschrift des § 849 BGB, die auch für Ansprüche nach dem StVG gilt (BGH NJW 1983, 1614) nur bezüglich des Wertersatzes für den Entzug der Sache anwendbar ist und auch nur für die Zeit, für die keine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht wird.
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 300/95

    Nachträgliche Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99
    Da die Gefahr besteht, daß die Unübersichtlichkeit der Strecke ein eventuell erforderlich werdendes rechtzeitiges Ausweichen nach rechts nicht mehr zuläßt, muß der Fahrer die äußerste rechte Fahrbahnseite einhalten (vgl. BGH VersR 1996, 1299 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Entweder wird auf einen Abschlag von der Nutzungsausfallentschädigung für ein vergleichbares Neufahrzeug prinzipiell verzichtet oder es werden Abstriche nur unter Berücksichtigung des Einzelfalls bei Vorliegen besonderer Umstände gemacht, etwa bei erheblichen Mängeln oder bei sonstigen erheblichen Einschränkungen des Nutzungswertes (vgl. OLG Celle, VersR 1973, 281; KG, VersR 1981, 536; OLG Frankfurt, DAR 1983, 165; OLG Stuttgart, VersR 1988, 851; KG, VRS 86, 24, 28 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 269, 270; OLG Schleswig, VersR 1993, 1124, 1125; OLG Naumburg, ZfS 1995, 254, 255; OLG Hamm, DAR 2000, 265, 267; LG Bad Kreuznach, NJW-RR 1988, 1303).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für

    Nicht überzeugen kann die Gegenansicht, wonach allenfalls der Erhaltungszustand, nicht aber das Alter eines Fahrzeuges für die Bemessung der Eigennutzung von Bedeutung sein könne, da auch ein älteres Kraftfahrzeug in einem entsprechenden Erhaltungszustand für den Eigentümer den gleichen Nutzen im Rahmen der eigenwirtschaftlichen Lebensführung haben könne wie ein Neufahrzeug (vgl. u.a. OLG Naumburg ZfS 1995, 254, 255; OLG Hamm DAR 2000, 265, 267; LG Bad Kreuznach NJW-RR 1988, 1303).
  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03

    Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr;

    Dabei hat der Kraftfahrer - innerhalb der Fahrbahn - einen gewissen Beurteilungsspielraum, solange er sich soweit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr "vernünftig" ist (BGH NZV 1996, 444; VersR 1990, 573; OLG Hamm DAR 2000, 265).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens

    Er muss überblicken können, dass der gesamte Vorgang vom Ausscheren bis zum Wiedereingliedern mit richtigem Abstand unter Berücksichtigung etwaigen - auch erst während des Überholens auftauchenden - Gegenverkehrs, für einen durchschnittlichen Fahrer ohne irgendein Wagnis gefahr- und bedingungslos möglich sein werde (vgl. BGH, VersR 2000, 736; KG, VRS 101, 56; OLG Hamm, DAR 2000, 265; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 25).

    Muss er die Gegenfahrbahn benutzen, so darf er nur überholen, wenn er diese auf der gesamten zum Überholen benötigten Strecke zuzüglich des Weges überblicken kann, den ein etwaiges mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit entgegenkommendes Fahrzeug zurücklegt (vgl. OLG Hamm, DAR 2000, 265; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 290; DAR 1996, 290; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 25).

  • OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 4/19

    1. Bei einer langsamen Bergauffahrt ist beim Überholen eines Fahrradfahrers ein

    Insbesondere muss der Überholer überblicken können, dass der gesamte Überholvorgang vom Ausscheren bis zum Wiedereingliedern mit ausreichendem Abstand unter Berücksichtigung etwaigen Gegenverkehrs für einen durchschnittlichen Fahrer ohne jede Wagnis gefahr- und behinderungslos möglich sein wird (OLG Hamm, Urteil vom 13.12.1999 - 13 U 111/99, juris).
  • LG Münster, 24.05.2017 - 8 O 213/15

    Ersatz von Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallschaden und

    Im Hinblick auf die konstruktionsbedingte Langlebigkeit heutiger Kraftfahrzeuge kann ohne das Hinzutreten besonderer Umstände (wie z.B. überdurchschnittlich hohe Laufleistung oder überdurchschnittlich hohe Beanspruchung auf Grund der Art und Weise des Einsatzes des Pkw) nicht ohne weiteres von einem lediglich eingeschränkten Nutzungswert ausgegangen werden (OLG Hamm, Urteil vom 13.12.1999 - 13 U 111/99, in: NZV 2000, 372).
  • LG Düsseldorf, 01.08.2003 - 20 S 5/02

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kettenauffahrunfall

    Vor diesem Hintergrund könnte allenfalls ein besonders schlechter Erhaltungszustand des klägerischen Fahrzeuges, welcher die Gebrauchstauglichkeit mindert, zu einer Herabsetzung des Tagessatzes führen (vgl. OLG Naumburg VM 1995, Seite 23, Seite 24; OLG Hamm DAR 2000, Seite 265, 267).
  • LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19

    Verursachung eines Verkehrsunfalls wegen eines Verstoßes des Fahrers gegen die

    Denn das sich hier verwirklichende besondere Gefährdungspotenzial des Verstoßes der Klägerin gegen das Rechtsfahrgebot (vgl. dazu OLG Hamm DAR 2000, 265, 266f.) bei den Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen am Unfallabend trägt bereits die alleinige Haftung der Klägerin.
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