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   VG Sigmaringen, 19.01.2001 - 2 K 59/01   

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https://dejure.org/2001,6343
VG Sigmaringen, 19.01.2001 - 2 K 59/01 (https://dejure.org/2001,6343)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 19.01.2001 - 2 K 59/01 (https://dejure.org/2001,6343)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 2 K 59/01 (https://dejure.org/2001,6343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung; Alkoholmissbrauch; Berufskraftfahrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortiger Vollzug des Entzugs einer Fahrerlaubnis aufgrund nicht geringen Alkoholgenusses nach Begehung eines Unfalls im Straßenverkehr und Annahme eines Alkoholmissbrauchs; Annahme einer Alkoholproblematik bei einem regelmäßigem Konsum von Alkohol in großen Mengen ...

  • archive.org

    Alkohol - Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch bei einem Berufskraftfahrer. Die Tatsache, dass es sich um einen Berufskraftfahrer handelt spielt eine wesentliche Rolle bei der Anordnung und Überprüfung der Kraftfahreignung

  • blutalkohol PDF, S. 108
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der häusliche Trunk ohne Verkehrsteilnahme unter Alkohol kann die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen bei einem Berufskraftfahrer, der einerseits sehr alkoholgewöhnt ist und andererseits regelmäßig fahren muss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Anzeichen für Alkoholmissbrauch bei einem Berufskraftfahrer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 116
  • DAR 2002, 94
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.01.2001 - 2 K 59/01
    In der Sache hat das Landratsamt B. - was ebenfalls Voraussetzung für den Schluss auf die Nichteignung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ist (BVerwG, Urteil vom 12.03.1985, BVerwGE 71, 93, 96 Mitte) - die Beibringung des Gutachtens zu Recht angeordnet.
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.01.2001 - 2 K 59/01
    Das Gericht geht mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15.07.1988, BVerwGE 80, 43, 45) davon aus, dass nach verkehrsmedizinischen Untersuchungen der sogenannte "Geselligkeitstrinker" alkoholische Getränke allenfalls bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1 oder maximal 1, 3 â?° verträgt und zu sich nehmen kann und dass Personen, die Blutalkohol-Werte über etwa 1, 6 â?° erreichen, regelmäßig bereits an einer dauerhaften ausgeprägten Alkoholproblematik leiden (BVerwG, a.a.O., m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2000 - 10 S 1979/99

    Fahrerlaubnisentziehung - Fahreignungsgutachten nach Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.01.2001 - 2 K 59/01
    Wenn ihn die Aufregung über einen Verkehrsunfall mit einem nur geringen Sachschaden dazu veranlasst hat, in kurzer Zeit 2, 5 l Weißbier zu trinken und dadurch eine Blutalkoholkonzentration von 1, 57 â?° zu erreichen, so ist dies ohne eine gewisse Dauer regelmäßigen Alkoholkonsums mit Erreichen hoher Blutalkohol-Werte kaum zu erklären (vgl. hierzu auch VGH BW, Beschluss vom 17.01.2000, VBlBW 2000, 401 f.).
  • VG Minden, 27.02.2002 - 3 K 1764/01

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung

    Danach ordnet die Fahrerlaubnisbehörde unter Beachtung der Nr. 8.1 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn - wie hier - konkrete Tatsachen den begründeten Verdacht auf Alkoholmissbrauch ergeben und die Annahme begründen, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht den die Fahrtüchtigkeit ausschließenden Alkoholkonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs trennen kann - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2001 - 19 B 871/01, S. 3 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. September 2000 - 9 W 5/00; VGH Kassel, Beschluss vom 09. November 2000 - 2 TG 3571/00, DVBl. 2001, 843; VG Bremen, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 5 A 462/90, NZV 1992, 295; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00, NZV 2001, 279 (280); VG Sigmaringen, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 2 K 59/01, DAR 2002, 94 -.

    Personen, die Blutalkoholwerte über etwa 1, 6 Promille erreichen, leiden regelmäßig, auch wenn sie Ersttäter sind, an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik, die für erhebliche von der Norm abweichende Trinkgewohnheiten spricht - vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 34.94, BVerwGE 99, 249 (252); BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 46/87, BVerwGE 80, 43; OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2001 - 19 B 871/01, S. 4 f.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 2 K 59/01, DAR 2002, 94; Geiger, Maßnahmen der Verkehrsbehörden bei Alkohol- und Drogenauffälligen, BayVBl. 2001, 586 (587) -.

    Die auf Grund der bei dem Kläger festgestellten Blutalkoholkonzentration von 2, 13 Promille bestehende Vermutung des Beklagten, der Kläger werde nicht in der Lage sein, zwischen Alkoholkonsum und Führen eines Kraftfahrzeuges hinreichend sicher zu trennen, wird im Übrigen durch weitere Tatsachen bestätigt, die das fehlende auf die Teilnahme am Straßenverkehr bezogene Verantwortungsbewusstsein des Klägers deutlich machen - vgl. zu der Frage, ob sich das Verantwortungsbewusstsein auf die Teilnahme am Straßenverkehr beziehen muss: OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2001 - 19 B 871/01, S. 6 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. September 2000 - 9 W 5/00; VGH Kassel, Beschluss vom 09. November 2000 - 2 TG 3571/00, DVBl. 2001, 843; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00, NZV 2001, 279 (280) mit krit. Anm. von Vahle in: DSB 2001, 23; VG Sigmaringen, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 2 K 59/01, DAR 2002, 94; Himmelreich, Alkoholkonsum - privat und ohne Verkehrsteilnahme: Fahrerlaubnis-Entzug im Verkehrs-Verwaltungsrecht wegen Alkohol-Missbrauchs?, DAR 2002, 60 -.

    Denn der Kläger mag sich als Alleinverdiener beruflich verpflichtet fühlen zu fahren, auch wenn er in einem seine Fahrtüchtigkeit ausschließenden Maße Alkohol zu sich genommen hat - vgl. hierzu: VG Sigmaringen, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 2 K 59/01, DAR 2002, 94 -.

  • VG Minden, 08.09.2011 - 9 L 352/11

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, a.a.O.; OVG Rhl.-Pflz., Urteil vom 5.6.2007 - 10 A 100062/07 -, a.a.O., Rn. 35; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12.11.2008 - 3 M 503/08 -, a.a.O., Rn. 6 f.; VG Augsburg, Beschluss vom 9.3.2005 - Au 3 S 05.167 -, DAR 2005, 711 = Juris, Rn. 19; VG Sigmaringen, Beschluss vom 19.1.2001 - 2 K 59/01 -, NVwZ-RR 2002, 116 = Juris, Rn. 15; Dauer, a.a.O. Offengelassen von OVG NRW, Beschluss vom 4.2.2004 - 19 A 94/03 -, Juris, Rn. 17.

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, a.a.O.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 19.1.2001 - 2 K 59/01 -, a.a.O., Rn. 16.

  • VG Augsburg, 09.03.2005 - Au 3 S 05.167

    Allein aus einem erheblichen Alkoholkonsum ohne jeden Bezug zum Straßenverkehr

    a) Die Forderung nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten auf der Grundlage von § 13 Nr. 2 lit. a) FeV ist bei einem Alkoholmissbrauch ohne direkte Teilnahme am Straßenverkehr dann möglich, wenn der innere Zusammenhang zwischen Alkoholmissbrauch und Straßenverkehr erkennbar ist ("... oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen.") Das wurde bei einem Berufskraftfahrer (VG Sigmaringen vom 19.1.2001, DAR 2002, 94; VGH BW vom 24.6.2002, DAR 2002, 523) oder bei einem Taxifahrer (VGH BW vom 29.7.2002, DAR 2002, 570; a.A. OVG Saarl vom 18.9.2000, ZfS 2001, 92; HessVGH vom 9.11.2000, HessVG-Rsbr 2001, 93) bejaht, da diese Personen täglich am Straßenverkehr teilnehmen und damit ein Dauerkonflikt zwischen erheblichem Alkoholkonsum und dem Nüchternheitsgebot bei der Verkehrsteilnahme vorliegt.
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