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   OLG Hamm, 01.03.2002 - 9 U 205/00   

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https://dejure.org/2002,7061
OLG Hamm, 01.03.2002 - 9 U 205/00 (https://dejure.org/2002,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2002 - 9 U 205/00 (https://dejure.org/2002,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2002 - 9 U 205/00 (https://dejure.org/2002,7061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung von amtshaftungsrechtlichen Schadensersatzansprüchen wegen eines in einer überschwemmten Unterführung erlittenen Motorschadens infolge eines sog. Wasserschlags; Ausgestaltung der Straßenverkehrssicherungspflicht eines ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 34; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a
    Wasserschlagschaden wegen ungenügender Entwässerungsanlage in einer Unterführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839
    Gefahren durch Wasser in einer Unterführung; Straßenverkehrssicherungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1681 (Ls.)
  • VersR 2002, 1528
  • DAR 2002, 313
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2002 - 9 U 205/00
    Nach anerkannter Rechtsprechung indiziert die objektive Sorgfaltspflichtverletzung grundsätzlich auch den subjektiven Pflichtenverstoß bzw. begründet hierfür zumindest den Beweis des ersten Anscheins (BGH VersR 86, 765; vgl. auch Lepa, Beweislast und Beweiswürdigung im Haftpflichtprozeß, 1988,S.32 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14

    Zum Schadensersatz wegen (grob) fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines

    Auch wenn - wie die Beklagte geltend macht - der vorliegend Sachverhalt nicht mit denjenigen vergleichbar sein sollte, die den Entscheidungen des Landgerichtes Itzehoe ( Urteil vom 17. April 2003 - 7 O 393/02 -, juris ) und des Oberlandesgerichtes B-Stadt ( Urteil vom 1. März 2002 - 9 U 205/00 -, juris ) zugrunde gelegen haben, war jedoch für die Klägerin wegen der kurzen Entfernung von etwa 50 m optisch wahrnehmbar, mit welcher Eindringtiefe der Flüchtende mit seinem Moped durch die Wasserfläche gefahren ist und ob sie daher selbst die Wasseransammlung - weitgehend - gefahrlos hätte durchqueren können.
  • OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08

    Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf Überholspur führt zur Alleinhaftung

    Sie führt jedenfalls im hier in Rede stehenden Geschwindigkeitsbereich auch nicht zur Mithaftung infolge der grundsätzlich gegebenen Vermeidbarkeit des Unfalls - früher Betriebsgefahr - gemäß § 17 StVG (vgl. OLG Hamm, DAR 2002, 313 und OLG München, DAR 2007, 465).
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