Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 16.01.2004

Rechtsprechung
   LG Münster, 07.01.2004 - 2 O 603/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10836
LG Münster, 07.01.2004 - 2 O 603/02 (https://dejure.org/2004,10836)
LG Münster, Entscheidung vom 07.01.2004 - 2 O 603/02 (https://dejure.org/2004,10836)
LG Münster, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 2 O 603/02 (https://dejure.org/2004,10836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs aufgrund eines unruhigen Motorlaufes

  • Wolters Kluwer
  • verkehrsrechtsforum.de

    Liegen beim Kauf eines Neufahrzeugs Mängel vor, so hat der Käufer grundsätzlich freie Wahl zwischen einer Nachbesserung und einer Nachlieferung.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Neuwagenkauf-Mängel - freie Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Ersatzlieferung gerichtlich anerkannt!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Neuwagen mit endlosen Mängeln - Ersatz?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Neuwagenkauf - Nacherfüllung nach neuem Kaufrecht

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 226
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02

    Benutzung einer Wort/Bildmarke als Internet-Link - "Anwalt-Suchservice" im

    Auszug aus LG Münster, 07.01.2004 - 2 O 603/02
    Auch im Fall eines Stückkaufes wäre eine Nacherfüllung durch Ersatzlieferung möglich, wenn es sich um einen Gegenstand handeln würde, der einer vertretbaren Sache wirtschaftlich entsprechen und das Leistungsinteresse des Käufers zufrieden stellen würde (vgl. LG F in NJW 2003, S. 518, mit weiteren Nachweisen), ein solcher Fall läge hier vor.

    Ebenso wenig können die bisher in der Rechtsprechung (z.B. LG F in NJW 2003, S. 518) und Literatur (vgl. C3/Meidt, ZIP 2001, 2120 [2122f]; Schubel, JZ 2001, 1113 [1116]) aufgestellten Wertgrenzen zur Frage der Unverhältnismäßigkeit, unabhängig von der Frage, ob diese überhaupt sinnvoll gezogen sind, nicht starr übernommen werden (so auch Reinking in DAR 2002, 15 [18]).

    Die Beklagte trägt als Verkäuferin für die Frage der Unverhältnismäßigkeit und die dieser Abwägung zugrunde liegenden Tatsachen die Beweislast (vgl. LG F in NJW 2003, S. 518).

    Die Kosten einer Nachlieferung berechnen sich aus den Beschaffungskosten für ein identisch ausgestattetes Neufahrzeug abzüglich dem Wert der Kaufsache in mangelfreiem Zustand, unter Berücksichtigung eines möglichen Wertverlustes des streitgegenständlichen Pkw, zum Beispiel durch Eintragung eines weiteres Halters, sowie durch den zwischenzeitlichen Gebrauch (vgl. OLG C in NJW 2003, 1053 [1054]; . LG F in NJW 2003, S. 518).

  • OLG Braunschweig, 04.02.2003 - 8 W 83/02

    Geltendmachung von Gewährleistungsrechten; Mangelhaftigkeit eines Fahrzeugs wegen

    Auszug aus LG Münster, 07.01.2004 - 2 O 603/02
    Somit bedurfte es vorliegend keiner Klärung, ob es sich bei dem Kauf des streitgegenständlichen Fahrzeugs um einen Stück- oder Gattungskauf handelte (bereits grundsätzlich gegen eine solche Unterscheidung im neuen Schuldrecht auch OLG C in NJW 2003, 1053 [1054]).

    Die Kosten einer Nachlieferung berechnen sich aus den Beschaffungskosten für ein identisch ausgestattetes Neufahrzeug abzüglich dem Wert der Kaufsache in mangelfreiem Zustand, unter Berücksichtigung eines möglichen Wertverlustes des streitgegenständlichen Pkw, zum Beispiel durch Eintragung eines weiteres Halters, sowie durch den zwischenzeitlichen Gebrauch (vgl. OLG C in NJW 2003, 1053 [1054]; . LG F in NJW 2003, S. 518).

  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus LG Münster, 07.01.2004 - 2 O 603/02
    Dieses ist zur Begründung des Annahmeverzuges ausreichend, da der Beklagte es ablehnt, die berechtigte Forderung auf Ersatzlieferung zu erfüllen (vgl. BGH, NJW 1997, 582).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.01.2004 - 6 U 155/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18813
OLG Oldenburg, 16.01.2004 - 6 U 155/03 (https://dejure.org/2004,18813)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.01.2004 - 6 U 155/03 (https://dejure.org/2004,18813)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - 6 U 155/03 (https://dejure.org/2004,18813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,18813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugmängeln: Geltendmachung von Integritätszuschlag und Nutzungsausfallersatz vor Durchführung der Fahrzeugreparatur

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Integritätszuschlag auch ohne Reparatur?

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 5 O 2252/02
  • OLG Oldenburg, 16.01.2004 - 6 U 155/03

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 226
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 29.07.1998 - 20 U 3498/98
    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.01.2004 - 6 U 155/03
    Nur ausnahmsweise kann der Integritätszuschlag auf Gutachtenbasis auch schon vor Durchführung der Reparatur verlangt werden, wenn der Geschädigte die Reparatur wegen fehlender Eigenmittel zurückgestellt hat (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 909 [OLG München 29.07.1998 - 20 U 2498/98] ; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rdn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13

    Mithaftung wegen Parkens im absoluten Halteverbot; Zubilligung eines

    Von dem Erfordernis der Durchführung einer vollständigen Reparatur macht die Rechtsprechung aus Billigkeitsgesichtspunkten eine Ausnahme für den Fall, dass der Geschädigte in Ermangelung eigener finanzieller Mittel und in Anbetracht des ungewissen Ausgangs des Schadensersatzprozesses den Reparaturauftrag noch nicht erteilen konnte und den gegnerischen Haftpflichtversicherer auf seine mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit hingewiesen hat (OLG München, NJW-RR 1999, 909; OLG Oldenburg, DAR 2004, 226).
  • OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16

    Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung - Haftung

    Nur ausnahmsweise ist das Erfordernis einer tatsächlich durchgeführten Reparatur im Rahmen dieser 130 % Grenze dann nicht zu verlangen, wenn dem Geschädigten die Vorfinanzierung einer Reparatur weder mit eigenen Mitteln noch durch Aufnahme eines Darlehens möglich ist (OLG München, NJW-RR 1999, 909; OLG Oldenburg, DAR 2004, 226).
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2017 - 4 U 82/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Fiktive

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung z.T. die Auffassung vertreten, der Geschädigte müsse sich auch in Fällen, in denen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen, dann nicht auf eine Abrechnung auf Totalschadensbasis verweisen lassen, wenn er mangels ausreichender eigener Mittel nicht in der Lage gewesen sei, einen Reparaturauftrag zu erteilen (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 909; OLG Oldenburg, DAR 2004, 226; ferner OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2014, 366; kritisch Greger/Zwickel in: Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 24).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach

    Von dem Erfordernis der Durchführung einer vollständigen Reparatur macht die Rechtsprechung aus Billigkeitsgesichtspunkten eine Ausnahme für den Fall, dass der Geschädigte in Ermangelung eigener finanzieller Mittel und in Anbetracht des ungewissen Ausgangs des Schadensersatzprozesses den Reparaturauftrag noch nicht erteilen konnte und dem gegnerischen Haftpflichtversicherer auf seine mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit hingewiesen hat (OLG München NJW-RR 1999, 909; OLG Oldenburg DAR 2004, 226).
  • LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09

    Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Integritätsinteresse bei Nichtdurchführung einer

    aa) Das Amtsgericht hat sich einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach Reparaturkosten bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten auch ohne Durchführung einer Reparatur erstattungsfähig sein können, wenn dem Geschädigten die Vorfinanzierung einer Reparatur weder mit eigenen Mitteln noch durch Aufnahme eines Darlehens möglich ist (vgl. OLG Oldenburg, DAR 2004, 226; OLG München, NJW-RR 1999, 909; Halm/Fritz in: Himmelreich/Halm, Handbuch der Kfz-Schadenregulierung, 2009, Kap. E Rdn. 47; Knerr in: Geigel, aaO, Kap. 3, Rdn. 25; offen gelassen von OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.7.2005 - 12 U 17/05, zitiert nach juris).
  • LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18

    Anspruch aus Verkehrsunfall auf Zahlung der gutachterlich festgestellten

    Ein entsprechendes Interesse des Geschädigten kann auch dann bejaht werden, wenn er zwar die Durchführung der Reparatur wünscht, zu dieser aber mangels Eigenmitteln nicht in der Lage ist (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 16.01.2004, Az. 6 U 155/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht