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   KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00   

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KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00 (https://dejure.org/2001,5161)
KG, Entscheidung vom 14.06.2001 - 12 U 5931/00 (https://dejure.org/2001,5161)
KG, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 12 U 5931/00 (https://dejure.org/2001,5161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall; Schadensersatz; Reparaturkosten; Fiktive Schadensabrechnung; Wirtschaftlichkeitsgebot

  • Judicialis

    BGB § 249 Satz 2; ; BGB § 251 Abs. 2 Satz 1; ; AKB § 13; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensberechnung bei Beschädigung eines gebrauchten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 89
  • DAR 2002, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00
    Ersatz kann er aber nur insoweit beanspruchen, als er die Maßnahme wählt, die den geringsten Kostenaufwand erfordert: Der Schädiger muß dem Geschädigten nur diejenigen Aufwendungen abnehmen, "die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen" (BGH, Urt. vom 15. Oktober 1991 -VI ZR 314/90- BGHZ 115, 364).

    Einer Kürzung des Wiederbeschaffungswertes um den Restwert des Fahrzeuges bedarf es bei Berechnung dieses Integritätszuschlages nicht, denn dieser Restwert wird durch die jeweiligen Reparaturkosten "mitrepräsentiert" (BGH, Urt. vom 15. Oktober 1991, a.a.O.; kritisch zu dieser Berechnung des Zuschlages Sanden/Völz, Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 7. Aufl. 2000, Rn. 75ff.).

  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88

    "Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners"

    Auszug aus KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00
    Das ist im vorliegenden Fall der Kläger, weil eine "Erledigung der Hauptsache" vor Rechtshängigkeit der Klage logisch nicht denkbar ist (so die h.M., vgl. BGHZ 83, 14; 127, 163; NJW 1990, 1906; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl. 2000, § 91 a Rn. 30; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl. 1999, § 91a Rn. 36).
  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für

    Auszug aus KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00
    Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Integritätsinteresse des Geschädigten, also sein "Interesse an dem Erhalt seines Vermögens in dessen konkreter Zusammensetzung" (BGH, Urt. vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 -NJW 1999, 500).
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00
    Beschränkt sich der Geschädigte jedoch darauf, Reparaturkosten auf Gutachtenbasis geltend zu machen, ohne den Fahrzeugschaden tatsächlich zu beseitigen, bleibt es zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit bei einer postengenauen Vergleichsrechnung zwischen den verlangten Reparaturkosten und den Kosten für eine Wiederbeschaffung mit der Folge, "daß der Geschädigte, wenn er kein Interesse an der Reparatur des Unfallfahrzeugs darlegt, sich bei der Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten im allgemeinen in der durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenze halten muß" (BGH, Urt. vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - NJW 1985, 2469; BGH, Urt. vom 15. Okt. 1991, a.a.O.; Senat, Urteil vom 29. Mai 2000 - 12 U 9626/98 - OLG Hamm, Urt. vom 22. April 1993 - 6 U 259/92 - r+s 1993, 379).
  • OLG München, 12.03.1992 - 24 U 886/91
    Auszug aus KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00
    Die umfangreichen Ausführungen des Klägers zum Integritätsinteresse bleiben daher ebenso erfolglos wie sein Hinweis auf die Rechtslage nach § 13 AKB: Zutreffend weisen die Beklagten darauf hin, daß diese Klausel dem Rechtsverhältnis der Parteien nicht zugrundeliegt, so daß es auch auf die hierzu ergangene und vom Kläger herangezogene Entscheidung des BGH (vgl. zur Unanwendbarkeit der Rechtsprechung zum Intergritätsinteresse im Rahmen von § 13 AKB auch OLG München, Urt. vom 12. März 1992 - 24 U 886/91 - Schaden-Praxis 1993, 184).
  • OLG Hamm, 22.04.1993 - 6 U 259/92

    Totalschaden-Abrechung; Einbeziehung eines Restwertangebotes; Wertermittlung

    Auszug aus KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00
    Beschränkt sich der Geschädigte jedoch darauf, Reparaturkosten auf Gutachtenbasis geltend zu machen, ohne den Fahrzeugschaden tatsächlich zu beseitigen, bleibt es zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit bei einer postengenauen Vergleichsrechnung zwischen den verlangten Reparaturkosten und den Kosten für eine Wiederbeschaffung mit der Folge, "daß der Geschädigte, wenn er kein Interesse an der Reparatur des Unfallfahrzeugs darlegt, sich bei der Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten im allgemeinen in der durch die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert gezogenen Grenze halten muß" (BGH, Urt. vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - NJW 1985, 2469; BGH, Urt. vom 15. Okt. 1991, a.a.O.; Senat, Urteil vom 29. Mai 2000 - 12 U 9626/98 - OLG Hamm, Urt. vom 22. April 1993 - 6 U 259/92 - r+s 1993, 379).
  • KG, 12.02.1996 - 12 U 7636/94
    Auszug aus KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00
    In diesem Fall ist auf der Seite der Ersatzbeschaffung der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen, denn er wird nicht durch tatsächlich zu zahlende Reparaturkosten berücksichtigt (vgl. auch Senat, a.a.O., sowie Urt. vom 12. Feb. 1996 -12 U 7636/94-).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 61/06

    Verkehrsunfallhaftung: Mitverschuldensquote bei Verkehrsunfall; Umfang der

    Andernfalls ist die Höhe des Ersatzanspruchs auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (vgl. BGZ 115, 364, 369 ff; BGH NJW 2005, 1110, 1111; KG NZV 2002, 89; OLG Köln, NZV 1999, 333; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1436; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 249 Rn. 28; Hentschel, a.a.O., § 12 StVG, Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Denn der allein festgestellte einmalige Konsum von Cannabis erfüllt nicht die Voraussetzungen einer gelegentlichen Einnahme im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 08.11.2001 - 3 BS 136/01 - DAR 2002, 121-124; OVG Saarlouis, Beschl. v. 22.11.2000 - 9 W 6/00 - NVwZ-RR 2001, 606).
  • KG, 29.04.2002 - 12 U 7995/00

    Nachweis der Manipulation/Vortäuschung eines wegen Schadensersatzforderungen

    Ersatz kann er aber nur insoweit beanspruchen, als er die Maßnahme wählt, die den geringsten Kostenaufwand erfordert: Der Schädiger muß dem Geschädigten nur diejenigen Aufwendungen abnehmen, "die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen" (BGH, Urt. vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 314/90 - BGHZ 115, 364; Senat, VM 2002, 20, Nr. 18 = DAR 2002, 121 = NZV 2002, 89 = KGR 2002, 4).

    In diesem Fall ist auf der Seite der Ersatzbeschaffung der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen, denn er wird nicht durch tatsächlich zu zahlende Reparaturkosten berücksichtigt (vgl. auch Senat, a.a.O.; Urt. vom 12. Feb. 1996 - 12 U 7636/94 - Urt. vom 14. Juni 2001, KGR 2002, 4 = NZV 2002, 89 = DAR 2002, 121 = VerkMitt 2002, Nr. 18).

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