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   BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02   

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BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02 (https://dejure.org/2002,678)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2002 - 4 StR 103/02 (https://dejure.org/2002,678)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 (https://dejure.org/2002,678)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; § 275 Abs. 2 StPO; § 15 StGB; § 16 StGB
    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr; bedingter Vorsatz; objektiv hoch gefährliches Handeln; Gefahr (abstrakte, konkrete); Kausalität; ...

  • lexetius.com

    StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 und 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Strafbarkeit wegen des Bereitens eines Fahrbahnhindernisses durch Werfens von Gegenständen auf Kraftfahrzeuge bei Herbeiführung eines bedeutenden Fremdsachschadens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eingriff in den fließenden Verkehr durch Bereitung von Hindernissen auf der Fahrbahn oder Werfen mit Gegenständen auf fahrende Fahrzeuge - Unmittelbare Herbeiführung eines bedeutenden Fremdschaden - Steigerung der durch die Tathandlung bewirkten abstrakten Gefahr für die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Steinewerfer - Strafbarkeit

  • Judicialis

    StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3
    Eingriff in den Straßenverkehr bei unmittelbarem bedeutendem Fremdsachschaden durch Steinewerfen auf den fließenden Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2, 3
    Gefährlicher Eingriff, der unmittelbar zu einem bedeutenden Sachschaden führt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT (Straßenverkehrsdelikte), Zusammenfallen von Eingriffshandlung und Gefährdungserfolg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 119
  • NJW 2003, 836
  • NStZ 2003, 266
  • NZV 2003, 196
  • StV 2004, 135
  • VersR 2003, 257
  • JR 2003, 253
  • DAR 2003, 124
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
    Der neue Tatrichter wird insoweit auch die Gesamtstrafenlage hinsichtlich der beiden früher erkannten Geldstrafen (UA 5 a.E.) und den in den Fällen II. A 1 bis 4 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen zu prüfen und dabei zu berücksichtigen haben, daß eine zwischenzeitliche Erledigung der Geldstrafen die Bildung einer (gesonderten) Gesamtstrafe nicht entbehrlich machen würde (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1, 2 jew. m.w.N.).
  • BGH, 25.08.1992 - 4 StR 365/92

    Hemmschwelle bei Tötungsdelikten - Gefahr der Tötung - Verkennung der Gefahr -

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
    Entgegen der Auffassung der Revision stehen die Erwägungen, auf die das Landgericht in ausdrücklicher Abgrenzung zur bewußten Fahrlässigkeit die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes stützt, auch nicht in Widerspruch zu den zur Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten getroffenen Feststellungen, die für die Beurteilung der subjektiven Tatseite Bedeutung haben (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 31, 54).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
    Eine konkrete Gefahr im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" (vgl. BGH NJW 1995, 3131 f.; 1996, 329 f.) hat das Landgericht ersichtlich nicht angenommen; es hat vielmehr in diesem Fall eine "akute Gefahr des Schleuderns und unkontrollierten Abkommens von der Fahrbahn" gerade ausgeschlossen.
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02

    Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
    Entgegen der Auffassung der Revision stehen die Erwägungen, auf die das Landgericht in ausdrücklicher Abgrenzung zur bewußten Fahrlässigkeit die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes stützt, auch nicht in Widerspruch zu den zur Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten getroffenen Feststellungen, die für die Beurteilung der subjektiven Tatseite Bedeutung haben (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 31, 54).
  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" -

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
    Die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes durch das Landgericht, auf der in den Fällen II. B 1 bis 3, B 7 und 8, B 11 bis 13 und B 15 die Verurteilung jeweils wegen tateinheitlich mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr begangenen versuchten Heimtückemordes beruht (vgl. BGH VRS 63, 119; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 25; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 11), begegnet keinen rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
    Im Umfang der Aufhebung verweist der Senat die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StPO i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 4 GVG an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück, da das Verfahren nur noch den erwachsenen Angeklagten betrifft (BGHSt 35, 267) und das Schwurgericht gegenüber der Jugendkammer kein Gericht höherer Ordnung ist (vgl. BGHSt 26, 191; Kuckein in KK § 338 Rdn. 69).
  • BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92

    Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
    Allerdings begründet die Abordnung eines Richters an die Justizverwaltung entgegen der Auffassung der Vorsitzenden Richterin, die sich aus ihrer dienstlichen Erklärung ergibt: "Er ist seit dem 23.04.2001 ... als Referent mit Beamtenstatus abgeordnet und darf seither als solcher keine richterlichen Aufgaben mehr wahrnehmen (vgl. DRiG)", keine rechtliche Verhinderung, soweit sein Status als Richter damit nicht verloren ging (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4 und 5; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 275 Rdn. 23 m. Nachw.).
  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 233/01

    Begriff des Unfalls im Straßenverkehr; Entfernen vom Unfallort; Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
    a) Soweit der Senat in der Vergangenheit in einzelnen Fällen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB mit der Begründung verneint hat, der Eingriff erschöpfe sich in der Gefährdung oder Beschädigung des Tatobjekts, so daß es an einer tatbestandlich erforderlichen, "dadurch" verursachten weiteren Gefährdung fehle (zuletzt BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff 5 m.w.N.), hält er daran in dieser Allgemeinheit nicht fest.
  • BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
    Im Umfang der Aufhebung verweist der Senat die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StPO i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 4 GVG an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück, da das Verfahren nur noch den erwachsenen Angeklagten betrifft (BGHSt 35, 267) und das Schwurgericht gegenüber der Jugendkammer kein Gericht höherer Ordnung ist (vgl. BGHSt 26, 191; Kuckein in KK § 338 Rdn. 69).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
    Der neue Tatrichter wird insoweit auch die Gesamtstrafenlage hinsichtlich der beiden früher erkannten Geldstrafen (UA 5 a.E.) und den in den Fällen II. A 1 bis 4 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen zu prüfen und dabei zu berücksichtigen haben, daß eine zwischenzeitliche Erledigung der Geldstrafen die Bildung einer (gesonderten) Gesamtstrafe nicht entbehrlich machen würde (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1, 2 jew. m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 664/93

    Verwerfung einer Revision - Hinderung an der Unterschrift eines Urteils -

  • BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82

    Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes beim Wurf mit Steinen

  • BGH, 10.10.2000 - 4 StR 381/00

    Fehlerhafte Anordnung der isolierten Sperrfrist nach §§ 69 Abs. 1, 69 a Abs. 1

  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

  • BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97

    Umdeutung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Antrag auf

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Dem steht nicht entgegen, dass § 315b StGB vornehmlich die öffentliche Sicherheit des Straßenverkehrs schützt und die Bewahrung der Individualrechtsgüter der gefährdeten Verkehrsteilnehmer von diesem Schutzzweck lediglich mit umfasst wird (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 123; SSW-StGB/Ernemann, § 315b Rn. 1).
  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das

    Erforderlich ist, dass die Tathandlung eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bewirkt, die sich zu einer konkreten Gefahr für das Schutzobjekt verdichtet (BGHSt 48, 119, 122).
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    Insoweit besteht kein Rechtssatz, dass ein Täter, der wie der Angeklagte vorgeht, zugleich grundsätzlich auch mit tödlichen Folgen für die betroffenen Verkehrsteilnehmer rechnet und diese um den Preis der Fortsetzung seines - ihm wie hier bekannten - gefährlichen Tuns innerlich billigt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, juris Rn. 10 (insoweit in BGHSt 48, 119, 120 nicht abgedruckt)).

    Nach der Rechtsprechung gebietet der Schutzzweck des hier maßgeblichen Grundtatbestands des § 315b Abs. 1 StGB indes eine restriktive Auslegung der Norm, als unter einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben oder Sachen von bedeutendem Wert nur verkehrsspezifische Gefahren verstanden werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124).

    In diesem Fall ist eine verkehrsspezifische Gefahr aber nur zu bejahen, wenn der Fortbewegung des von dem Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. ferner BGH, Beschlüsse vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 Rn. 6; vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17 Rn. 3; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15 Rn. 5 und vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08 Rn. 5 f.).

    Die Dynamik des zu schädigenden Fahrzeugs wirkt sich im Fall einer ausschließlich beabsichtigten Beschädigung des Fahrzeugdachs gerade nicht auf den Schadenseintritt aus (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 125; Beschluss vom 8. Juni 2021 - 4 StR 68/21 Rn. 7 ff.).

    Mit dem Eintritt des Sachschadens am Dach des Fahrzeugs verwirklichte sich deshalb keine verkehrstypische Gefahr (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 125).

  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Dabei hat es sich an der Rechtsprechung des Senats ausgerichtet, wonach die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei mindestens 750 EUR liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 121; Beschlüsse vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07; vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289; vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NZV 2010, 261).

    Das Schwergewicht der Vorwerfbarkeit liegt dementsprechend - ungeachtet der Ausgestaltung der Straftatbestände als Erfolgsdelikte (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119) - in der besonderen Gefährlichkeit der Tathandlung für die Allgemeinheit und damit im Handlungsunrecht; der Erfolgsunwert - der Niederschlag der abstrakten Gefährdung in einer konkreten Gefahr für Individualrechtsgüter - hat lediglich strafbarkeitsbegrenzende Funktion (vgl. König aaO § 315 Rn. 5), der auch die weitere Einschränkung des bedeutenden Wertes dient (vgl. Barnickel aaO § 315 Rn. 69).

  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die

    (1) § 315b StGB schützt die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 4 StR 160/04, NStZ 2004, 625; Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 123; Beschluss vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89, NJW 1989, 2550; Urteil vom 21. Mai 1981 - 4 StR 240/81, VRS 61, 122, 123; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 315b Rn. 3 und § 315 Rn. 4 mwN).

    Die in der Norm aufgezählten Individualrechtsgüter (Leben, Gesundheit und bedeutende Sachwerte der durch den Eingriff betroffenen Verkehrsteilnehmer) werden dabei lediglich faktisch mit geschützt (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 123; Beschluss vom 14. Mai 1970 - 4 StR 131/69, BGHSt 23, 261, 264 zu § 315c StGB; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 1; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 315b Rn. 3 und § 315 Rn. 5).

    Auch wenn § 315b StGB voraussetzt, dass sich die durch die tatbestandliche Handlung begründete abstrakte Gefahr für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs zu einer konkreten Gefahr für eines der genannten Individualrechtsgüter verdichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 5) und der Täter bei Eingriffen innerhalb des fließenden Verkehrs mit einem zumindest bedingten Schädigungsvorsatz gehandelt haben muss (BGH, Beschluss vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NStZ 2014, 86, 87; Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, VRR 2013, 387, 388; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.), werden die betroffenen Verkehrsteilnehmer dadurch nicht zum Träger des bestimmenden Rechtsguts.

  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    b) Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 StGB liegt erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Ernemann in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, § 315b Rn. 5, 17).
  • BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Dies ist der Fall, wenn die konkrete Gefahr - jedenfalls auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101).
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

    Es durfte aus dem jeweiligen Tathergang und den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten den - schon nach dem äußeren Geschehen nahe liegenden - Schluss ziehen, dass sie bei Begehung der Taten den Tod der Fahrzeuginsassen zumindest billigend in Kauf genommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 (insoweit in BGHSt 48, 119, 120 nur abgekürzt wiedergegeben); BGH, Urteile vom 6. Mai 1982 - 4 StR 133/82, VRS 63, 119; vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295; Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00, NZV 2001, 133).

    Die Bejahung des Mordmerkmals der Heimtücke (vgl. zu dieser BGHSt 48, 119, 120; BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295) sowie die Verurteilung wegen (versuchten) gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (vgl. BGHSt 48, 119, 120 ff.; BGH, Beschluss vom 12. November 2002 - 4 StR 384/02, NStZ 2003, 206) begegnen ebenfalls keinen Bedenken.

  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08

    Kein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen im

    Erforderlich ist danach, dass die Tathandlung eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bewirkt, die sich zu einer konkreten Gefahr für eines der genannten Schutzobjekte verdichtet (BGHSt 48, 119, 122; BGH NStZ 2007, 34, 35).

    Nach der Senatsrechtsprechung ist dies jedoch nicht zwingend (grundlegend BGHSt 48, 119, 122 ff.).

  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 188/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung von Leib oder

    b) Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 StGB liegt erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 251/14, NStZ 2015, 278; Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Ernemann in SSW-StGB, 2. Aufl., § 315b Rn. 5, 16).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 215/22

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Voraussetzungen; konkrete Gefahr:

  • OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08

    Nötigung; Straßenverkehr; Nötigungselement

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07

    Keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen

  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

  • BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22

    Notwehr durch lebensgefährliche Schüsse auf den Oberkörper (Geeignetheit;

  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

  • OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme;

  • OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 Ss 220/08

    Nötigung im Straßenverkehr; Teilaufhebung; vorläufige Entziehung der

  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 506/09

    Versuchter vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch den

  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 376/08

    Besonders schwere Brandstiftung (konkrete Todesgefahr); gesetzlicher Richter (zu

  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11

    Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

  • AG Dachau, 12.09.2011 - 1 Cs 53 Js 12791/11

    Straßenverkehr, Schmerzensgeld, Vorsatz, Eingriff, Verkehrsvorgang, Schubsen,

  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Taterfolg: konkrete Gefährdung von

  • BGH, 28.07.2005 - 4 StR 109/05

    "Nötigung im Straßenverkehr"; vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung (konkrete

  • BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06

    Urteilsabsetzungsfrist (keine rechtliche oder tatsächliche Verhinderung eines

  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 326/20

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Eintritt einer konkreten Gefahr:

  • BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Verdichtung zur konkreten Gefahr;

  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

  • LG Münster, 22.06.2015 - 2 Ks 3/15

    Holzstämme auf die A1: "Jungenstreich" als Mordversuch

  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10

    Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkung der Aufhebung der

  • LG Bonn, 26.04.2016 - 28 KLs 11/15

    Wurf von Steinen auf die von Zeugen gesteuerten Fahrzeuge als gefährlicher

  • OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
  • OLG Köln, 07.03.2003 - Ss 62/03

    Einordnung eines verbotenen Autorennens als eine vorsätzliche Gefährdung des

  • LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
  • BGH, 15.01.2020 - 4 StR 440/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet hinsichtlich des versuchten vorsätzlichen

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