Rechtsprechung
KG, 04.09.2000 - 12 U 4373/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 8 § 9 Abs. 3
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit stark überhöhter Geschwindigkeit entgegenkommenden Fahrzeug
Papierfundstellen
- DAR 2001, 300
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 22.08.2019 - 22 U 33/18
Geschwindigkeitsverstoß, Linksabbiegen, Haftungsverteilung
Dem steht nicht entgegen, dass bislang teilweise in ähnlichen Fällen bei einem Zusammentreffen eines Verstoßes gegen § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO bzw. gegen § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 StVO und eines erheblichen Verstoßes gegen § 3 Abs. 3 StVO in der Rechtsprechung regelmäßig eine Abwägung der Verursachungsanteile nur dann zu einer Alleinhaftung des Vorfahrtsberechtigten führte, wenn die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 100% mit weiteren, besonderen Umständen zusammentraf (vgl. etwa KG, Urteil vom 04. September 2000 - 12 U 4373/99 -, juris Rdn. 12; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. November 1993 - 10 U 13/93 -, juris=NZV 1994, 194; KG, Urteil vom 11. März 1982 - 12 U 2669/81 -, juris=VerkMitt 1982, 94; KG, Urteil vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -, juris=VRS Bd. 83, 407; OLG Hamm, Urteil vom 14. August 1996 - 3 U 150/95 -, juris=VRS Bd. 93, 253). - KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines angetrunkenen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senats ist eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, wenn also feststeht, dass ein nüchterner Kraftfahrer in derselben Situation unfallverhütend reagiert hätte (BGH NJW 1995, 1029; OLG Hamm, DAR 2000, 568; Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99; Urteil vom 22. Februar 2001 - 12 U 7599/99 -). - KG, 22.02.2001 - 12 U 7599/99
Verkehrsunfall; Mitverschulden; Haftungsverteilung; Betriebsgefahr; …
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99 -). - KG, 13.10.2008 - 12 U 61/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter …
In seiner Entscheidung vom 4. September 2000 (-12 U 4373/99 - ; VM 2001, 19 Nr. 23 = DAR 2001, 300 =VRS 100, 279 = KGR 2001, 42) hat der Senat entschieden, dass im Falle einer ganz erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts mindestens 100 km/h) bei der Abwägung der Schadensverursachungsbeiträge das Verschulden des Entgegenkommenden doppelt so schwer wiegt, also mit 2/3 zu bewerten ist. - KG, 08.06.2009 - 12 U 148/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter …
Selbst wenn der Entgegenkommende wesentlich zu schnell gefahren ist, verliert er nicht sein Vorrecht gegenüber einem Linksabbieger (vgl. BGH NJW 2003, 1929 ; Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99 - DAR 2001, 300 = VM 2001, 19 Nr. 23 = VRS 100, 279 = KGR 2001, 42;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 9 StVO , Rn. 39);allerdings kommt in Fällen unfallursächlicher Geschwindigkeitsüberschreitung eine Mithaftung in Betracht (vgl. dazu unter 2. d).