Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 19.08.2003

Rechtsprechung
   KG, 29.09.2003 - 12 U 315/01   

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https://dejure.org/2003,4390
KG, 29.09.2003 - 12 U 315/01 (https://dejure.org/2003,4390)
KG, Entscheidung vom 29.09.2003 - 12 U 315/01 (https://dejure.org/2003,4390)
KG, Entscheidung vom 29. September 2003 - 12 U 315/01 (https://dejure.org/2003,4390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung eines unfallursächlichen Verschuldens; Möglichkeit des unfallverhütenden Handelns; Mitverschulden eines Fußgängers an einem Unfall bei Betreten der Fahrbahn in Dunkelheit

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; StVO § 25 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei grobem Verschulden des Fußgängers haftet Autofahrer nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 358
  • VersR 2005, 809 (Ls.)
  • DAR 2004, 30
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 03.01.2002 - 12 U 4708/00

    Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger

    Auszug aus KG, 29.09.2003 - 12 U 315/01
    2) Die verbleibende Haftung des Beklagten zu 1) wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges tritt hinter das grobe Eigenverschulden des Klägers an der Kollision zurück (vg1. dazu zuletzt Senat, KGR 2002, 366 = VRS 104, 1 = VersR 2003, 340 = N2V 2003, 380).
  • OLG Dresden, 23.05.2017 - 4 U 1524/16

    Sittenwidrigkeit eines Abfindungsvergleichs mit einem Haftpflichtversicherer

    In solchen Konstellationen reichen die Haftungsquoten in aller Regel von 50% zu Lasten des Fußgängers (BGHU.v.1802.1969, VI ZR 279/64) bis zu 100 % zu Lasten des Fußgängers bei grober Fahrlässigkeit, die eine Betriebsgefahr sogar zurücktreten lässt (BGH, VersR 66, 877; Kammergericht,U.v.06.06.2006, 12 U 138/05; Kammergericht, Urteil vom 29.09.2003, 12 U 315/01; BGH, Urteil vom 14.06.1966, VI ZR 279/64, juris Rz. 29; OLG Dresden, Urteil vom 09.05.2017, 4 U 1596/16).
  • KG, 24.06.2010 - 12 U 178/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem Fußgänger beim rückwärts

    Ist kein Verschulden des Kraftfahrers an der Kollision mit einem sorglos die Fahrbahn überquerenden Fußgänger festzustellen, tritt dessen Haftung aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs hinter dem groben Eigenverschulden des Fußgängers zurück (st. Rechtsspr., vgl. schon Senat, Urteil vom 29. September 2003 - 12 U 315/01 - KGR 2004, 50).
  • KG, 29.03.2004 - 12 U 281/02

    Haftung beim Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

    Zwar weist die Beklagte zu 2. grundsätzlich zutreffend darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofes als auch des Senats die nicht erhöhte Betriebsgefahr bei der erforderlichen Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hinter dem groben Verschulden eines Fußgängers, der die Fahrbahn sorgfaltswidrig überquert, zurücktritt (BGH NJW 2000, 3069, 2070 m.w.N.; Senat, Urteil vom 03.01.2002 - 12 U 4708/00 - KGR 2002, 366; Urteil vom 29.09.2003 - 12 U 315/01 -, KG-Report 2004, 50).
  • KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Schadensersatzklage nach

    Kann aber kein Verschulden des Kraftfahrers an der Kollision mit einem sorglos die Fahrbahn überquerenden Fußgänger festgestellt werden, tritt die Haftung aus Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges hinter dem groben Eigenverschulden des Fußgängers zurück (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 29. September 2003 - 12 U 315/01 - KGR 2004, 50 = DAR 2004, 30 = VRS 106, 4 = NZV 2004, 158 = VersR 2005, 809 L; KG, Urteil vom 3. März 2008 - 22 U 130/07 -).
  • KG, 29.03.2004 - 12 U 280/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

    Zwar weist die Beklagte zu 1. grundsätzlich zutreffend darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofes als auch des Senats die nicht erhöhte Betriebsgefahr bei der erforderlichen Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hinter dem groben Verschulden eines Fußgängers, der die Fahrbahn sorgfaltswidrig überquert, zurücktritt (BGH NJW 2000, 3069, 2070 m.w.N.; Senat, Urteil vom 03.01.2002 - 12 U 4708/00 - KGR 2002, 366; Urteil vom 29.09.2003 - 12 U 315/01 -, KG-Report 2004, 50).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.08.2003 - 8 U 150/03   

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https://dejure.org/2003,41203
OLG Jena, 19.08.2003 - 8 U 150/03 (https://dejure.org/2003,41203)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.08.2003 - 8 U 150/03 (https://dejure.org/2003,41203)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. August 2003 - 8 U 150/03 (https://dejure.org/2003,41203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Stuttgart, 22.11.2005 - 17 O 476/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Nachweis eines sog. gestellten Unfalls

    Steht damit der äußere Tatbestand der Rechtsgutverletzung fest, so obliegt es der Beklagten, den Nachweis zu führen, dass der Unfall auf einer Einwilligung des Klägers beruhte und damit die Beschädigung des klägerischen Fahrzeugs nicht rechtswidrig war (BGHZ 71, 339, 245 f; BGH VersR 1979, Seite 281 f und 514 f; dem folgend die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, etwa: OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1239; OLG Jena, DAR 2004, Seite 30, 31; OLG Celle, PVR 2001, Seite 327).

    cc) Typisch für manipulierte Unfälle ist auch, dass keine Dritte, unbeteiligte Zeugen zur Verfügung stehen (vgl. zu diesem Kriterium OLG Jena DAR 2004, Seite 30, 31; OLG Hamm VersR 2001, Seite 1127, 1129).

  • LG Mönchengladbach, 15.12.2017 - 1 O 181/14

    Aktivlegitimation, manipulierter Verkehrsunfall, Vorschäden

    Folgende Umstände sind hierbei als typisch für eine Unfallmanipulation anzusehen: Auffahrunfall, Dunkelheit, Fehlen unbeteiligter Zeugen, Fehlen eines plausiblen Grundes für die Anwesenheit am Unfallort, Verwendung eines Schrottfahrzeugs auf Seiten des Schädigers und eines vorbeschädigten Pkw auf Seiten des Geschädigten (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 19. August 2003 - 8 U 150/03 -, juris).
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