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   OLG Hamm, 21.01.2003 - 28 U 103/02   

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https://dejure.org/2003,4813
OLG Hamm, 21.01.2003 - 28 U 103/02 (https://dejure.org/2003,4813)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2003 - 28 U 103/02 (https://dejure.org/2003,4813)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 28 U 103/02 (https://dejure.org/2003,4813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung; Festfrieren von Autotüren bei Frost als erheblicher Mangel i.S.v. § 459 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) a.F.; Fehlerbegriff des BGB; Maßgeblichkeit des jeweiligen Stands der Technik; Ursachenbehebung durch Austauschmöglichkeit ...

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § ... 92 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 544; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708; ; ZPO § 713; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 346; ; BGB § 459 Abs. 1; ; BGB § 462; ; BGB § 467 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen PKW wegen eines erheblichen Fahrzeugmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Festfrieren der Türen als Rücktrittsgrund

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mangel, wenn die Türen festfrieren?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autotür häufig festgefroren - Ist das technisch bedingt, kann der Autokäufer den Kauf rückgängig machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2003, 223
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 133/93

    Wandelung des Kaufvertrages über einen Bagger mangels Standfestigkeit - Minderung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 28 U 103/02
    Ein Fehler liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Kaufsache von dem Zustand abweicht, den die Vertragsparteien bei Abschluss des Kaufvertrages gemeinsam, ggf. auch stillschweigend, vorausgesetzt haben und diese Abweichung den Wert der Kaufsache oder ihrer Eignung zum vertraglich vorausgesetzten und gewöhnlichen Gebrauch herabsetzt (vgl. etwa BGH NJW-RR 1995, 364 - unter II. 1. - mit weiteren Nachweisen).
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