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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2077
OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00 (https://dejure.org/2000,2077)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2000 - 11 U 16/00 (https://dejure.org/2000,2077)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2000 - 11 U 16/00 (https://dejure.org/2000,2077)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Unfall zwischen Fahrradfahrer und Fußgänger. Haftungsanteile.

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847; ; StVO § 25 Abs. 3; ; StVO § 2 Abs. 2; ; StVO § 1; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847; StVO § 1; StVO § 2 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 1; StVO § 25 Abs. 3
    Sorgfaltspflichten des Radfahrers bei Vorbeifahrt an einer Gruppe von Jugendlichen

  • RA Kotz

    Fußgänger betritt Strasse und verursacht Unfall mit Fahrradfahrer - Haftung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß eines Radfahrers mit einem Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Der Klage auf Feststellung der Haftung des Unfallgegners für immaterielle Zukunftsschäden ist stattzugeben, wenn angesichts einer nicht unerheblichen Kopfverletzung die Entstehung von Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden kann

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Radfahrerunfall mit anderem Radfahrer

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Sorgfaltpflichten eines Radfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1168
  • DAR 2001, 35
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
    Weiterhin ist die Ersatzpflicht in dem genannten Umfang für in Zukunft entstehende immaterielle Schäden festzustellen, weil angesichts der nicht unerheblichen Kopfverletzung die Entstehung von Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 1989, 1055 f.; MDR 1997, 1052).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
    Weiterhin ist die Ersatzpflicht in dem genannten Umfang für in Zukunft entstehende immaterielle Schäden festzustellen, weil angesichts der nicht unerheblichen Kopfverletzung die Entstehung von Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 1989, 1055 f.; MDR 1997, 1052).
  • OLG Nürnberg, 22.01.1979 - 5 U 135/78
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
    Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; 1975, 37, 39; OLG Celle ZfSch 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg VersR 1980, 338 f.); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • BGH, 16.06.1964 - VI ZR 98/63
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
    Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; 1975, 37, 39; OLG Celle ZfSch 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg VersR 1980, 338 f.); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.1978 - 10 U 142/77
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
    Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; 1975, 37, 39; OLG Celle ZfSch 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg VersR 1980, 338 f.); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
  • BGH, 19.09.1974 - II ZR 73/72

    Schutzzweck des Rechtsfahrgebots

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
    Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; 1975, 37, 39; OLG Celle ZfSch 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg VersR 1980, 338 f.); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1052
OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00 (https://dejure.org/2000,1052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2000 - 27 U 93/00 (https://dejure.org/2000,1052)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2000 - 27 U 93/00 (https://dejure.org/2000,1052)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Radfahrer; Schutzhelm; Verkehrsunfall; Mitverschuldensvorwand; Allgemeine Verkehrsanerkennung

  • Judicialis

    BGB § 833 S. 1; ; LBG § 99; ; BeamtVG § 2; ; BeamtVG § 30; ; BeamtVG § 31 Abs. 1; ; BeamtVG § 31 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 254
    Kein Mitverschulden eines Erwachsenen wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

  • rechtsportal.de

    Keine Mitverschulden des Radfahrers bei Sturz ohne Schutzhelm

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Fahrradhelm

  • IWW (Kurzinformation)

    Mitverschulden - Keine Helmpflicht für erwachsenen Radfahrer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrradfahrer ohne Helm - bei Unfall Mitverschulden?

  • dicalfasgemma.de (Kurzinformation)

    Fehlender Fahrradhelm

  • 123recht.net (Kurzinformation, 13.6.2001)

    Fehlender Fahrradhelm führt nicht zum Mitverschulden

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Diskussion um Helmpflicht für Fahrradfahrer // Mit kühlem Kopf den Verkehrsrisiken begegnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 330
  • VersR 2001, 1577
  • DAR 2001, 35
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 13.06.2000 - 5 O 3/00

    Vier Wochen für Drittbenennungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00
    27 U 93/00 OLG Hamm 5 O 3/00 LG Bochum.
  • OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00
    Es mag sein, daß sich das Tragen von Schutzhelmen auch bei erwachsenen Radfahrern weiter verbreitet hat, indes läßt sich ohne Umfrageergebnisse, Statistiken, amtliche oder nichtamtliche Erhebungen zur Verkehrsanerkennung kein allgemeines Schutzbewußtsein in dem hier maßgeblichen Sinne feststellen (BGH NJW 1979, 1980; OLG Nürnberg zfs 1999, 467; OLG Stuttgart OLG-Report 1998, 345).
  • LG Krefeld, 22.12.2005 - 3 O 179/05

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem

    Vor diesem Hintergrund kann es für die Frage des Mitverschuldens nicht entscheidend darauf ankommen, ob eine allgemeine Verkehrsanerkennung in dem Sinne vorliegt, dass die Schutzmaßnahme etwa bereits von der Bevölkerungsmehrheit praktiziert wird (Staudinger / Schiemann, BGB, 13. Bearbeitung, 2005, § 254, Rn. 51, der zudem bereits vom Vorliegen einer allgemeinen Überzeugung, dass ein gewissenhafter Radfahrer einen Schutzhelm tragen müsse, ausgeht; anders OLG Hamm VersR 2001, 1577; Münchener Kommentar zum BGB / Oetker, 4. Aufl. 2003, § 254, Rn. 42).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 121/98   

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https://dejure.org/2000,4871
OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 121/98 (https://dejure.org/2000,4871)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2000 - 11 U 121/98 (https://dejure.org/2000,4871)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2000 - 11 U 121/98 (https://dejure.org/2000,4871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 252
  • DAR 2001, 35
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 121/98
    3) Als die Haftung der Beklagten begründende Voraussetzung hat die Klägerin den äußeren Tatbestand einer von den Beklagten zu vertretenden Rechtsgutverletzung zu beweisen (vgl. BGH NJW 1978, 2154, 2156).
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