Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 14.12.2000

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 3021/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3501
OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 3021/00 (https://dejure.org/2000,3501)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.12.2000 - 6 U 3021/00 (https://dejure.org/2000,3501)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 6 U 3021/00 (https://dejure.org/2000,3501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall; Fahrbahnüberquerung in Etappen; Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger; Sorgfaltspflicht bei Sichtbehinderung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1 S. 2; ; StVO § 25 Abs. 3 S. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVO § 3; StVO § 25
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Fahrbahnüberquerung in Etappen

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    § 823 BGB, §§ 3, 25 StVO
    Fußgänger im Straßenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Etappenweises Überqueren der Fahrbahn durch Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Kurzinformation)

    BGB § 823 Abs. 1, 2; StVO § 3 Abs. 1 S. 2, § 25 Abs. 3 S. 1
    Voraussetzungen, wann ein Fußgänger eine Fahrbahn in Etappen überqueren darf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1303
  • DAR 2001, 170
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 3021/00
    Der Beklagte hat damit auch den Unfall verschuldet, denn er durfte nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke Hindernisse erkennen und vor ihnen anhalten konnte (§ 3 Abs. 1 S. 2 StVO) und er mußte gemäß § 1 StVO seine Aufmerksamkeit der Fahrbahn zuwenden und auch auf querende Fußgänger achten (vgl. BGH NJ'W 53, 1066, BGH VersR 873, BGH NJW 84, 50).

    Dem steht auch nicht das in NJW 84, 50 veröffentlichte Urteil des BGH entgegen, das sich mit den Pflichten eines Fußgängers beim Überqueren einer 7 m breiten Straße befaßt.

  • BGH, 07.06.1966 - VI ZR 255/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 3021/00
    Denn diese sogenannte Etappenüberquerung ist dem Fußgänger in bestimmten Verkehrssituationen gestattet (vgl. BGH VM 61, 6; BGH VersR 66, 873).
  • KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem

    Gerade hierin liegt jedoch der Unterschied zu der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Nürnberg vom 22. Dezember 2000 (- 6 U 3021/00 - VersR 2001, 1303).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 14.12.2000 - 2 U 2634/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16097
OLG Nürnberg, 14.12.2000 - 2 U 2634/00 (https://dejure.org/2000,16097)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.12.2000 - 2 U 2634/00 (https://dejure.org/2000,16097)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 2 U 2634/00 (https://dejure.org/2000,16097)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 1, 5
    Haftungsverteilung bei Kollision eines links in einen Feldweg abbiegenden Traktors mit einem überholenden Fahrzeug

Papierfundstellen

  • DAR 2001, 170
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13

    Haftungsverteilung zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf

    Das Oberlandesgericht Nürnberg (DAR 2001, 170) hat festgestellt, dass bei dem Abbiegen eines sehr langsamen Fahrzeugs (Traktor) in einen Feldweg gemäß § 9 Abs. 1 StVO besondere Sorgfalt und Vorsicht beachtet werden muss.
  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 12 U 790/02

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Besondere Sorgfaltspflicht des Traktorführers

    Aus der Sicht eines Überholenden ist bei einem Traktor nicht ohne weiteres aus der geringen Geschwindigkeit auf ein bevorstehendes Abbiegen zu schließen, weil solche Fahrzeuge stets wesentlich langsamer sind als etwa Pkws (vgl. OLG Nürnberg DAR 2001, 170, 171).

    Das galt sogar in besonderem Maße, weil er kurz vor der Kollision mit dem Pkw der Klägerin von einem anderen Pkw überholt worden war (vgl. OLG Nürnberg DAR 2001, 170, 171).

  • OLG Oldenburg, 30.07.2020 - 14 U 13/18

    Verkehrsunfall auf Feldweg bei Linksabbieger mit überholendem Kraftfahrzeug

    Nichts Anderes folgt aus dem von den Beklagten zitierten Urteil des OLG Nürnberg, DAR 2001, 170, wonach ein Feldweg kein Grundstück darstelle.

    Die mit Schriftsatz vom 20.12.2019 zitierten Urteile des OLG Nürnberg, DAR 2001, 170 und OLG Frankfurt, Urteil vom 19.03.2015, Az. 22 U 225/13 (zur Qualifikation von Feld- bzw. Wirtschaftswegen als Grundstück i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO) stehen, wie bereits dargelegt, nicht in Widerspruch zur vorliegenden Entscheidung.

  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11

    Verkehrsunfall: Beweis des ersten Anscheins für Sorgfaltspflichtverletzung des

    Das Oberlandesgericht Nürnberg (DAR 2001, 170) hat festgestellt, dass bei dem Abbiegen eines sehr langsamen Fahrzeugs (Traktor) in einen Feldweg gemäß § 9 Abs. 1 StVO besondere Sorgfalt und Vorsicht beachtet werden muss.
  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 12 W 40/09

    Prozesskostenhilfebewilligung für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall,

    Zwar stellt dieses kein Grundstück im Sinne des § 9 Abs. 5 StVO dar; vielmehr handelt es sich um eine Einmündung (vgl. OLG Nürnberg, DAR 2001, 170 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2003 - 1 U 186/01
    Im Rahmen seiner Verpflichtung aus § 1 StVO hat ein Kraftfahrer seine Aufmerksamkeit der Fahrbahn zuzuwenden und auch auf querende Fußgänger zu achten (OLG Nürnberg DAR 2001, 170 mit Hinweis auf BGH NJW 1953, 1066; BGH VersR 1966, 873 sowie BGH NJW 1984, 50).
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