Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 25.06.2001

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   OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01   

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https://dejure.org/2001,2322
OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01 (https://dejure.org/2001,2322)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01 (https://dejure.org/2001,2322)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - 2 Ss OWi 543/01 (https://dejure.org/2001,2322)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen, Angemessenheit des Fahrverbots, langer Zeitraum zwischen Tat und Verurteilung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrverbot; Absehen vom Fahrverbot; Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse; Angemessenheit des Fahrverbots; Lange Verfahrensdauer

  • Judicialis

    OWiG § 17; ; BKatV § 2

  • RA Kotz

    Höhere Geldbuße statt Fahrverbot bei langer Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 17; BKatV § 2
    Fahrverbot; Absehen vom Fahrverbot; schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen; Angemessenheit des Fahrverbots; langer Zeitraum zwischen Tat und Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Absehen vom Fahrverbot bei einem wirtschaftlich schwachen Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 436
  • DAR 2001, 519
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01
    An die vom Tatrichter getroffene Entscheidung ist das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren gebunden (vgl. dazu Senat ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138), es sei denn es liegen Ermessensfehler vor (OLG Hamm VRS 92, 40).
  • OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01
    An die vom Tatrichter getroffene Entscheidung ist das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren gebunden (vgl. dazu Senat ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138), es sei denn es liegen Ermessensfehler vor (OLG Hamm VRS 92, 40).
  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Absehen vom Fahrverbot, Erhöhung der Geldbuße

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin hat der Senat durch Beschluss vom 12. September 2000 (2 Ss OWi 888/00) dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen (inzwischen veröffentlicht in Verkehrsrecht Aktuell 2000, 80 = ZAP EN-Nr. 748/2000 = zfs 2001, 40 = VRS 100, 56).
  • OLG Hamm, 25.09.1995 - 2 Ss OWi 1008/95

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Taxifahrer, Möglichkeit des Absehens vom

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01
    Auch in Regelfällen muss er prüfen, ob das zu verhängende Fahrverbot erforderlich und angemessen ist oder ob nicht gemäß § 2 Abs. 4 BKatVO bei Erhöhung der Geldbuße ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen werden kann (BVerfG NZV 1996, 284; OLG Hamm NZV 1996, 77; zu weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung siehe Hentschel. a.a.O.).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01
    Auch in Regelfällen muss er prüfen, ob das zu verhängende Fahrverbot erforderlich und angemessen ist oder ob nicht gemäß § 2 Abs. 4 BKatVO bei Erhöhung der Geldbuße ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen werden kann (BVerfG NZV 1996, 284; OLG Hamm NZV 1996, 77; zu weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung siehe Hentschel. a.a.O.).
  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01
    Ist das der Fall, handelt es sich in der Regel um einen grob pflichtwidrigen Verstoß, der die Verhängung des dafür in der BußgeldkatalogVO vorgesehenen Fahrverbotes und der Regelgeldbuße indiziert, um den Betroffenen in Zukunft zu verkehrsgerechtem Verhalten zu veranlassen (vgl. u.a. BGHSt 38, 106, 110 = NZV 92, 79).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99

    Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01
    Zwar würde dieser Zeitraum für sich noch nicht dazu führen, allein deshalb die Verhängung eines Fahrverbotes als nicht (mehr) erforderlich anzusehen (vgl. dazu die Zusammenstellung der Rechtsprechung in Verkehrsrecht Aktuell 2000, 77 und Beschluss des hiesigen 5. Senats für Bußgeldsachen in DAR 2000, 580).
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

    Zumindest der normale Durchschnittsverdiener mit entsprechenden Unterhaltspflichten dürfte durch die Ausschöpfung der neuen Höchstsätze mehr als in der Vergangenheit auch ohne Fahrverbot von der erneuten Begehung vergleichbarer Verstöße abzuhalten sein (so auch Deutscher NZV 1999, 113; vgl. dazu auch schon OLG Hamm VA 2001, 151 = NZV 2001, 436 = DAR 2001, 519 = VRS 101, 212 = zfs 2001, 567).
  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Zumindest der normale Durchschnittsverdiener mit entsprechenden Unterhaltspflichten dürfte durch die Ausschöpfung der Höchstsätze für Bußgelder §§ 17 Abs. 1 und 2 OWiG (1.000 EUR bei Vorsatz, 500 EUR bei Fahrlässigkeit) mehr als in der Vergangenheit auch ohne Fahrverbot von der erneuten Begehung vergleichbarer Verstöße abzuhalten sein (OLG Hamm, VRS 108, 444, 447; NZV 2001, 436; so auch Deutscher NZV 1999, 113).
  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01

    Fahrverbot, Trunkenheitsfahrt, Anforderungen an die Urteilsgründe, Möglichkeit

    Vielmehr hat der Senat erst vor kurzem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein etwa vergleichbar langer Zeitraum für sich noch nicht dazu führen kann, allein deshalb die Verhängung eines Fahrverbotes als nicht (mehr) erforderlich anzusehen (Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 2. Juli 2001 - 2 Ss OWi 543/01; vgl. dazu auch die Zusammenstellung der Rechtsprechung in Verkehrsrecht Aktuell 2000, 77 und Beschluss des hiesigen 5. Senats für Bußgeldsachen in DAR 2000, 580).
  • OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung; massive

    Das erscheint dem Senat angesichts der für einen fahrlässigen Verstoß nach § 17 Abs. 2 OWiG möglichen Erhöhung auf bis zu 500 EUR in der Tat nicht ausreichend, um vom Regelfahrverbot absehen zu können (vgl. dazu auch Deutscher NZV 1999, 113; ders., in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 712 ff.; dazu zuletzt OLG Hamm VRR 2005, 155 = StraFo 2005, 257 sowie auch schon OLG Hamm zfs 1998, 75 und OLG Hamm VA 2001, 151 = NZV 2001, 436 = DAR 2001, 519 = VRS 101, 212 = zfs 2001, 567).
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08

    Fahrverbot; Entscheidung des Tatrichters; Überprüfung durch das

    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Zeitraum zwischen der Begehung der Tat und dem angegriffenen Urteil knapp 15 Monate beträgt (vgl. Senatsbeschl. v. 02.07.2001 - 2 SsOWi 543/01 -m.w.N.).".
  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Zumindest der normale Durchschnittsverdiener mit entsprechenden Unterhaltspflichten dürfte durch die Ausschöpfung der Höchstsätze für Bußgelder §§ 17 Abs. 1 und 2 OWiG (1.000 EUR bei Vorsatz, 500 EUR bei Fahrlässigkeit) mehr als in der Vergangenheit auch ohne Fahrverbot von der erneuten Begehung vergleichbarer Verstöße abzuhalten sein (vgl. dazu schon OLG Hamm, VRS 108, 444, 447; NZV 2001, 436 und zuletzt OLG Hamm VRR 2007, 236; so auch Deutscher NZV 1999, 113 und in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 712 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12

    Geschwindigkeitsmessung; Überprüfung des Messergebnisses im Wege freier

    Zum Zeitpunkt des Urteilserlasses war mit rund 1 ¼ Jahr auch noch nicht so viel Zeit seit der Tat vergangen, als dass sich das Amtsgericht zwingend mit einem Entfallen des Fahrverbots, weil es möglicherweise seine Denkzettel- und Warnfunktion verloren hätte, hätte auseinandersetzen müssen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 436; OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2012-3 RBs 364/11 = BeckRS 2012, 07643).
  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 2 Ss OWi 271/07

    Absehen: Fahrverbot; Begründung der Entscheidung; Erhöhung der Geldbuße

    Ferner weist der Senat darauf hin, dass die mit dem Fahrverbot gewünschte Erziehungswirkung bei Gering- oder Durchschnittsverdienern unter Umständen auch mit einer empfindlicheren Geldbuße erreicht werden kann, sofern es sich um einen Ersttäter handelt (vgl. OLG Celle zfs 2005, 315) und lediglich eine fahrlässige Tatbegehung vorliegt (vgl. hierzu auch Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 24. Januar 2007 in 4 Ss OWi 891/06; vgl. dazu auch Deutscher VRR 2007, 236; ders. in NZV 1999, 113; ders. in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 712 ff.; vgl. dazu auch Beschluss des erkennenden Senats vom 03. Juli 2006 in 2 Ss OWi 324/06; OLG Hamm VRR 2005, 155 = StraFo 2005, 257 sowie auch schon OLG Hamm zfs 1998, 75 und OLG Hamm VA 2001, 151 = NZV 2001, 436 = DAR 2001, 519 = VRS 101, 212 = zfs 2001, 567).
  • AG Bochum, 14.11.2007 - 33 OWi 385/07

    Voraussetzungen des Absehens vom Regelfahrverbot mangels Erforderlichkeit unter

    Dies gründet hier auf der Rechtsprechung des OLG Hamm (NZV 2001, 436, NZV 2005, 495 = VRR 2005, 155, NZV 2007, 100 = VRR 2006, 351[BGH 30.11.2005 - IV ZR 154/04], VRR 2007, 119, 236).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5825
OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01 (https://dejure.org/2001,5825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01 (https://dejure.org/2001,5825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 2 Ss OWi 531/01 (https://dejure.org/2001,5825)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Verwerfung des Einspruchs, Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung, Nichterscheinen des Verteidigers

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens des Verteidigers des entpflichteten Betroffenen im Bußgeldverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Einspruchs; Ausbleiben des Betroffenen; Genügende Entschuldigung; Nichterscheinen des Verteidigers; Bußgeldbescheid

  • Judicialis

    OWiG § 74

  • rechtsportal.de

    OWiG § 74
    Verwerfung des Einspruchs; Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung; Nichterscheinen des Verteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    OWi-Verfahren - Keine Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Verteidigers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    OWi-Verfahren - Keine Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Verteidigers

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 491
  • DAR 2001, 519
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15

    Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des vom persönlichen Erscheinen entbundenen

    Der (bevollmächtigte) Verteidiger ist nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (Anschluss an OLG Hamm, NZV 2001, 491).

    Der (bevollmächtigte) Verteidiger ist zudem auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (vgl. OLG Hamm, NZV 2001, 491).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des

    Dass auch der Verteidiger des Betroffenen nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist, ist unerheblich, da § 73 Abs. 3 OWiG den Betroffenen nicht verpflichtet, sich durch einen bevollmächtigten Verteidiger vertreten zu lassen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 491; OLG Köln NZV 2004, 655; OLG Jena VRS 106, 301).
  • OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03

    Bußgeldverfahren, Verwerfungsurteil, persönliches Erscheinen

    Zudem ist der (bevollmächtigte) Verteidiger auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen mit der Folge, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werden muss, wenn der Verteidiger nicht erscheint (vgl. OLG Hamm, ZfS 2002, 44).
  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ss OWi 612/05

    Einspruchsverwerfung; Entbindung vom persönlichen Erscheinen; Fortsetzungstermin;

    Zudem ist der (bevollmächtigte) Verteidiger auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht entbundenen Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen mit der Folge, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werden muss, wenn der Verteidiger nicht erscheint (vgl. OLG Hamm, zfs 2002, 44; Thüringer OLG, VRS 106, 301).
  • OLG Jena, 10.10.2003 - 1 Ss 220/03

    Bußgeldverfahren, Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, Verfahrensrüge

    Will er mit der Rechtsbeschwerde geltend machen, dass das Gericht einem Antrag nach § 73 Abs. 2 OWiG hätte folgen und ihn von der Pflicht zum Erscheinen entbinden müssen, so muss der Beschwerdeführer genau darlegen, dass sämtliche Voraussetzungen der Vorschrift gegeben sind und dass der Tatrichter unter keinen Umständen von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachaufklärung hätte erwarten dürfen (vgl. KG, Beschluss vom 06.02.2001 bei Juris; Senatsbeschluss vom 20.08.2001, ZfS 2002, 44).
  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 2 RBs 146/10

    Unzulässigkeit der Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach

    - III - 5 RBs 103/10 - OLG Köln, DAR 2005, 229; OLG Hamm, DAR 2001, 519; Göhler, OWiG, 15. Auflg., § 74 Rdn. 19).
  • BayObLG, 25.08.2021 - 201 ObOWi 1075/21

    Voraussetzungen für Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG

    Die Abwesenheit des geladenen Verteidigers kann unter keinen Umständen zur Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG führen (OLG Hamm, Beschl. v. 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01 bei juris).
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