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OLG Hamm, 01.03.2002 - 9 U 205/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Substantiierung von amtshaftungsrechtlichen Schadensersatzansprüchen wegen eines in einer überschwemmten Unterführung erlittenen Motorschadens infolge eines sog. Wasserschlags; Ausgestaltung der Straßenverkehrssicherungspflicht eines ...
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 839; GG Art. 34; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a
Wasserschlagschaden wegen ungenügender Entwässerungsanlage in einer Unterführung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 § 839
Gefahren durch Wasser in einer Unterführung; Straßenverkehrssicherungspflicht
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 06.10.2000 - 4 O 344/99
- OLG Hamm, 01.03.2002 - 9 U 205/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1681 (Ls.)
- VersR 2002, 1528
- DAR 2002, 313
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung …
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2002 - 9 U 205/00
Nach anerkannter Rechtsprechung indiziert die objektive Sorgfaltspflichtverletzung grundsätzlich auch den subjektiven Pflichtenverstoß bzw. begründet hierfür zumindest den Beweis des ersten Anscheins (BGH VersR 86, 765; vgl. auch Lepa, Beweislast und Beweiswürdigung im Haftpflichtprozeß, 1988,S.32 f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14
Zum Schadensersatz wegen (grob) fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines …
Auch wenn - wie die Beklagte geltend macht - der vorliegend Sachverhalt nicht mit denjenigen vergleichbar sein sollte, die den Entscheidungen des Landgerichtes Itzehoe ( Urteil vom 17. April 2003 - 7 O 393/02 -, juris ) und des Oberlandesgerichtes B-Stadt ( Urteil vom 1. März 2002 - 9 U 205/00 -, juris ) zugrunde gelegen haben, war jedoch für die Klägerin wegen der kurzen Entfernung von etwa 50 m optisch wahrnehmbar, mit welcher Eindringtiefe der Flüchtende mit seinem Moped durch die Wasserfläche gefahren ist und ob sie daher selbst die Wasseransammlung - weitgehend - gefahrlos hätte durchqueren können. - OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08
Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf Überholspur führt zur Alleinhaftung
Sie führt jedenfalls im hier in Rede stehenden Geschwindigkeitsbereich auch nicht zur Mithaftung infolge der grundsätzlich gegebenen Vermeidbarkeit des Unfalls - früher Betriebsgefahr - gemäß § 17 StVG (vgl. OLG Hamm, DAR 2002, 313 und OLG München, DAR 2007, 465).