Weitere Entscheidung unten: AG Lörrach, 20.10.1999

Rechtsprechung
   AG Nordhorn, 03.02.2000 - 3 C 1739/99   

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https://dejure.org/2000,21329
AG Nordhorn, 03.02.2000 - 3 C 1739/99 (https://dejure.org/2000,21329)
AG Nordhorn, Entscheidung vom 03.02.2000 - 3 C 1739/99 (https://dejure.org/2000,21329)
AG Nordhorn, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 3 C 1739/99 (https://dejure.org/2000,21329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 StVG; § 17 StVG; § 3 PflVersG
    Voraussetzungen für den Ersatz fiktiver Reparaturkosten; Möglichkeit des Ersatzes von Reparaturkosten nur bis zu der durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Ersatz fiktiver Reparaturkosten; Möglichkeit des Ersatzes von Reparaturkosten nur bis zu der durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Ersatz fiktiver Reparaturkosten; Möglichkeit des Ersatzes von Reparaturkosten nur bis zu der durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 413
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Osnabrück, 07.04.1993 - 1 S 177/92
    Auszug aus AG Nordhorn, 03.02.2000 - 3 C 1739/99
    Nach der überzeugenden Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 17.03.1993 (Az.: 1 S 177/92) ist eine Vergleichsrechnung erst dann zu fordern, wenn die Reparaturkosten 70 % des Wiederbeschaffungswertes übersteigen.
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04

    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

    Sie wird in Rechtsprechung und Literatur vielfach befürwortet (vgl. z.B. LG Osnabrück, DAR 1993, 265, 266; AG Sigmaringen, MDR 2000, 1430; AG Nordhorn, DAR 2000, 413; vgl. hierzu auch Huber, Das neue Schadensersatzrecht, 2003 § 1 Rn. 120; ders., MDR 2003, 1334, 1339 f.; Lemcke, r + s 2002, 265, 270; ders. in: v. Bühren, Anwaltshandbuch Verkehrsrecht, 2003, Teil 2 Rn. 151 f.; Pamer, NZV 2000, 490 f.; Steffen, DAR 1997, 297, 301; DAR 2002, 6, 9; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozeß, 24. Aufl., 2004, 3. Kap. Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04

    Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall

    Unter Hinweis auf die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages hat die Rechtsprechung verschiedentlich eine Abrechnung auf der Basis fiktiver Reparaturkosten bis zur 70 %-Grenze unabhängig davon gebilligt, ob der Geschädigte sein Fahrzeug behalten oder veräußert hat (vgl. LG Osnabrück DAR 1993, 265 - Veräußerung vor Bekanntgabe eines Restwertangebots durch die Versicherung; siehe auch AG Nordhorn DAR 2000, 413 und AG Sigmaringen MDR 2000, 1430).
  • AG Sigmaringen, 22.09.2000 - 1 C 618/00

    Unfallschadensregulierung - 70-Prozent-Grenze bei fiktiven Reparaturkosten

    Das erkennende Gericht schließt sich insofern jedoch der überzeugenden Rechtsprechung des Landgerichtes Osnabrück (DAR 1993 S. 265) und des Amtsgerichtes Nordhorn (DAR 2000 S. 413) an, wonach eine postengenaue Vergleichsrechnung nicht unterschiedslos für jeden Fall der fiktiven Berechnung des Fahrzeugschadens gefordert werden kann.
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Rechtsprechung
   AG Lörrach, 20.10.1999 - 4 C 1788/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20385
AG Lörrach, 20.10.1999 - 4 C 1788/99 (https://dejure.org/1999,20385)
AG Lörrach, Entscheidung vom 20.10.1999 - 4 C 1788/99 (https://dejure.org/1999,20385)
AG Lörrach, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 4 C 1788/99 (https://dejure.org/1999,20385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensminderungspflicht eines Unfallgeschädigten im Rahmen der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs; Verpflichtung eines Unfallgeschädigten zum Vergleich von Angeboten auf dem örtlichen Markt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 413
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