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   BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02   

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https://dejure.org/2002,83
BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02 (https://dejure.org/2002,83)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2002 - VI ZB 56/02 (https://dejure.org/2002,83)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 (https://dejure.org/2002,83)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigengutachtens - Erfordernis der Prozeßbezogenheit - Vorliegen eines engen zeitlichen Zusammenhangs - Zweckentsprechende Rechtsverteidigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenerstattung, - für Privatgutachten

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Die Kosten des wegen Versicherungsbetrugsverdachts von einem Kfz-Haftpflichtversicherer beauftragten Sachverständigen sind erstattungsfähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Kosten des Privatgutachters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - BGH zur Erstattungsfähigkeit von Kosten eines vorprozessualen Sachverständigengutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens erstattungsfähig? (IBR 2003, 229)

Papierfundstellen

  • BGHZ 153, 235
  • NJW 2003, 1398
  • MDR 2003, 413
  • VersR 2003, 481
  • Rpfleger 2003, 265
  • JR 2003, 421
  • DAR 2003, 267
 
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Wird zitiert von ... (178)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Dazu können nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235 f.; vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, VersR 2006, 1236 Rn. 6; vom 4. März 2008 - VI ZB 72/06, VersR 2008, 801 Rn. 6 und vom 18. November 2008 - VI ZB 24/08, VersR 2009, 563 Rn. 6).

    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, aaO S. 238 und vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10; BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, aaO; BPatGE 51, 114, 118).

    Der erkennende Senat hat die Frage, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte, insbesondere in Fällen bejaht, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, aaO S. 238 mwN und vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10).

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Dazu können nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235 f.; vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 10; vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, VersR 2006, 1236 Rn. 6; vom 4. März 2008 - VI ZB 72/06, VersR 2008, 801 Rn. 6 und vom 18. November 2008 - VI ZB 24/08, VersR 2009, 563 Rn. 6).

    Da für die Beurteilung der Notwendigkeit auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, aaO S. 238; vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10; vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, aaO Rn. 12; BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11; BPatGE 51, 114, 118), kann die Erstattungsfähigkeit weder von dem Ergebnis der Begutachtung noch von deren Überzeugungskraft abhängig gemacht werden.

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2017 - 9 Sa 42/17

    Tief Zoran: Großmüllbehälter zerstört PKW - Haftung des Arbeitgebers?

    Es ist allgemein anerkannt, dass der im Rechtsstreit Unterlegene die dem Gegner erwachsenen Kosten des Rechtsstreits nach §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 103 Abs. 1 ZPO zu erstatten hat, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig waren (Vgl. nur BAG v. 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, juris; BGH v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235-239; BGH v. 13.04.1989 - IX ZR 148/88, NJW 1990, 122).

    Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (BAG v. 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, juris; BGH v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235).

    Sieht man von dem Fall des vorläufigen Rechtsschutzes ab, bei dem eine Einholung von Sachverständigengutachten von Amts wegen nicht in Betracht kommt und deshalb die Einbringung sachverständiger Erkenntnisse letztlich nur über Privatgutachten möglich ist, ist die Erstattungspflicht auf die Fälle beschränkt, in denen schon ein effektiver Parteivortrag ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (vgl. BAG v. 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, juris; BGH v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235) oder die begründete Besorgnis besteht, das Gericht könne auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Gutachtens gegen die Partei entscheiden und die Partei dem wirkungsvoll nur durch einen substantiierten, privatgutachterlich unterlegten Angriff auf die Stichhaltigkeit des gerichtlich eingeholten Gutachtens begegnen kann (vgl. BVerfG v. 12.09.2005 - 2 BvR 277/05, NJW 2006, 136).

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