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   BayObLG, 21.07.2000 - 1 ObOWi 351/00   

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https://dejure.org/2000,5378
BayObLG, 21.07.2000 - 1 ObOWi 351/00 (https://dejure.org/2000,5378)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.2000 - 1 ObOWi 351/00 (https://dejure.org/2000,5378)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 1 ObOWi 351/00 (https://dejure.org/2000,5378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Augenblicksversagen; Fahrlässigkeit; Geschwindigkeitsüberschreitung; Begründungsaufwand

  • Judicialis

    OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Einlassung des Betroffenen zum "Augenblicksversagen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 46
  • BayObLGSt 2000, 106
  • DAR 2000, 533
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus BayObLG, 21.07.2000 - 1 ObOWi 351/00
    Im Hinblick auf das mit der Rechtsbeschwerde geltend gemachte "Augenblicksversagen" im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.9.1997 (BGHSt 43, 241) ist zu bemerken:.
  • OLG Bamberg, 17.07.2012 - 3 Ss OWi 944/12

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche Feststellungen

    10 5. Ein im Einzelfall eine Ausnahme von dem an sich verwirkten Regelfahrverbot rechtfertigender besonderer Tatumstand oder gar ein privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; ferner u.a. auch OLG Bamberg VerkMitt. 2007 Nr. 57 = DAR 2007, 94 [Ls] = NStZ-RR 2007, 123 [Ls] sowie bereits OLG Bamberg, Beschluss vom 08.05.2005 - 2 Ss OWi 192/05) folgt schließlich auch nicht daraus, dass sich die erhebliche innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung während einer Probefahrt des kaufinteressierten Betroffenen, also mit einem für ihn unbekannten und ungewohnten Fahrzeug ereignete.
  • OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06

    Verhängung des Regelfahrverbots bei Überschreitung einer aus Gründen des

    aa) Wie der Senat bereits wiederholt für vergleichbare Sachverhaltskonstellationen entschieden hat (Beschlüsse des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 21.04.2006 - 3 Ss OWi 456/06 und vom 02.06.2006 - 3 Ss OWi 438/06; vgl. zuletzt auch Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 27.09.2006 - 2 Ss OWi 1151/06, rechtfertigen die getroffenen Feststellungen zugunsten des Betroffenen selbst dann nicht die Annahme eines so genannten Augenblicksversagens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; zusammenfassend Deutscher in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren [2005] Rn. 809 ff., insbesondere Rn. 812 bis 836 mit zahlr.
  • OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Urteilsfeststellungen bei Absehen vom

    Insbesondere kann ein den Betroffenen im Einzelfall privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und DAR 2000, 577; vgl. auch OLG Bamberg VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57) nicht anerkannt werden.
  • OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06

    Keine Ausnahme von Fahrverbot

    Zwar kann dem Kraftfahrzeugführer das für die Verhängung eines Fahrverbotes erforderliche grob pflichtwidrige Verhalten nicht vorgeworfen werden, wenn der Grund für den von ihm begangenen Verkehrsverstoß darin liegt, dass er ein entsprechendes Verkehrszeichen nicht wahrgenommen hat; dies gilt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung jedoch dann nicht, wenn ? wie häufig - gerade diese Fehlleistung ihrerseits auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; zusammenfassend Deutscher in Burhoff (Hrsg.), Rn. 809 ff., insbesondere Rn. 812 bis 836 mit zahlr.
  • OLG Köln, 12.03.2001 - Ss 73/01

    Befahren einer Bundesautobahn mit einem LKW ohne gültige Gebührenbescheinigung;

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  • OLG Köln, 13.11.2000 - Ss 73/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verurteilung eines Führers eines Lastzuges zur

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils durch das Rechtsbeschwerdegericht ausschließlich die Sachverhaltsfeststellungen des Amtsgerichts zugrunde gelegt werden können (BayObLG VRS 99, 374 [375]; SenE v. 02.03.2001 - Ss 30/01 B - Steindorf, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 2. Aufl., § 79 Rdnr. 119); das davon abweichende tatsächliche Vorbringen des Betroffenen in der Begründung seines Zulassungsantrags kann hingegen keine Berücksichtigung finden.
  • BayObLG, 29.08.2002 - 1 ObOWi 317/02

    Anforderungen an die Rüge der unzulässigen Bezugnahme auf eine Einlassung -

    Eine derartige den Formerfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG genügende Rüge ist indes nicht erhoben worden (vgl. BayObLGSt 2000, 106).
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