Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.01.2002 - 2 Ss OWi 1129/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Wirksamkeit des Bußgeldbescheides; Verfahrensgrundlage; falsche Tatortangabe bei Lasermessung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit des Bußgeldbescheides; Verfahrensgrundlage; Falsche Tatortangabe; Lasermessung; Geschwindigkeitsüberschreitung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 66; StVO § 3
Wirksamkeit des Bußgeldbescheides; Verfahrensgrundlage; falsche Tatortangabe bei Lasermessung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Wirksamkeit eines wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erlassenen Bußgeldbescheides als Verfahrensgrundlage
- IWW (Kurzinformation)
Bußgeldbescheid wirksam trotz falscher Tatort-Angabe?
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 150
- NZV 2002, 283
- DAR 2002, 227
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss OWi 812/98
Bußgeldbescheid, Wirksamkeit des Bußgeldbescheids, fehlerhafte Tatzeitangabe, …
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2002 - 2 Ss OWi 1129/01
Ebensowenig wie die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids als Verfahrensgrundlage durch eine fehlerhafte Tatzeitangabe dann nicht in Frage gestellt wird, wenn der Betroffene diesen Irrtum als offensichtlich erkennen konnte und eine Verwechslungsgefahr nicht besteht (vgl. bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG Senatsbeschluss vom 15. Juli 1998 in 2 Ss OWi 812/98 = NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 m.w.N. ferner Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 66 Rdnr. 42), und wie auch das Fehlen von Angaben über Ort und Strecke der Tatbegehung im Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen dann kein Verfahrenshindernis darstellt, wenn bei mehreren Verkehrsverstößen die einzelnen Verstöße durch den Zeitraum, in dem sie begangen worden sein sollen, im Bußgeldbescheid beschrieben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 1996 in 2 Ss OWi 128/96 = VRS 92, 36;… Göhler, a.a.O., Rdnr. 43 m.w.N.), liegt ein Verfahrenshindernis auch dann nicht vor, wenn - wie hier - bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät Riegl LR 90-235/P bei zutreffender Angabe der Tatzeit als Tatort fälschlicherweise der Standort des Messgerätes und nicht der tatsächliche Messpunkt (Auftreffen des Laserstrahls auf das zu messende Fahrzeug) im Bußgeldbescheid genannt ist. - OLG Hamm, 17.05.1996 - 2 Ss OWi 128/96
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2002 - 2 Ss OWi 1129/01
Ebensowenig wie die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids als Verfahrensgrundlage durch eine fehlerhafte Tatzeitangabe dann nicht in Frage gestellt wird, wenn der Betroffene diesen Irrtum als offensichtlich erkennen konnte und eine Verwechslungsgefahr nicht besteht (…vgl. bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG Senatsbeschluss vom 15. Juli 1998 in 2 Ss OWi 812/98 = NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 m.w.N. ferner Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 66 Rdnr. 42), und wie auch das Fehlen von Angaben über Ort und Strecke der Tatbegehung im Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen dann kein Verfahrenshindernis darstellt, wenn bei mehreren Verkehrsverstößen die einzelnen Verstöße durch den Zeitraum, in dem sie begangen worden sein sollen, im Bußgeldbescheid beschrieben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 1996 in 2 Ss OWi 128/96 = VRS 92, 36;… Göhler, a.a.O., Rdnr. 43 m.w.N.), liegt ein Verfahrenshindernis auch dann nicht vor, wenn - wie hier - bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät Riegl LR 90-235/P bei zutreffender Angabe der Tatzeit als Tatort fälschlicherweise der Standort des Messgerätes und nicht der tatsächliche Messpunkt (Auftreffen des Laserstrahls auf das zu messende Fahrzeug) im Bußgeldbescheid genannt ist.
- OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05
Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung
Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist (vgl. auch Senat NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; DAR 1999, 371 = VRS 97, 182 = zfs 2000, 127; DAR 2002, 227 = VD 2002, 199 (Ls.) = NZV 2002, 283). - OLG Köln, 09.03.2004 - Ss 78/04
Unwirksame Berufungsbeschränkung auf Strafaussetzung bei unzureichender …
Zwar ist auch innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs eine Berufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich möglich (BGHSt 47, 32 (35) = NJW 2001, 3134 = NZV 2001, 434 = DAR 2001, 463 (464) = VRS 101, 107 (109) = VM 2002, 18 (Nr. 16); BayObLG NStZ-RR 2003, 117 (118); OLG Düsseldorf VRS 99, 117 = NStZ-RR 2000, 307; OLG Hamm DAR 2002, 227 (228) = VRS 102, 206 (208) = NZV 2002, 383 (384)). - OLG Brandenburg, 16.03.2009 - 1 Ss 6/09
Strafverfahren: Voraussetzungen einer zulässigen Berufungsbeschränkung
Zwar ist auch innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs eine Berufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich möglich ( BGHSt 47, 32, 35; BayObLG NStZ-RR 2003, 117, 118; OLG Düsseldorf VRS 99, 117; OLG Hamm DAR 2002, 227, 228); ihre Grenzen ergeben sich jedoch auch hier wiederum aus den Grundsätzen der Trennbarkeit und Widerspruchsfreiheit (vgl. BGHSt 24, 164, 165; OLG Hamburg JR 1979, 258; OLG Hamburg NStZ-RR 2006, 18, 19;… Meyer-Goßner aaO., § 318 Rdnr. 6 f.). - OLG Köln, 20.10.2009 - 81 Ss 72/09
Anforderungen an die Urteilsgründe bei nicht ausschließbarer Verminderung der …
Ab einem entsprechenden Alkoholisierungsgrad ist daher eine Prüfung des § 21 StGB vorzunehmen (SenE v. 27.11.2001 - Ss 465/01 - SenE v. 28.11.2000 - Ss 435/00 - OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; OLG Hamm DAR 2002, 227 [228] = VRS 102, 206 [208] = NZV 2002, 383 [384]: bei mehr als 2, 2 Promille; OLG Hamm NZV 2002, 335 [336] = VRS 103, 201 [204]).