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   OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/2001, 2 Ss OWi 473/01   

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https://dejure.org/2001,9263
OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/2001, 2 Ss OWi 473/01 (https://dejure.org/2001,9263)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/2001, 2 Ss OWi 473/01 (https://dejure.org/2001,9263)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - 2 Ss OWi 473/2001, 2 Ss OWi 473/01 (https://dejure.org/2001,9263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Bemerken der Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung; Vorsatz; Bemerken der Geschwindigkeitsüberschreitung; Urteilsgründe; Fahrverbot

  • Judicialis

    StVO § 3; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; StPO § 267
    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung; Vorsatz; Bemerken der Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2002, 176
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 30.10.1997 - 2 Ss OWi 1295/97
    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/01
    Entgegen der Auffassung des Betroffenen genügen sie zwar den Anforderungen, die der Senat für die Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren zur Nachtzeit aufgestellt hat (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 22.10.1997 in 2 Ss OWi 1216/97, abgedr. in DAR 1998, 75 und vom 30.10.1997 in 2 Ss OWi 1295/97, abgedr.

    in VRS 94, 467 sowie vom 14.01.1999 in 2 Ss OWi 1377/98, abgedr.

  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/01
    in VRS 94, 467 sowie vom 14.01.1999 in 2 Ss OWi 1377/98, abgedr.

    in VRS 96, 458), jedoch enthält das angefochtene Urteil keinerlei Ausführungen zur inneren Tatseite.

  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 2 Ss OWi 1294/97
    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/01
    Es muss sich aber - worauf der Senat bereits mehrfach hingewiesen hat (vgl. u.a. den Beschluss des Senats vom 20.11.1997 in 2 Ss OWi 1294/97 - ZAP EN-Nr. 15/98 - ZfS 1998, 75 = NZV 1998, 124 ) - den Urteilsgründen hinreichend deutlich entnehmen lassen, ob dem Betroffenen zum Zeitpunkt der Tat die Geschwindigkeitsbegrenzung (auch) bewusst war und er zugleich auch die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit tatsächlich bemerkt hat.
  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/01
    Zwar kann auch eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung ein Indiz für eine vorsätzliche Begehungsweise sein ( vgl. dazu Senat u.a. in VRS 90, 210, 211; 96, 291, 292).
  • OLG Hamm, 22.10.1997 - 2 Ss OWi 1216/97
    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/01
    Entgegen der Auffassung des Betroffenen genügen sie zwar den Anforderungen, die der Senat für die Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren zur Nachtzeit aufgestellt hat (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 22.10.1997 in 2 Ss OWi 1216/97, abgedr. in DAR 1998, 75 und vom 30.10.1997 in 2 Ss OWi 1295/97, abgedr.
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 2b Ss OWi 203/00

    Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung; Festsetzung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/01
    Eine solche andere rechtliche Würdigung hätte der Senat nur dann vornehmen können, wenn das Amtsgericht ausreichende Feststellungen zur inneren Tatseite getroffen, insbesondere die Einlassung des Betroffenen wiedergegeben hätte und ergänzende Feststellungen nicht zu erwarten und auch nicht mehr nötig wären( vgl. hierzu die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28.August 2000, abgedr. in VRS 99, 468 ff. ).
  • KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit

    Bei in Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführter Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich (BayObLG DAR 2000, 320; OLG Hamm DAR 2002, 176).
  • KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Bei in Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführter Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich (BayObLG DAR 2000, 320; OLG Hamm DAR 2002, 176).
  • OLG Oldenburg, 19.12.2022 - 2 Ss OWi 183/22

    Geschwindigkeit; Stoppuhr

    Bei einem Abstand von 100 m -erst recht bei einem solchen von 150 m- kann unter Berücksichtigung der Reichweite des Abblendlichtes nämlich nicht ohne besondere Feststellungen davon ausgegangen werden, dass allein durch die Scheinwerfer des nachfolgenden Fahrzeuges das vorausfahrende Fahrzeug so aufgehellt worden ist, dass ein gleichbleibender Abstand hinreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte (OLG Hamm DAR 2002, 176 f).

    Zumindest bei einem Abstand von 150 m hält der Senat deshalb in Übereinstimmung mit dem OLG Hamm (DAR 2002, 176 f) weitergehende Darlegungen dazu für erforderlich, wie es den Polizeibeamten möglich gewesen ist festzustellen, dass der Abstand gleich geblieben ist.

  • OLG Oldenburg, 21.03.2017 - 2 Ss OWi 54/17

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung

    Bei einem Abstand von 100 m -erst recht bei einem solchen von 150 m- kann unter Berücksichtigung der Reichweite des Abblendlichtes nämlich nicht ohne besondere Feststellungen davon ausgegangen werden, dass allein durch die Scheinwerfer des nachfolgenden Fahrzeuges das vorausfahrende Fahrzeug so aufgehellt worden ist, dass ein gleichbleibender Abstand hinreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte (OLG Hamm DAR 2002, 176 f).

    Zumindest bei einem Abstand von 150 m hält der Senat deshalb in Übereinstimmung mit dem OLG Hamm (DAR 2002, 176 f) weitergehende Darlegungen dazu für erforderlich, wie es den Polizeibeamten möglich gewesen ist festzustellen, dass der Abstand gleich geblieben ist.

  • OLG Celle, 16.03.2004 - 211 Ss 34/04

    Geldbuße und Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb

    Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DAR 2000, 320) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf (NStZ 2000, 305), Zweibrücken (VRS 102, 392) und Hamm (DAR 2002, 176) stehen der hiesigen Entscheidung nicht entgegen, weil sich in den genannten Entscheidungen ersichtlich keinerlei Feststellungen zu Angaben von Orientierungspunkten finden bzw. andere Fallgestaltungen vorliegen.
  • OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 2 Ss OWi 70/19

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren - schlechte Sichtverhältnisse

    Bei einem Abstand von 100 m - erst recht bei einem solchen von 150 m - kann unter Berücksichtigung der Reichweite des Abblendlichtes nämlich nicht ohne besondere Feststellungen davon ausgegangen werden, dass allein durch die Scheinwerfer des nachfolgenden Fahrzeuges das vorausfahrende Fahrzeug so aufgehellt worden ist, dass ein gleichbleibender Abstand hinreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte (OLG Hamm DAR 2002, 176 f).

    Zumindest bei einem Abstand von 150 m hält der Senat deshalb in Übereinstimmung mit dem OLG Hamm (DAR 2002, 176 f) weitergehende Darlegungen dazu für erforderlich, wie es den Polizeibeamten möglich gewesen ist festzustellen, dass der Abstand gleich geblieben ist.

  • OLG Hamm, 14.12.2009 - 2 Ss OWi 826/09
    Weiterhin fehlt es an den im Falle des Nachfahrens bei Dunkelheit erforderlichen Angaben zu den Beleuchtungsverhältnissen (st. Rspr. aller Senate des OLG Hamm, vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.12.2006 - 2 Ss OWi 797/06 - = NJW 2007, 1298 und vom 06.09.2005 - 2 Ss OWi 512/05 - Beschlüsse vom 11.03.1999 - 3 Ss OWi 101/99 - " vom 17.02.1998 - 4 Ss OWi 29/98 - und vom 05.04.2001 - 5 Ss OWi 246/01 -DAR 2006, 31 und DAR 2002, 176; VRS 113, 302; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., Rdnr. 56b m.w.N.).
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