Weitere Entscheidung unten: KG, 24.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.10.2000 - 27 U 62/00   

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https://dejure.org/2000,2160
OLG Hamm, 24.10.2000 - 27 U 62/00 (https://dejure.org/2000,2160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.10.2000 - 27 U 62/00 (https://dejure.org/2000,2160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 27 U 62/00 (https://dejure.org/2000,2160)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    PKW-Fahrer; Verkehrsunfall; Ausweichen; Betriebsgefahr; Rechtsfahrgebot

  • verkehrsrechtsforum.de
  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; PflVG § 3; ; StVO § 7 Abs. 1; ; BGB § 849; ; BGB § 246

  • rewis.io
  • RA Kotz

    In enger Kurve den Eindruck erweckt, man würde auf die Gegenfahrbahn steuern!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsgefahr des entgegenkommenden Fahrzeugs bei Ausweichmanöver

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei einer nachvollziehbaren Ausweichbewegung im Begegnungsverkehr haftet das entgegenkommende Fahrzeug aus der Betriebsgefahr und es kommt zur Schadensteilung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abkommen von der Fahrbahn

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Fahrer von den Ausmaßen eines Vans erschrocken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 154
  • NZV 2001, 301
  • DAR 2001, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2000 - 27 U 62/00
    Diese weite Auslegung des Haftungsmerkmals "bei dem Betrieb" entspricht dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVO (vgl. BGH in NJW 1988, 2802; DAR 1976, 246 und VersR 1971,,1060; KG in VM 2000, 10; OLG Düsseldorf in VersR 1987, 568).
  • KG, 24.04.1997 - 12 U 8659/95

    Haftungsverteilung bei Unfall auf der Autobahn aufgrund Auffahrens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2000 - 27 U 62/00
    Danach ergibt sich der erforderliche Zusammenhang des hier in Rede stehenden Unfalls mit dem Betrieb des Fahrzeugs Seat schon daraus, dass der Kläger durch die Fahrt des Seat irritiert worden ist und dass seine zum Schleudern führende Ausweichlenkung aufgrund der konkreten Verkehrssituation als zumindest subjektiv vertretbar erscheint (vgl. hierzu KG in VersR 98, 778).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1985 - 1 U 10/85
    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2000 - 27 U 62/00
    Diese weite Auslegung des Haftungsmerkmals "bei dem Betrieb" entspricht dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVO (vgl. BGH in NJW 1988, 2802; DAR 1976, 246 und VersR 1971,,1060; KG in VM 2000, 10; OLG Düsseldorf in VersR 1987, 568).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06

    Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden

    Ob die Reaktion des Klägers im konkreten Fall auch angemessen und geboten gewesen ist, ist für die Frage der Betriebsbezogenheit ohne Relevanz (vgl. BGH NJW 1988 2802; OLG Hamm DAR 2001, 34).
  • OLG Hamm, 07.08.2015 - 11 U 186/14

    Haftung eines Motorradfahrers für Schäden eines weiteren Motorradfahrers im Zuge

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (BGH, NJW 2015, 1681 Tz. 5 m.w.N.; BGH, NJW-RR 2008, 764 Tz. 9), wofür einerseits die bloße Anwesenheit an der Unfallstelle nicht ausreicht, andererseits aber eine Fahrzeugberührung nicht erforderlich ist, solange eine Fahrweise oder eine sonstige Verkehrsbeeinflussung in einem engen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang zu der Schadensentstehung beigetragen hat (BGH, Urteil vom 21.09.2010, Az. VI ZR 263/09 = NJW 2010, 3713 Tz. 5; BGH, Urteil vom 26.04.2005, Az. VI ZR 168/04 = BeckRS 2005 30355090, BGH, Urteil vom 29.06.1971, Az. VI ZR 271/69, Tz. 16 zitiert nach juris; siehe auch OLG Hamm, r + s 1989, 182, OLG Hamm, NZV 2001, 301; Geigel/Kaufmann, Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 25. Kapitel Rn. 65).
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Rechtsprechung
   KG, 24.02.2000 - 12 U 6884/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9784
KG, 24.02.2000 - 12 U 6884/98 (https://dejure.org/2000,9784)
KG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 12 U 6884/98 (https://dejure.org/2000,9784)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 12 U 6884/98 (https://dejure.org/2000,9784)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der vom Fahrbahnrand anfahrende Kraftfahrer haftet i. d. R. allein, wenn es zu einer Kollision mit einem Teilnehmer des fließenden Verkehrs kommt

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einer Kollision des vom rechten Fahrbahnrand Anfahrenden mit einem Müllfahrzeug in zweiter Reihe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus zweiter Reihe anfahrenden Müllfahrzeug

Papierfundstellen

  • DAR 2001, 34
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Saarbrücken, 27.11.2014 - 4 U 21/14

    Vorfahrtregelung bei Einfahren auf die Fahrbahn: Begriff des "anderen

    Rechtsfolge ist, dass gegenüber der Sorgfaltspflichtverletzung des in den Verkehr Einfahrenden die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG zurücktritt (vgl. KG, DAR 2001, 34; Hentschel-König, aaO., § 17 StVG, Rdn. 18 m. w. N.).

    Die gesteigerte Sorgfaltspflicht des vom Fahrbahnrand Anfahrenden führt daher dazu, dass bei einem Unfall i. d. R. von seiner Alleinhaftung auszugehen ist und die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr Befindlichen regelmäßig zurücktritt (vgl. KG, Urt. v. 24.02.2000 - 12 U 6884/98, VRS 100, (2001), 286 - 289, juris Rdn. 6; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Auflage, Rdn. 66; Geigel-Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, 25. Kap., Rdn. 326; Jagow/Janker/Burmann, 17. Auflage, § 10 StVO, Rdn. 8).

  • KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit

    Gegenüber der Sorgfaltspflichtverletzung des in den Verkehr einfahrenden tritt die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeuges im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVO zurück (vgl. Senat, VM 2001, 27 Nr. 31 = KGR 2001, 27 = DAR 2001, 34 L; ständige Rechtsprechung, vgl. Hentschel, a. a. O., StVG § 17 Rdnr. 18).
  • KG, 12.08.2010 - 12 U 215/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden

    b) Gegenüber der Sorgfaltspflichtverletzung des in den Verkehr einfahrenden tritt die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeuges im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVO zurück (vgl. Senat, VM 2001, 27 Nr. 31 = KGR 2001, 27 = DAR 2001, 34 L; ständige Rechtsprechung, vgl. Hentschel, a. a. O., StVG § 17 Rdnr. 18).
  • OLG Bremen, 25.02.2010 - 5 U 45/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem aus einer

    Ein verkehrsbedingtes Anhalten des Beklagten zu 2. an der Einmündung O.-Damm führt auch nicht dazu, dass er als Verkehrsteilnehmer aus dem fließenden Verkehr ausscheidet und damit das Vorrecht gegenüber dem ausfahrenden Fahrzeug verliert (vgl. KG, VRS 100, 286; NZV 2008, 625; Burmann, aaO, § 10 StVO Rn. 13).

    Dieser Umstand ist vielmehr im Rahmen der Haftungsverteilung zu berücksichtigen (vgl. KG, VRS 100, 286, 287).

  • LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 13 S 55/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines Vorbeifahrenden mit einem von einem

    Demgegenüber darf der gemäß § 10 StVO bevorrechtigte fließende Verkehr - wie im Rahmen des § 8 StVO - regelmäßig auf die Beachtung seines Vorrangs auf der gesamten Breite der Fahrbahn vertrauen (vgl. BGH, Urteile vom 13.11.1990 - VI ZR 15/90, VersR 1991, 352 und vom 20.09.2011 - VI ZR 282/10, VersR 2011, 1540; KG, VRS 100, 286; NZV 2006, 371; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2010 - 14 U 74/08, juris; a.A. OLG München, VersR 1974, 676).
  • KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05

    Haftungsverteilung bei Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit einem im

    Gegenüber der Sorgfaltspflichtverletzung des in den Verkehr einfahrenden tritt die Betriebsgefahr des im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeuges im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVO zurück (vgl. Senat, VM 2001, 27 Nr. 31 = KGR 2001, 27 = DAR 2001, 34 L; ständige Rechtsprechung, vgl. Hentschel, a. a. O., StVG § 17 Rdnr. 18).
  • KG, 01.11.2007 - 12 U 20/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. KG, KGReport 2001, 27 = VerkMitt 2001, Nr. 31 = VRS 100, 286 (2001) = DAR 2001, 34 ; KG, VerkMitt 1996, Nr. 27; KG, VerMitt 1983, 54).
  • LG Berlin, 04.06.2012 - 44 S 156/11

    Zur Haftung beim Überholen trotz unklarer Verkehrslage

    Bei dieser Abwägung sind neben unstreitigen Tatsachen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen, wobei auch die Regeln des Anscheinsbeweises Anwendung finden (vergl. auch KG, Urteil vom 24.2.2000 - 12 U 6884/98 -).
  • LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07

    Mietwagen

    Seine Haftung mindert sich oder kann gegebenenfalls sogar ganz entfallen, wenn der herannahende Fahrzeugführer auf der Überholspur wegen einer Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit (130 km/h) sich außerstande setzt, unfallverhütend zu reagieren, oder genügend Zeit hat, sich auf das Verhalten des Fahrstreifenwechslers einzustellen (OLG Düsseldorf a.a.O.; vgl. auch KG VRS 100, 286; NZV 1998, 376).
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