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   OLG Hamm, 20.03.2000 - 6 U 216/99   

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https://dejure.org/2000,8570
OLG Hamm, 20.03.2000 - 6 U 216/99 (https://dejure.org/2000,8570)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2000 - 6 U 216/99 (https://dejure.org/2000,8570)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2000 - 6 U 216/99 (https://dejure.org/2000,8570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Stehenbleibens auf Fahrbahn aufgrund eines plötzlich auftretenden Motorschadens; Kollision mit Gegenverkehr; Erhöhung der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs durch auftretende Qualmwolke; Geringfügige Überschreitung der Mittellinie; Zurechnung eines ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines schadensbedingt liegen Gebliebenen mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 356
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.1973 - VI ZR 91/71

    Abwägung verschiedener zum Unfall führender Kausalverläufe

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2000 - 6 U 216/99
    Die von der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 54, 283; 61, 213; OLG Hamm r+s 98, 501 f.) an die Annahme einer derartigen Zurechnungseinheit gestellten Anforderungen sind jedoch vorliegend nicht gegeben.
  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69

    unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2000 - 6 U 216/99
    Die von der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 54, 283; 61, 213; OLG Hamm r+s 98, 501 f.) an die Annahme einer derartigen Zurechnungseinheit gestellten Anforderungen sind jedoch vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 27.11.2020 - 7 U 24/19

    Kettenauffahrunfall; Haftungseinheit; innerstädtischer Kollonenverkehr

    Der Haftungsanteil des weiteren möglichen Schädigers (hier des Zeugen L) sowie die Betriebsgefahr des von ihm geführten Fahrzeugs sind im Rahmen einer Gesamtabwägung erst zu berücksichtigen, wenn dieser in Anspruch genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2005, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 20.03.2000, 6 U 216/99 - juris Rn. 19 f.; Scholten, in: Freymann/Wellner, a.a.O., Rn. 46 ff.; s. dazu auch Lemcke, r + s 2009, 45 ff.).
  • AG Brandenburg, 17.10.2014 - 31 C 37/13

    Verwendung eines Hebebühnen-Lkw als Kraftfahrzeug von der Verwendung als

    Der für eine Haftung im Sinne des StVG erforderliche Zurechnungszusammenhang ist aber dann hier auch zu verneinen, da bei diesem Kraftfahrzeug die Fahrzeugeigenschaft gegenüber der Verwendung als Arbeitsmaschine zum Zeitpunkt des Unfalls keine Rolle mehr gespielt hat ( BGH , Urteil vom 18.01.2005, Az.: VI ZR 115/04, u. a. in: NZV 2005, Seiten 305 f.; BGH , NZV 1995, Seiten 185 f.; BGH , NJW 1975, Seite 1886 = MDR 1975, Seite 1011 OLG Koblenz , Urteil vom 12.05.2014, Az.: 12 U 1019/13; OLG Hamm , Beschluss vom 23.04.2013, Az.: I-9 U 234/12; OLG Saarbrücken , Urteil vom 03.11.2009, Az.: 4 U 238/09; OLG Hamburg , Urteil vom 23.07.1999, Az.: 14 U 91/98, u. a. in: DAR 2000, Seite 356; OLG Hamm , Urteil vom 10.10.1995, 34 U 25/95, u. a. in: VersR 1997, Seite 505; OLG München , Urteil vom 21.09.1995, Az.: 1 U 5430/94, u. a. in: BeckRS 1995, Nr.: 12665; KG Berlin , KG-Report 1994, Seiten 18 f.; KG Berlin , Urteil vom 08.05.1989, Az.: 12 U 3613/88, u. a. in: VerkMitt 1990, Nr. 1; LG Frankenthal , Urteil vom 26.04.2012, Az.: 8 O 47/11, u. a. in: Schaden-Praxis 2012, Seiten 352 f.; LG Oldenburg , ZfSch 1991, Seiten 367 f. ).
  • LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines

    Wird wie hier nur ein Schädiger in Anspruch genommen, verbleibt es bei einer Haftung nach dem Maßstab der Einzelabwägung im Verhältnis der Parteien, ohne dass eine Gesamtschau mit möglichen weiteren hinzutretenden Unfallbeiträgen vorzunehmen wäre (vgl. BGH VersR 1991, 196; OLG Hamm DAR 2000, 356; Geigel/Knerr aaO 2. Kap. Rdn. 26).
  • LG Köln, 10.07.2015 - 7 O 320/13

    Auffahrunfall, Abwicklung

    Nimmt er hingegen nur einen Mitverursacher in Anspruch, bleibt es bei der sonst üblichen Einzelabwägung und eine Quotenbildung erfolgt nur im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem in Anspruch genommenen Mitverursacher (OLG Hamm, Urteil vom 20.03.2000 - 6 U 216/99, r+s 2000, 235; Figgener , a.a.O.).
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