Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.08.2002 - 1 Ss 132/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • DAR 2003, 184



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 322/05  

    Verjährungsunterbrechung - Übersendung eines Anhörungsbogens

    Klärungsbedürftige Fragen der Verjährung ergeben sich jedoch - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist - aus dem Antragsvorbringen nicht, In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich hinreichend geklärt, wann bei so genannten Kennzeichenanzeigen durch die Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wird (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats DAR 1999, 85 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261= zfs 1999, 265; DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; siehe auch OLG Zweibrücken DAR 2003, 193 = VRS 104, 307 = zfs 2002, 596; OLG Dresden DAR 2004, 535, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Das Schreiben vom 07. September 2004 ist zudem auch nur mit "Anhörungsbogen" überschrieben (anders im Fall OLG Hamm NZV 1998, 340 und bei OLG Zweibrücken DAR 2003, 184) und enthält auch den Hinweis auf § 55 OWiG mit der Belehrung über die Rechte des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    Soweit der Betroffene auf die Entscheidung des OLG Zweibücken in DAR 2003, 184 = VRS 104, 307 und auf die des OLG Dresden in DAR 2004, 535 verweist, ergibt sich darauf für den vorliegenden Fall keine andere Entscheidung.

  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss 322/05  

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Verjährung; Unterbrechung; Zusendung eines

    Klärungsbedürftige Fragen der Verjährung ergeben sich jedoch - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist - aus dem Antragsvorbringen nicht, In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich hinreichend geklärt, wann bei so genannten Kennzeichenanzeigen durch die Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wird (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats DAR 1999, 85 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261= zfs 1999, 265; DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; siehe auch OLG Zweibrücken DAR 2003, 193 = VRS 104, 307 = zfs 2002, 596; OLG Dresden DAR 2004, 535, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Das Schreiben vom 07. September 2004 ist zudem auch nur mit "Anhörungsbogen" überschrieben (anders im Fall OLG Hamm NZV 1998, 340 und bei OLG Zweibrücken DAR 2003, 184) und enthält auch den Hinweis auf § 55 OWiG mit der Belehrung über die Rechte des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    Soweit der Betroffene auf die Entscheidung des OLG Zweibücken in DAR 2003, 184 = VRS 104, 307 und auf die des OLG Dresden in DAR 2004, 535 verweist, ergibt sich darauf für den vorliegenden Fall keine andere Entscheidung.

  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05  
    Klärungsbedürftige Fragen der Verjährung ergeben sich jedoch - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist - aus dem Antragsvorbringen nicht, In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich hinreichend geklärt, wann bei so genannten Kennzeichenanzeigen durch die Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wird (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats DAR 1999, 85 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261= zfs 1999, 265; DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; siehe auch OLG Zweibrücken DAR 2003, 193 = VRS 104, 307 = zfs 2002, 596; OLG Dresden DAR 2004, 535, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Das Schreiben vom 07. September 2004 ist zudem auch nur mit "Anhörungsbogen" überschrieben (anders im Fall OLG Hamm NZV 1998, 340 und bei OLG Zweibrücken DAR 2003, 184) und enthält auch den Hinweis auf § 55 OWiG mit der Belehrung über die Rechte des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    Soweit der Betroffene auf die Entscheidung des OLG Zweibücken in DAR 2003, 184 = VRS 104, 307 und auf die des OLG Dresden in DAR 2004, 535 verweist, ergibt sich darauf für den vorliegenden Fall keine andere Entscheidung.

mehr
  • OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ss 102/04  

    Verfolgungsverjährung - Anrede „Frau“ bei einem männlichen Betroffenen

    Zwar ist zu fordern, dass die Bekanntgabe im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG für den Adressaten inhaltlich unmissverständlich erkennen lassen muss, dass die Ermittlungen gegen ihn als Tatverdächtigen geführt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2002 - 1 Ss 132/02).
  • OLG Dresden, 26.05.2004 - Ss OWi 77/04  

    Einem Anhörungsbogen kommt nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung zu, wenn

    befindet (BGH a.a.O.), vielmehr muss sich aus der Bekanntgabe i.S.d. § 33 Abs. 1 Ziff. 1 OWiG für den Adressaten unmissverständlich ergeben, dass die Ermittlungen gegen ihn als Tatverdächtigen geführt werden (OLG Hamm VRS 95, 273 ff.; VRS 98, 441; OLG Zweibrücken VRS 104, 307 f.; Göhler, OWiG, 13. Aufl., zu § 33 Rdn. 14 m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.09.2004 - 8 Ss OWi 18/04  
    Auf die Frage, ob ein Entpflichtungsantrag auch noch zu Beginn der Hauptverhandlung gestellt werden kann (so OLG Naumburg zfs 2002, 596 m. w. Nachw.; OLG Brandenburg zfs 2004, 235; offen gelassen: SenE v. 15.04.1999 - Ss 144/99 Z - = NZV 1999, 436 = VRS 97, 187), kam es hier daher gar nicht an.
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