Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 12.11.2003

Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 14.05.2003 - 12 Qs 47/03   

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https://dejure.org/2003,10635
LG Hildesheim, 14.05.2003 - 12 Qs 47/03 (https://dejure.org/2003,10635)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 14.05.2003 - 12 Qs 47/03 (https://dejure.org/2003,10635)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 12 Qs 47/03 (https://dejure.org/2003,10635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Verkürzung der Sperrfrist wegen Teilnahme des alkoholauffälligen Täters an einer Nachschulung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69a Abs. 7 StGB; § 36 Abs. 6 FeV
    Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Beurteilung der Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol; Anforderungen an die Seminarleiter für anerkannte Nachschulungskurse; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Beurteilung der Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol; Anforderungen an die Seminarleiter für anerkannte Nachschulungskurse; ...

  • blutalkohol PDF, S. 118

    Anhaltspunkte für die Beurteilung der Voraussetzungen für die Verkürzung der Sperrfrist nach § 69a Abs. 7 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 312
  • DAR 2004, 110
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hildesheim, 26.09.2002 - 20 Qs 78/02

    1,56 Promille; absolute Fahruntüchtigkeit; Angemessenheit; Beschwerdegericht;

    Auszug aus LG Hildesheim, 14.05.2003 - 12 Qs 47/03
    Die Kammer weist aber darauf hin, dass sie die in der benannten Entscheidung niedergelegte sowie in nachfolgenden Entscheidungen (vgl. etwa 20 Qs 78/02, zfs 2002, 594/5) fortwirkende Auffassung nicht mehr weiterverfolgt und die entsprechende Rechtsprechung zur Frage der Sperrfristverkürzung ausdrücklich aufgibt.

    Zwar hat die Kammer in ihrer Entscheidung vom 26.9.2002 (Az.: 20 Qs 78/02) ausgeführt, dass beim Beurteilen der Angemessenheit einer Sperrfristverkürzung nach § 69 a Abs. 7 StGB jede schematische Betrachtung sich von vornherein verbiete.

  • LG Hildesheim, 04.04.2003 - 12 Qs 30/03

    Festsetzung einer Sperrfrist zum Wiedererteilen der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus LG Hildesheim, 14.05.2003 - 12 Qs 47/03
    Wie die Kammer bereits in ihrer Entscheidung vom 4.4.2003 (Az.: 12 Qs 30/03) ausgeführt hat, ist bei einer wie vorliegend maßgeblichen, erheblichen Blutalkoholkonzentration von deutlich mehr als 2, 0 g 0/00 zur Tatzeit eine besonders kritische Wertung im Hinblick auf die Eignung des bzw. der Verurteilten zum Führen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen.
  • LG Hildesheim, 19.08.2002 - 20 Qs 61/02

    2 Monate; 2,05 Promille; Alkoholauffälligkeit; Alkoholgenuss; Alkoholisierung;

    Auszug aus LG Hildesheim, 14.05.2003 - 12 Qs 47/03
    Zwar ist der Beschwerde einzuräumen, dass die Kammer in früheren Entscheidungen ausgeführt hatte (vgl. vor allem LG Hildesheim vom 19.8.2002, 20 Qs 61/02; DAR 2003, 88; zfs 2002, 548/9), gegen Nachschulungskurse durch den Diplom-Psychologen ... bestünden keine Bedenken und auch bei einer bei Tatbegehung vorliegenden Blutalkoholkonzentration von 2, 05 g 0/00 erscheine eine Verkürzung der Sperrfrist vertretbar.
  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 1082/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verkürzung der

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung nicht im Sinne eines Automatismus zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen muss, sondern bei hohen Blutalkoholkonzentrationen besondere Umstände hinzutreten müssen (vgl. Beschluss der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 14. Mai 2003 - 12 Qs 47/03 -, DAR 2004, S. 110; Beschluss der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 4. April 2003 - 12 Qs 30/03 -, juris; Beschluss der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Kassel vom 21. Oktober 1991 - 3 Qs 284/91 -, DAR 1992, S. 32), wobei auch dem Gesichtspunkt dauerhafter vollständiger Alkoholabstinenz Bedeutung beigemessen wird (vgl. Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Flensburg vom 8. April 2005 - II Qs 36/05 -, DAR 2005, S. 409; Beschluss des Amtsgericht Stadtroda vom 4. Juni 2004 - 550 Js 38706/03 - 3 Cs -, DAR 2004, S. 543).
  • AG Kehl, 21.03.2014 - 2 Cs 206 Js 15342/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Voraussetzungen für eine vorzeitige Aufhebung der

    Das Wort "kann" bringt lediglich die Möglichkeit zum Ausdruck, eine bereits rechtskräftig gewordene Entscheidung nachträglich zu ändern (Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Auflage 2007, § 69a, Rn. 81; a.A. offenbar ohne weitere Begründung LG Hildesheim DAR 2004, 110).
  • AG Rheinberg, 23.08.2018 - 4 Cs 271/18

    Sperrfrist, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Aufhebung

    Der Grad der Alkoholisierung lag mit 1, 5 Promille zwar spürbar über der Schwelle der absoluten Fahruntüchtigkeit, jedoch gleichzeitig noch in einem Bereich, der nicht auf einen vollkommen ausartenden Umgang mit Alkohol generell schließen lässt (vgl. insoweit Richtwerte des LG Hildesheim lt. Beschluss vom 14.05.2003, NStZ-RR 2003, 312).
  • LG Flensburg, 08.04.2005 - II Qs 36/05

    Entzug der Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Wiedererlangung der Eignung zum

    Dem folgt die Kammer grundsätzlich und weist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Landgerichts Hildesheim (NStZ-RR 2003, 312 ff.) und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (NZV 1992, 379) ergänzend auf folgende Überlegungen hin:.
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 3 Ss OWi 852/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung;

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 m.w.N.; OLG Hamm, VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 25 m.w.N.).
  • AG Dresden, 11.08.2014 - 215 Cs 701 Js 18067/14

    Sperrfrist, Mindestsperrfrist, Aufbauseminar

    Bei Verkehrsteilnehmern, die mit einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 1, 8 Promille und erstmals einschlägig auffällig geworden sind, wird die erfolgreiche Teilnahme an einem geeigneten Nachschulungskurs regelmäßig zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände gegen eine solche Entscheidung sprechen (vgl. LG Hildesheim DAR 2004, 110).
  • LG Leipzig, 07.07.2009 - 6 Qs 47/09

    Zur Sperrfristabkürzung nach Teilnahme an einer Nachschulungsmaßnahme

    Aus der Teilnahmebestätigung geht nämlich hervor, dass die vorstehend unter I. beschriebene Schulung durch einen nach § 36 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung amtlich anerkannten Fachpsychologen für Verkehrspsychologie durchgeführt wurde (vgl. bereits LG Hildesheim, Beschluss vom 14.05.2005, Az.: 12 Qs 47/03).
  • LG Flensburg, 04.11.2005 - II Qs 35/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Verkürzung der Sperrfrist bei

    Dem folgt die Kammer grundsätzlich und weist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Landgerichts Hildesheim (NStZ-RR 2003, 312 ff.) und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (NZV 1992, 379) ergänzend auf folgende Überlegungen hin:.
  • AG Rheinberg, 23.08.2018 - 4 Cs 418 Js 126/18
    Der Grad der Alkoholisierung lag mit 1, 5 Promille zwar spürbar über der Schwelle der absoluten Fahruntüchtigkeit, jedoch gleichzeitig noch in einem Bereich, der nicht auf einen vollkommen ausartenden Umgang mit Alkohol generell schließen lässt (vgl. insoweit Richtwerte des LG Hildesheim lt. Beschluss vom 14.05.2003, NStZ-RR 2003, 312).
  • LG Stade, 24.11.2004 - 11 Qs 82/04

    Ausgleich von Eignungsmängeln; Eignungsmangel; Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Dem Amtsgericht ist zuzugeben, dass bei einer hohen Alkoholisierung, wie sie hier vorgelegen hat, besondere Anforderungen zu stellen sind (vgl. LG Hildesheim, NStZ-RR 2003, 312, kritische Anmerkungen hierzu allerdings bei Himmelreich/Halm, NStZ 2004, 317).
  • LG Hildesheim, 20.12.2011 - 26 Qs 179/11

    Zur Abkürzung der Sperrfrist nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne

  • Bundesverfassungsgericht DAR 2007, 80 f, 20.06.2006 - 2 BvR 1082/06

    Kein Automatismus zwischen Teilnahme an einer Nachschulung und einer

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.11.2003 - Ss 358/03 (I 169)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27140
OLG Oldenburg, 12.11.2003 - Ss 358/03 (I 169) (https://dejure.org/2003,27140)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.11.2003 - Ss 358/03 (I 169) (https://dejure.org/2003,27140)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. November 2003 - Ss 358/03 (I 169) (https://dejure.org/2003,27140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 323a StGB; § 349 Abs. 4 StPO
    Blutalkoholkonzentration, Erscheinungsbild und Leistungsverhalten im Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Feststellung eines vorsätzlich herbeigeführten Vollrausches

  • Wolters Kluwer

    Blutalkoholkonzentration, Erscheinungsbild und Leistungsverhalten im Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Feststellung eines vorsätzlich herbeigeführten Vollrausches

  • blutalkohol PDF, S. 110

    Erforderliche Feststellungen für vorsätzlichen Vollrausch i. S. D. § 323a StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 110
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