Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 20.11.2001

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 08.11.2001 - 3 BS 136/01   

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OVG Sachsen, 08.11.2001 - 3 BS 136/01 (https://dejure.org/2001,3316)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.11.2001 - 3 BS 136/01 (https://dejure.org/2001,3316)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. November 2001 - 3 BS 136/01 (https://dejure.org/2001,3316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    FeV § 11 Abs. 8, § 14, § 46 Abs. 1 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit und die charakterliche Zuverlässigkeit; Rechtmässigkeit der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Anordnung der Beibringung eines ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Voraussetzungen für die Anordnung einer MPU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 57 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 11, 14, 46 FeV
    Fahrerlaubnisentziehung - Fahreignung - Cannabiskonsum - medizinisch-psychologisches Gutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 553
  • DÖV 2002, 577
  • DAR 2002, 234
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00

    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Cannabis-Konsums eines Kraftfahrers

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2001 - 3 BS 136/01
    Ungeachtet dessen, dass sich insoweit die Frage erheben könnte, ob diese Regelung ohnehin nur Anwendung bei der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis und damit nicht - wie hier in Rede stehend - bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis findet (siehe dazu: OVG Bremen, Beschl. v. 8.9.2000, NJW 2000, 2438 [2439]), hätte eine solche Auslegung nämlich zur Folge, dass schon zur Klärung, ob ein einmaliger oder gelegentlicher Konsum von Cannabis vorliegt, die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zulässig wäre.
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2001 - 3 BS 136/01
    Diese hinsichtlich des gelegentlichen Konsums von Cannabis einerseits und sonstigen Betäubungsmitteln andererseits differenzierenden Regelungen sind getroffen worden, weil auch bei einer gelegentlichen Einnahme von Cannabis regelmäßig gleichwohl von einer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen ist (Amtliche Begründung zur FeV, BR-DRS 443/98, Seite 261) und angesichts des tiefgreifenden Grundrechtseingriffs, der mit der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verbunden ist, weitere für einen Eignungsmangel sprechende Tatsachen vorliegen müssen (BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993, NZV 1993, 413 [415]).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Ist nach alledem die Gleichsetzung eines einmaligen Cannabiskonsums mit der "gelegentlichen" Einnahme dieses Betäubungsmittels weder von der Sache her geboten noch rechtlich möglich, so besteht keine Veranlassung, von der in der Rechtsprechung und im fachwissenschaftlichen Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Auffassung abzuweichen, wonach sowohl die Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung als auch § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV den mehr als einmaligen Gebrauch dieser Droge voraussetzen (vgl. neben VGH BW vom 29.9.2003, ebenda, OVG Saarl vom 22.11.2000 NVwZ-RR 2001, 606/607; SächsOVG vom 8.11.2001 DÖV 2002, 577/578; OVG Bbg vom 13.12.2004 Az. 4 B 206/04, zit. nach Juris; Bouska/Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht, 3. Aufl. 2004, Anm. 5 zu § 14 FeV; Geiger, DAR 2004, 692 f.; Dietz, BayVBl 2005, 225/227; ders., NVwZ 2005, 410/411).
  • VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17

    Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit

    Die Norm enthält vielmehr einen Grundsatz der Beweiswürdigung, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (vgl. Sächs. OVG, B. v. 13.10.2009 - 3 B 314/09; B. v. 03.07.2008 - 3 B 149/08; OVG NRW VRS 105, 76; Sächs. OVG DAR 2002, 234).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Denn der allein festgestellte einmalige Konsum von Cannabis erfüllt nicht die Voraussetzungen einer gelegentlichen Einnahme im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 08.11.2001 - 3 BS 136/01 - DAR 2002, 121-124; OVG Saarlouis, Beschl. v. 22.11.2000 - 9 W 6/00 - NVwZ-RR 2001, 606).
  • OVG Hamburg, 23.06.2005 - 3 Bs 87/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Weigerung der Beibringung eines

    Dem Verwaltungsgericht und den anderen Vertretern der gegnerischen Ansicht (OVG Saarlouis, Beschl. v. 22.11.2000, NVwZ-RR 2001, S. 606; OVG Bautzen, Beschl. v. 8.11.2001, DÖV 2002, S. 577; VGH Mannheim, Beschl. v. 29.9.2003, DÖV 2004, S. 129; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, zitiert nach juris; vgl. auch Dietz, Cannabismissbrauch und Kraftfahreignung, in NVwZ 2005, S. 410 ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 14 Rdnr. 4) ist zuzugestehen, dass das Wort "gelegentlich" im allgemeinen Sprachgebrauch meist der Umschreibung eines mehr als einmal auftretenden Ereignisses dient.
  • OVG Sachsen, 08.02.2021 - 6 B 404/20

    Verlust der Fahreignung; Alkoholabhängigkeit; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis;

    13 Dient eine Fahreignungsbegutachtung demgegenüber dazu, in Erfahrung zu bringen, ob eine Person überhaupt alkoholabhängig ist, so verbleibt es dabei, dass zu diesem Zweck gemäß § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV lediglich die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens verlangt werden darf (vgl. für Cannabisabhängigkeit: SächsOVG, Beschl. v. 8. November 2001 - 3 BS 136/01 -, juris Rn. 4).

    Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit spricht dafür, zunächst nur ein ärztliches Gutachten, das für den Antragsteller mit einem geringeren Eingriff verbunden ist als ein medizinisch-psychologisches Gutachten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. November 2001 a. a. O.), einzuholen.

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 11 CS 19.1101

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens

    Damit hat das Landratsamt auch die einschlägige Rechtsgrundlage herangezogen, denn § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV wird durch die in § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV für den Fall gelegentlichen Cannabiskonsums getroffene Sonderregelung (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081 = juris Rn. 21) verdrängt (BayVGH, B.v. 29.8.2002 - 11 CS 02.1606 - juris Rn. 18; SächsOVG, B.v. 8.11.2001 - 3 BS 136/01 - DÖV 2002, 577 = juris Rn. 3 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 14 FeV Rn. 23 a.E.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2006 - 1 M 64/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums

    Umstritten ist in der Rechtsprechung, ob bereits der einmalige Konsum von Cannabis die Voraussetzungen einer "gelegentlichen" Einnahme erfüllt (so Hamb. OVG, Beschluss vom 23.06.2005 - 3 Bs 87/05 -, VRS 2005, 214; a. A. BayVGH, Beschluss vom 25.01.2006 - 11 CS 05.1453 -, DAR 2006, 349; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.09.2003 - 10 S 1294/03 - DÖV 2004, 129; OVG Brandenb., Beschluss vom 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43, 161; Sächs. OVG, Beschluss vom 08.11.2001 - 3 BS 136/01 -, DÖV 2002, 577).
  • OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08

    Fahrerlaubsnisentzug; Alkoholmissbrauch; wiederholte Verkehrsverstöße;

    Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung regelt, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (Senatsbeschl. v. 3.7.2008 - 3 B 149/08 -, unveröffentlicht, mit Verweis auf: OVG RP, Beschl. v. 3.6.2008 - 10 B 10356/08 -, zitiert nach Juris, sowie auf BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 10.7.2002, VRS 105, 76 ff.; Senatsbeschl. v. 8.11.2001, DAR 2002, 234 f.) gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung bzw. des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen, sofern § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV bezogen auf diesen Zeitpunkt rechtsfehlerfrei angewandt wurde.
  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum

    Denn jedenfalls wird § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs bei Vorliegen lediglich gelegentlicher Cannabiseinnahme durch die für diesen Fall in § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV getroffene spezielle Regelung verdrängt (vgl. Sächs. OVG vom 8.11.2001 -3 BS 136/01-DÖV 2002, 577 ).
  • VG Braunschweig, 08.06.2004 - 6 B 229/04

    Cannabis; Entziehung; Fahrerlaubnis; Gutachten; medizinisch-psychologisches

    Dabei ist fraglich, ob die Regelung in § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV allein auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zugeschnitten und es folglich ausgeschlossen ist, die Vorschrift zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Fahrerlaubnisentziehung anzuwenden (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. vom 08.03.2000, NJW 2000, 2438, 2439; Sächsisches OVG, Beschl. vom 08.11.2001, DAR 2002, 234, 235; Geiger, DAR 2003, 97, 100).

    Dass nach gegenwärtigem Sachstand ein regelmäßiger bzw. gewohnheitsmäßiger Konsum möglich ist, steht der Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV nicht entgegen (im Ergebnis ebenso Sächsisches OVG, Beschl. vom 08.11.2001, DAR 2002, 234, 235).

  • OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung nach Wiedererteilung; Verwertungsverbot; Sofortvollzug;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Eignungsmangel; gelegentlicher Cannabiskonsum (117

  • VG Augsburg, 18.07.2016 - Au 7 K 15.1883

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

  • OVG Hamburg, 03.05.2010 - 3 Bs 205/09

    Zur Annahme von gelegentlichem Konsum von Cannabis

  • VG Stuttgart, 21.05.2004 - 10 K 1501/04

    Im Fall gelegentlichen Cannabiskonsums darf ein medizinisch-psychologisches

  • VG Freiburg, 27.08.2003 - 7 K 1417/03
  • VG Freiburg, 27.08.2003 - 7 K 141/03

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen fehlender MPU

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 1 Ss 242/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9082
OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 1 Ss 242/01 (https://dejure.org/2001,9082)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.11.2001 - 1 Ss 242/01 (https://dejure.org/2001,9082)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. November 2001 - 1 Ss 242/01 (https://dejure.org/2001,9082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verweisung im Urteil auf während der Hauptverhandlung noch nicht bei den Akten befindliche Lichtbilder

  • Wolters Kluwer

    Fahrverbot; Höchstgeschwindigkeit; Geschwindigkeitsüberschreitung; Lichtbilder; Fotos; Urteil; Hauptverhandlung; Zeitpunkt

  • Judicialis

    StVO § 49; ; StVO § 4 I; ; StVO § 5 III; ; StVO § 41 II; ; StVG § 24; ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 267 Abs. 1 S. 3; ; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2002, 234
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 1 Ss 242/01
    Das Fahrverbot ist eingehend und im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes begründet (vgl. BGHSt 38, 125 und 231).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 1 Ss 242/01
    Danach kann das Fahrverbot unter Geltung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und angesichts erheblich angewachsener Verkehrsdichte nicht mehr lediglich als "ultima ratio" angesehen werden, die in aller Regel erst dann angewendet werden dürfte, wenn auch durch verschärfte Geldbußen nicht auf den Betroffenen eingewirkt werden konnte (vgl. BVerfG DAR 1996, 196).
  • OLG Celle, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 163/17

    Unzulässige Aufzeichnung und Weitergabe von mittels einer sogenannten Dash-Cam

    Durch die wirksame Bezugnahme des Amtsgerichts gemäß §§ 267 Abs. 1 S. 3 StPO iVm § 71 Abs. 1 OWiG auf diese drei Lichtbilder (vgl. zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf Ausdrucke von Videodateien BeckOK-StPO/Peglau, 27. Edition, § 267 Rn. 5; OLG Zweibrücken v. 20.11.2001 - 1 Ss 242/01, VRS 102 (103)), wurden diese Abbildungen als Ganzes Bestandteil der Urteilsgründe und können durch den Senat aus eigener Anschauung gewürdigt werden.
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11

    Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung;

    In der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (vgl. auch OLG Brandenburg NStZ-RR 2010, 89; DAR 2005, 635; OLG Schleswig SchlHA 1997, 170; a.A. OLG Dresden NZV 2009, 520; OLG Zweibrücken VRS 102, 102 f.; KG VRS 114, 34; OLG Bamberg NZV 2008, 469).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2009 - 1 Ss 74/09

    Verstoß gegen Vermummungsverbot

    Ein Verstoß gegen § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, der auch die Videoaufzeichnung erfasst (OLG Zweibrücken VRS 102, 102), liegt insoweit vor, als nach dieser Norm zum einen nur wegen Einzelheiten eine Bezugnahme erlaubt ist, zum anderen nur auf Abbildungen (hier: Videoaufzeichnungen) verwiesen werden darf, die Bestandteil der Akte sind.
  • OLG Hamm, 07.01.2009 - 3 Ss OWi 948/08

    Verweis; Abbildung; Tempo-30-Zone; Zonenausdehnung

    Das wird vom OLG Zweibrücken (VRS 102, 102, 103) als zulässig angesehen, vom OLG Brandenburg (DAR 2005, 635) hingegen angezweifelt.
  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren und zum Geschwindigkeitsmesssystem Provida

    Das wird vom OLG Zweibrücken (VRS 102, 102, 103) als zulässig angesehen, vom OLG Brandenburg (DAR 2005, 635) hingegen angezweifelt.
  • OLG Brandenburg, 17.02.2005 - 2 Ss OWi 132 B/04

    Strafprozessrecht: Identifizierung eines Fahrzeugführers anhand eines

    Das Pfälzische Oberlandesgericht hat dies in einem Beschluss vom 20. November 2001 "grundsätzlich als zulässig" angesehen (VRs 102, 102,103).
  • OLG Rostock, 10.06.2004 - 2 Ss OWi 167/04

    Lückenhafte Urteilsgründe bei Identifizierung des Autofahrers anhand

    OLG VRS 102, 102; vgl. auch Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 71 Rdnrn. 47 a, 47 b; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 267 Rdnrn. 8 ff.; LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 267 Rdnrn. 11 ff.) folgendes:.
  • OLG Dresden, 25.05.2009 - Ss OWi 83/09

    Zulässigkeit der Täteridentifikation durch eine Videoaufzeichnung

    Damit stellen auch Videoaufzeichnungen geeignete Abbildungen im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO dar, auf die der Tatrichter in den Urteilsgründen wegen der Einzelheiten verweisen darf (so auch OLG Zweibrücken, DAR 2002, 234; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juni 2004, Az.: 2 Sa OWi 167/04 - zitiert nach Juris; wohl auch Schleswig-Holsteinisches OLG, SchlHA 97, 170; SchlHA 2007, 268).
  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/08

    Zulässigkeit eines Verweises auf einen Videofilm im Urteil; Anforderungen an die

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  • OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12

    Vorliegen einer wirksamen Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bei

    Denn in der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2012, 228 ), der sich der Senat anschließt, keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO (vgl. auch OLG Brandenburg, NStZ-RR 2010, 89; OLG Schleswig, SchlHA 1997, 170; a.A. OLG Dresden, NZV 2009, 520; OLG Zweibrücken, VRS 102, 102 f.; KG, VRS 114, 34; OLG Bamberg, NZV 2008, 469).
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