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   BayObLG, 11.09.2003 - 1 ObOWi 289/03   

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https://dejure.org/2003,40296
BayObLG, 11.09.2003 - 1 ObOWi 289/03 (https://dejure.org/2003,40296)
BayObLG, Entscheidung vom 11.09.2003 - 1 ObOWi 289/03 (https://dejure.org/2003,40296)
BayObLG, Entscheidung vom 11. September 2003 - 1 ObOWi 289/03 (https://dejure.org/2003,40296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen von der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit festgesetzten Bußgeldbescheid; Verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Pflicht zum persönlichen Erscheinen während ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2003, 567
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Bayern, 20.05.2003 - 36-VI-02
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2003 - 1 ObOWi 289/03
    Die Ablehnung einer Terminsverlegung in diesen Fällen führt zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil sie auf sachfremden und nicht mehr nachvollziehbaren Gründen beruht und dem Betroffenen dadurch der erste Zugang zum Gericht genommen wird (BayVerfGH vom 20.5.2003 - Vf. 36-VI-02).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.1995 - 3 Ss 117/94

    Hauptverhandlung; Nichterscheinen; Fortbleiben; Entschuldigungsgrund; Fernbleiben

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2003 - 1 ObOWi 289/03
    In Fällen dieser Art kann das Gericht die genügende Entschuldigung nur prüfen, wenn der Betroffene die dafür maßgebenden Tatsachen vorgetragen hat (KG GA 1973, 29; VRS 58, 47/50; OLG Hamm VRS 39, 208; OLG Karlsruhe VRS 89, 130/131).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1997 - 5 Ss OWi 2/97
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2003 - 1 ObOWi 289/03
    Liegen unaufschiebbare berufliche Angelegenheiten von besonderer Bedeutung vor, können diese bei der Gesamtbetrachtung die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins unzumutbar machen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1997, 2062; Göhler § 74 Rn. 29, 32).
  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2003 - 1 ObOWi 289/03
    Liegen solche Gründe vor, wird das Ermessen des Gerichts auf Null reduziert (vgl. BVerwG NJW 1995, 1441 [BVerwG 29.09.1994 - BVerwG 3 C 28.92]); der Termin ist zu verlegen.
  • KG, 06.08.1979 - 3 Ws (B) 199/79
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2003 - 1 ObOWi 289/03
    In Fällen dieser Art kann das Gericht die genügende Entschuldigung nur prüfen, wenn der Betroffene die dafür maßgebenden Tatsachen vorgetragen hat (KG GA 1973, 29; VRS 58, 47/50; OLG Hamm VRS 39, 208; OLG Karlsruhe VRS 89, 130/131).
  • OVG Sachsen, 15.08.2006 - 3 BS 241/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aufbauseminar; Mehrfachreduzierung des

    Insoweit teilt der Senat die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 21.3.2003, DAR 2003, 433), dass nach Sinn und Zweck der Regelungen in § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 StVG die Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 StVG nicht nur dann zu ergreifen sind, wenn sich die jeweiligen Punkteschwellen erstmals ergeben, sondern regelmäßig auch in Wiederholungsfällen (ebenso: OVG MV, Beschl. v. 21.6.2006 - 1 M 10/06 - zitiert nach JURIS; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2005, DAR 2006, 169; ThürOVG, Beschl. v. 11.11.2003, ThürVBl. 2004, 161; OVG Brandenburg, Beschl. v. 16.7.2003, DAR 2004, 46; a.A.: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.7.2003, DAR 2003, 567).
  • OLG Hamm, 22.03.2005 - 4 Ss OWi 190/05

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, Unzulässigkeit, faires Verfahren,

    Die Ablehnung einer Terminsverlegung führt zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn sie auf sachfremden und nicht mehr nachvollziehbaren Gründen beruht und dem Betroffenen dadurch der erste Zugang zum Gericht genommen wird (vgl. BayObLG, DAR 2003, 567 (569).
  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss OWi 259/07

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde; keine Sachrüge; Art des Urteils unklar;

    Die Ablehnung einer Terminsverlegung führt zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn sie auf sachfremden und nicht mehr nachvollziehbaren Gründen beruht und dem Betroffenen dadurch der erste Zugang zum Gericht genommen wird (vgl. BayObLG, DAR 2003, 567 (569).
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