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   OLG Brandenburg, 04.11.1999 - 1 Ss (OWi) 117 B/99   

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https://dejure.org/1999,27107
OLG Brandenburg, 04.11.1999 - 1 Ss (OWi) 117 B/99 (https://dejure.org/1999,27107)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.1999 - 1 Ss (OWi) 117 B/99 (https://dejure.org/1999,27107)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 1999 - 1 Ss (OWi) 117 B/99 (https://dejure.org/1999,27107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Fahrverbots; Ablehnung eines Beweisantrages; Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Wahrung der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - notwendiger Inhalt des Bußgeldurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 278
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.1999 - 1 Ss OWi 117 B/99
    Eine solche Zurückweisung wäre schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil die Ablehnung wegen Verschleppungsabsicht voraussetzt, daß der Betroffene den Antrag bewußt und ausschließlich zur Verfahrensverzögerung gestellt hat (BGHST 29, 149, 151; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rn. 68 mwN.).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.1999 - 1 Ss OWi 117 B/99
    Bei einer Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung hat der Bußgeldrichter mitzuteilen, aufgrund welcher Meßmethode die Geschwindigkeitsüberschreitung ermittelt wurde, wie hoch die gemessene Geschwindigkeit war und welchen Toleranzwert er zugrunde gelegt hat (BGHST 39, 291; ständige Senatsrechtsprechung vgl. Beschluss vom 20.4.1999 - 1 Ss OWi 47 B/).
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des "Police-Pilot-System" ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 219 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt (so ausdrücklich für die ProViDa-Anlage OLG Celle NZV 1997, 188 = VRS 92, 435; OLG Köln DAR 1999, 516; für das Proof Speed Messgerät BayObLG DAR 1998, 360; vgl. ferner zum "Police-Pilot-System" KG VRS 88, 473; OLG Brandenburg DAR 2000, 278; OLG Braunschweig NZV 1995, 367 = DAR 1995, 361; OLG Stuttgart DAR 1990, 392; OLG Zweibrücken DAR 2000, 225 = VRS 98, 394).
  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens;

    Auch Abstandsunterschreitungen können den Vorwurf beharrlicher Pflichtverletzung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen, weil zwischen Abstands- und Geschwindigkeitsverstößen ein innerer Zusammenhang besteht (BayObLG DAR 2000, 278 ; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVG Rdn. 15 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 29.11.2001 - 2 Ss OWi 1029/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren, erforderlicher Umfang

    Da dieses System aber verschiedene Einsatzmöglichkeiten zulässt (vgl. dazu die Zusammenstellung in Verkehrsrecht Aktuell 2001, 59 ff.; Löhle/Beck DAR 1994, 465 ff.; Beck/Berr, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., Rn. 403 a ff.), die unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen haben, ist das nicht ausreichend (ähnlich OLG Brandenburg DAR 2000, 278).
  • OLG Hamm, 22.07.2004 - 3 Ss OWi 351/04

    Fahrverbot - Feststellungen beim beharrlichen Verstoß

    zum inneren Zusammenhang zwischen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen Bay DAR 2000, 278; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., Rdnr. 15 zu § 25 StVG.
  • AG Brandenburg, 08.09.2008 - 34 C 265/07

    Führerscheinprüfung nicht bestanden - Fahrlehrer nicht bezahlen?

    Der Kläger musste zwar als Inhaber der Fahrschule gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 FahrschAusbO vom 18.08.1998 der Beklagten als Fahrschülerin die von ihr bereits durchlaufenen Ausbildungsteile mit dem in der Anlage 7.2 zu § 6 Abs. 2 der FahrschAusbO aufgeführten Formular der "Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, CE und T" bestätigen und auszuhändigen ( BayObLGSt, NZV 2000, Seiten 262 f. = VerkMitt 2000, Nr. 60 = NStZ-RR 2000, Seiten 277 f. = VRS Band 99, Seiten 140 ff = DAR 2000, Seite 278 ).
  • OLG Hamm, 22.07.2004 - 3 Ss 351/04

    Abstandsunterschreitung; Vorsatz; beharrlicher Verstoß; Feststellungen, Umfang;

    Dies ergibt sich zum einen aus der Fülle der Eintragungen und der engen zeitlichen Abfolge der geahndeten Verkehrsverstöße sowie aus dem offenbaren und auch vom Amtsgericht dargelegten inneren Zusammenhang zwischen den zuvor begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen und der nunmehr abzuurteilenden Abstandsunterschreitung (vgl. zum inneren Zusammenhang zwischen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen Bay DAR 2000, 278; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., Rdnr. 15 zu § 25 StVG.
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