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   AG Köln, 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99   

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AG Köln, 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99 (https://dejure.org/2000,20667)
AG Köln, Entscheidung vom 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99 (https://dejure.org/2000,20667)
AG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 810 OWi 5193/99 (https://dejure.org/2000,20667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldes; Anforderungen an den Verstoß gegen die Anschnallpflicht; Anforderungen an die Durchführung eines Alkoholtests

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 485
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der

    Auszug aus AG Köln, 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99
    Nach Löhle (NZV 2000, 192) sowie Knopf u.a., (NZV 2000, 196) wird dieser Mangel bei dem hier verwendeten Gerät jedoch durch eine zusätzliche elektrochemische Messung nicht nur in vollem Umfang ausglichen (vgl. auch BayObLG NZV 2000, 295); vielmehr handelt es sich hierbei sogar um eine Verbesserung.

    Statt je zwei Messungen nach beiden Methoden, die insgesamt vier Meßwerte ergäben, erfolgen jedoch nur drei Analysen, was im Schrifttum (vgl. etwa Löhle , NZV 2000, 193; Bode , Blutalkohol 2000, 135; Hillmann , DAR 2000, 293) wiederholt beanstandet, vom BayObLG (NZV 2000, 295) jedoch für unschädlich gehalten wird.

    Demgegenüber vertritt das BayObLG mit Beschluß vom 12.5.2000 (NZV 2000, 295 mit zust. Anm. König) den Standpunkt, daß es sich bei der Messung mit dem Dräger Alcotest 7110 Evidential Mk III um ein sog. "standardisiertes" Meßverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (NZV 93, 485; 98, 129- jeweils zur Geschwindigkeitsmessung -) handele, dessen Meßwert ohne jeden Sicherheitsabschlag einer Verurteilung gem. § 24 a StVG zugrunde gelegt werden könne.

    Eingehend hat der Sachverständige zu der Ansicht der BayObLG (NZV 2000, 295) Stellung genommen, wonach Sicherheitsabschläge vom gemessenen AAK-Wert schon deswegen nicht in Frage kämen, weil ein ausreichender Sicherheitszuschlag in dem gemessenen AAK-Wert bereits enthalten sei.

    Entgegen der Annahme des BayObLG (NZV 2000, 295, 298) sei insbesondere die Beeinflussung des Meßergebnisses durch die Atemtechnik nicht durch die Gerätetechnik ausgeschlossen.

    Der Sachverständige ist auch auf die Ausführungen des BayObLG in dem bereits erwähnten Beschluß (NZV 2000, 295, 298) zur Eich- bzw. Verkehrsfehlergrenze eingegangen.

  • AG Meiningen, 10.05.2000 - 310 Js 22886/99
    Auszug aus AG Köln, 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99
    Auch werden nicht alle drei Meßwerte ausgedruckt, sondern nur zwei, was nicht nur eine Berechnung des Mittelwertes aus allen drei Meßwerten unmöglich macht (Vgl. Bode , ZfS 2000, 317), sondern auch eine Überprüfung der Variationsbreite unter Berücksichtigung aller Meßwerte (vgl. AG Meiningen 310 Js 22886/99; Iffland , NZV 99, 493; Iffland /Bilzer, DAR 99, 2; Löhle , NZV 00, 191, 193 f.).

    Im Hinblick auf noch vorhandene Schwächen wurde das Draeger -Gerät in der tatrichterlichen Rechtsprechung vereinzelt als generell ungeeignet erachtet (vgl. AG Meiningen 310 Js 22886/99); teilweise wurden jedenfalls bei Meßergebnissen im Grenzbereich von 0, 25 bzw. 0,4 mg/l Sicherheitsabschläge für notwendig gehalten, wobei die entscheidenden Gerichte jeweils entweder sachverständig beraten waren oder auf entsprechende Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren Bezug genommen haben.

  • OLG Düsseldorf, 02.10.1997 - 5 Ss OWi 273/97
    Auszug aus AG Köln, 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99
    Nach fast einhelliger Meinung bedarf es aber bekanntlich bei den in § 24 a StVG normierten Gefahrengrenzwerten von 0, 5 bzw. 0,8 Promille BAK nicht der Hinzurechnung eines Sicherheitszuschlages, weil dieser nämlich vom Gesetzgeber bei der Festsetzung der Grenzwerte bereits berücksichtigt ist (vgl. z.B. BayObLG MDR 74, 1042; OLG Düsseldorf VRS 94, 352, 355).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut" erst

    Auszug aus AG Köln, 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99
    Ebenso wie bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration gilt jedoch auch für die Atemalkoholkonzentration, daß bei der Berechnung des Mittelwertes nur die beiden ersten Stellen hinter dem Komma berücksichtigt werden dürfen (vgl. OLG Hamm NZV 2000, 340 - zur BAK -), weil der dritten Dezimale kein ausreichender Aussagewert zukommt (vgl. BGH NJW 78, 1930).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus AG Köln, 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99
    Demgegenüber vertritt das BayObLG mit Beschluß vom 12.5.2000 (NZV 2000, 295 mit zust. Anm. König) den Standpunkt, daß es sich bei der Messung mit dem Dräger Alcotest 7110 Evidential Mk III um ein sog. "standardisiertes" Meßverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (NZV 93, 485; 98, 129- jeweils zur Geschwindigkeitsmessung -) handele, dessen Meßwert ohne jeden Sicherheitsabschlag einer Verurteilung gem. § 24 a StVG zugrunde gelegt werden könne.
  • OLG Hamm, 11.01.2000 - 3 Ss OWi 1219/99

    Blutalkoholkonzentration, Bestimmung, Einzelwert, Mittelwert, dritte Dezimale

    Auszug aus AG Köln, 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99
    Ebenso wie bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration gilt jedoch auch für die Atemalkoholkonzentration, daß bei der Berechnung des Mittelwertes nur die beiden ersten Stellen hinter dem Komma berücksichtigt werden dürfen (vgl. OLG Hamm NZV 2000, 340 - zur BAK -), weil der dritten Dezimale kein ausreichender Aussagewert zukommt (vgl. BGH NJW 78, 1930).
  • BayObLG, 27.08.1974 - 6 St 605/73

    Alkohol; Blutprobe; Analysenmittelwert; Gefahrengrenzwert

    Auszug aus AG Köln, 27.07.2000 - 810 OWi 5193/99
    Nach fast einhelliger Meinung bedarf es aber bekanntlich bei den in § 24 a StVG normierten Gefahrengrenzwerten von 0, 5 bzw. 0,8 Promille BAK nicht der Hinzurechnung eines Sicherheitszuschlages, weil dieser nämlich vom Gesetzgeber bei der Festsetzung der Grenzwerte bereits berücksichtigt ist (vgl. z.B. BayObLG MDR 74, 1042; OLG Düsseldorf VRS 94, 352, 355).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Ebenso zeigt aber auch die in Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums für erforderlich gehaltene allgemeine Berücksichtigung von Sicherheitsabschlägen, daß die rechnerischen Ergebnisse der dem Betroffenen hiernach im Einzelfall (noch) vorzuwerfenden AAK (im Ausgangsfall errechnet Bode in Anm. zu OLG Hamm zfs 2000, 463 sogar nur 0, 17 mg/l) den Tatbestand des § 24a Abs. 1 StVG, soweit er sich auf die AAK-Meßwerte bezieht, weitgehend leerlaufen lassen würde.
  • OLG Köln, 05.01.2001 - Ss 509/00

    Messung der Atemalkoholkonzentration eines Fahrzeugführers; Bußgeldbescheid und

    Dabei bedarf es keiner Erörterung der - gegenwärtig in der Rechtsprechung umstrittenen - Frage, ob und ggfs. in welchem Umfang bei einer Ermittlung der Atemalkoholkonzentration unter Verwendung des Geräts D. Alcotest 7110 E. Sicherheitsabzüge von den gemessenen Einzelwerten oder dem errechneten Mittelwert vorzunehmen sind (vgl. dazu Vorlagebeschluss des OLG Hamm NZV 2000, 426 = ZfS 2000, 459 m. Anm. Bode = DAR 2000, 534 gegen BayObLG DAR 2000, 316 = NZV 2000, 295 m. Anm. König = VRS 99, 110; vgl. ferner OLG Stuttgart DAR 2000, 537 = VRS 99, 286; AG Köln NZV 2000, 430 m. Anm. Seier = DAR 2000, 485 m. Anm. Ludovisy = zfs 2000, 463; AG Bergisch-Gladbach DAR 2000, 326; AG Brandenburg DAR 2000, 538; AG Meiningen DAR 2000, 375; AG München DAR 2000, 180 = NZV 2000, 180 m. abl.

    Dieser Grundsatz ist auf die Ermittlung der Atemalkoholkonzentration zu übertragen (ebenso AG Köln NZV 2000, 430 [433] = DAR 2000, 485 [487] = zfs 2000, 463).

  • OLG Schleswig, 05.09.2001 - 2 Ss OWi 333/00

    Fahrverbot: Entfallen der Voraussetzungen bei langer und nicht im Einflussbereich

    Ein Fahrverbot kann seinen Sinn verloren haben, wenn die Tat längere Zeit zurückliegt und für die lange Verfahrensdauer maßgebliche Umstände außerhalb des Einflussbereiches des Betroffenen - z.B. ein Fehler innerhalb der Justiz - ursächlich sind (OLG Köln in DAR 2000, 485; Senatsbeschluss vom 06. November 2000 - 2 Ss OWi 283/00 - Beschluss des 1. Senats für Bußgeldsachen des hiesigen Oberlandesgerichts vom 08. September 2000 - 1 Ss 207/00 -).
  • OLG Koblenz, 25.04.2001 - 1 Ss 73/01

    AAK, Atemalkoholkonzentration, Messverfahren, standardisiertes, Dräger Alcotest

    Es handelt sich vielmehr sogar um eine Verbesserung (BayObLG DAR 2000, 316; AG Köln Urteil vom 27.7.2000 - 810 OWi 5193/99 - DAR 2000, 485, 487).
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