Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.2003 - 1 ObOWi 25/03, 1 ObOWi 25/2003   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8545
BayObLG, 14.02.2003 - 1 ObOWi 25/03, 1 ObOWi 25/2003 (https://dejure.org/2003,8545)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.2003 - 1 ObOWi 25/03, 1 ObOWi 25/2003 (https://dejure.org/2003,8545)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - 1 ObOWi 25/03, 1 ObOWi 25/2003 (https://dejure.org/2003,8545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1; ; OWiG § 77 Abs. 3; ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; ; StVO § 37 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags gem. § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit des Nichtbeachtens eines roten Wechsellichtzeichens; Unterstellung einer abstrakten Gefährdung; Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages; Bereits erfolgte Beweisaufnahme über eine beweiserhebliche Tatsache; Heilung einer ...

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 346
  • JR 2003, 518
  • BayObLGSt 2003, 7
  • DAR 2003, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Auszug aus BayObLG, 14.02.2003 - 1 ObOWi 25/03
    Es war gerade das Anliegen des Verordnungsgebers, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen (vgl. BayObLGSt 1996, 188/191).

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung, dass bei einem Rotlichtverstoß deshalb stets zu prüfen ist, ob der konkrete Fall Besonderheiten in objektiver oder subjektiver Hinsicht aufweist, die ihn, gemessen an den vom Verordnungsgeber ins Auge gefassten typischen Begehungsweisen, als Ausnahme erscheinen lassen, so dass es nicht angezeigt ist, mit der Besinnungs- und Denkzettelmaßnahme des Fahrverbots auf den Fahrzeugführer einzuwirken (vgl. BayObLGSt 1996, 188/189).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1993 - 5 Ss OWi 184/93

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2003 - 1 ObOWi 25/03
    Die Rechtsprechung hat insbesondere eine Ausnahme auch anerkannt beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (vgl. BayObLG VRS 87, 382; OLG Düsseldorf VRS 85, 470).
  • BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2003 - 1 ObOWi 25/03
    Die Rechtsprechung hat insbesondere eine Ausnahme auch anerkannt beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (vgl. BayObLG VRS 87, 382; OLG Düsseldorf VRS 85, 470).
  • KG, 14.04.2020 - 3 Ws (B) 46/20

    Sog. Qualifizierter Rotlichtverstoß: "Abstrakte Gefährlichkeit" kein Terminus der

    c) Der Senat schließt sich mit seiner Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung im Ergebnis dem BayObLG an, dessen beiden Bußgeldsenate wiederholt entschieden haben, dass es gerade das Anliegen des Verordnungsgebers war, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen und entsprechend zu ahnden, weshalb im Falle eines Rotlichtverstoßes nach Nr. 132.3 BKat "eine abstrakte Gefährdung zu unterstellen" und es "nicht zulässig" sei, "diesen Grundsatz dahingehend einzuschränken, dass Handlungen, die im konkreten Fall ungeeignet sind, das geschützte Rechtsgut in Gefahr zu bringen", vom Bußgeldtatbestand ausgenommen werden (vgl. BayObLG NZV 1997, 484; DAR 2002, 173 = VRS 103, 307; NZV 2003, 346 = VRS 105, 24 = DAR 2003, 280; NZV 2003, 350 = DAR 2003, 233 = VRS 104, 437; vgl. auch Thüringer OLG, VRS 110, 54).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 60/17

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Denn das Tatgericht hat im Urteil nachprüfbar zu begründen, weshalb die beantragte Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich war (vgl. BT-Drucks. 10/5083, S. 22; BayObLGSt 2003, 7, 9; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 77 Rn. 26; KK-OWiG/Senge, 5. Aufl., § 77 Rn. 43).
  • KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15

    Bußgeldverfahren: Auftreten als Verteidiger in der Abwesenheitsverhandlung ohne

    Zwar ist anerkannt, dass die fehlerhafte Behandlung eines Beweisantrags nicht durch Nachschieben anderer Gründe im Urteil geheilt werden kann (vgl. BayObLG NZV 2003, 346), so dass sich die Rechtmäßigkeit der Behandlung eines Beweisantrags lediglich an dem vom Tatgericht erlassenen Beschluss und nicht an nachgeschobenen Überlegungen bemisst.

    Denn die Begründung soll dem Beweisführer die Gelegenheit geben, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnung und ihren Gründen zu richten (vgl. BayObLG NZV 2003, 346).

  • OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

    Im Einzelfall kann dies freilich auch erfordern, auf einen nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 , Abs. 3 OWiG abgelehnten Beweisantrag bzw. den Sachvortrag in diesem Beweisantrag ausführlicher einzugehen (vgl. Seitz JR 2003, 519 f. Anmerkung zu BayObLG JR 2003, 518).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Es war gerade das Anliegen des Verordnungsgebers, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen (BayObLG Beschluss vom 14.2.2003 - 1 ObOWi 25/03; vgl. auch BayObLGSt 1996, 188/191).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht