Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 18.03.2004

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   OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04   

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OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04 (https://dejure.org/2004,1871)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.03.2004 - 2 Ss 25/04 (https://dejure.org/2004,1871)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. März 2004 - 2 Ss 25/04 (https://dejure.org/2004,1871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Fahrverbots wegenÜberschreitung der zugelassenen Geschwindigkeit; Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Grund eines Ruhebedürfnisses für Anwohner; Andere Gewichtung der Pflichtwidrigkeit bei Überschreitung einer zum Lärmschutz angeordneten ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot - Geschwindigkeitsbeschränkung wg. Lärmschutz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Tempolimit gilt auch bei Lärmschutz!

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrverbot wegen pflichtwidriger Geschwindigkeitsüberschreitung; Beschränkung der Geschwindigkeit wegen Lärmschutz; Hoher Rang des Rechtsgutes der psychischen und physischen Gesundheit der Anwohner von Straßen und Autobahnen; Absehen von der Anwendung der ...

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Rasen trotz Lärmschutz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 1 ; BKatV § Abs. 1 Nr. 1
    Verhängung eines Fahrverbots wegen Überschreitung einer aus Lärmschutzgründen angeordneten Geschwindigkeitsüberschreitung

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1749
  • NStZ 2004, 703 (Ls.)
  • NZV 2004, 369
  • DAR 2004, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04
    Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BKatV - hier § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV - indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der zugleich ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, so dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125, 134; 231; 235).
  • BayObLG, 03.05.1990 - 1 ObOWi 137/90

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge Übersehens des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers war das Amtsgericht an der Anordnung des Fahrverbots nicht dadurch gehindert, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordnet war (KG Berlin vom 10.02.1999 - 2 Ss 19/99, vom 07.12.1998 - 2 Ss 285/98; vom 25.05.1998 - 2 Ss 91/98, vom 28.09.1998 - 2 Ss 517/98; BayObLG VRS 87, 372; 88, 68; die von der Rechtsbeschwerde zitierte Entscheidung des BayObLG NZV 1990, 401 betraf eine vor Inkrafttreten der BKatV begangene Ordnungswidrigkeit).
  • BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers war das Amtsgericht an der Anordnung des Fahrverbots nicht dadurch gehindert, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordnet war (KG Berlin vom 10.02.1999 - 2 Ss 19/99, vom 07.12.1998 - 2 Ss 285/98; vom 25.05.1998 - 2 Ss 91/98, vom 28.09.1998 - 2 Ss 517/98; BayObLG VRS 87, 372; 88, 68; die von der Rechtsbeschwerde zitierte Entscheidung des BayObLG NZV 1990, 401 betraf eine vor Inkrafttreten der BKatV begangene Ordnungswidrigkeit).
  • OLG Hamm, 01.09.1992 - 4 Ss OWi 837/92

    Absehen von Fahrverbot, Abwägung, Berufsfahrer, Gebäudereiniger, auf Kfz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04
    Von der Anwendung der BKatV kann daher nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, dass die Annahme eines Ausnahmefalls gerechtfertigt ist (vgl. OLG Hamm VRS 85, 456).
  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers war das Amtsgericht an der Anordnung des Fahrverbots nicht dadurch gehindert, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordnet war (KG Berlin vom 10.02.1999 - 2 Ss 19/99, vom 07.12.1998 - 2 Ss 285/98; vom 25.05.1998 - 2 Ss 91/98, vom 28.09.1998 - 2 Ss 517/98; BayObLG VRS 87, 372; 88, 68; die von der Rechtsbeschwerde zitierte Entscheidung des BayObLG NZV 1990, 401 betraf eine vor Inkrafttreten der BKatV begangene Ordnungswidrigkeit).
  • KG, 07.12.1998 - 3 Ws (B) 631/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers war das Amtsgericht an der Anordnung des Fahrverbots nicht dadurch gehindert, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordnet war (KG Berlin vom 10.02.1999 - 2 Ss 19/99, vom 07.12.1998 - 2 Ss 285/98; vom 25.05.1998 - 2 Ss 91/98, vom 28.09.1998 - 2 Ss 517/98; BayObLG VRS 87, 372; 88, 68; die von der Rechtsbeschwerde zitierte Entscheidung des BayObLG NZV 1990, 401 betraf eine vor Inkrafttreten der BKatV begangene Ordnungswidrigkeit).
  • KG, 10.02.1999 - 3 Ws (B) 43/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers war das Amtsgericht an der Anordnung des Fahrverbots nicht dadurch gehindert, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordnet war (KG Berlin vom 10.02.1999 - 2 Ss 19/99, vom 07.12.1998 - 2 Ss 285/98; vom 25.05.1998 - 2 Ss 91/98, vom 28.09.1998 - 2 Ss 517/98; BayObLG VRS 87, 372; 88, 68; die von der Rechtsbeschwerde zitierte Entscheidung des BayObLG NZV 1990, 401 betraf eine vor Inkrafttreten der BKatV begangene Ordnungswidrigkeit).
  • KG, 25.05.1998 - 3 Ws (B) 225/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers war das Amtsgericht an der Anordnung des Fahrverbots nicht dadurch gehindert, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordnet war (KG Berlin vom 10.02.1999 - 2 Ss 19/99, vom 07.12.1998 - 2 Ss 285/98; vom 25.05.1998 - 2 Ss 91/98, vom 28.09.1998 - 2 Ss 517/98; BayObLG VRS 87, 372; 88, 68; die von der Rechtsbeschwerde zitierte Entscheidung des BayObLG NZV 1990, 401 betraf eine vor Inkrafttreten der BKatV begangene Ordnungswidrigkeit).
  • KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei Mißachtung einer

    Der hohe Rang, den das verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgut der psychischen und physischen Gesundheit der Bevölkerung besitzt, lässt es daher grundsätzlich nicht zu, einen Geschwindigkeitsverstoß allein deshalb geringer zu gewichten, weil die missachtete Verkehrsbeschränkung "nur" aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet wurde (vgl. BayObLG, VRS 87, 372; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1749; OLG Schleswig, SchlHA 2003, 212; Senat, Beschl. v. 25.5. 1998 - 3 Ws (B) 225/98).
  • OLG Dresden, 28.09.2006 - 23 WF 646/06

    Ablehnung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 3 ZPO

    Im Rahmen einer verfassungsgemäßen Auslegung des Rechtsbegriffs der besonderen Umstände ist eine zusätzliche Beiordnung nach § 121 Abs. 4 ZPO schon dann geboten, wenn die Kosten des weiter beizuordnenden Rechtsanwalts die sonst entstehenden Reisekosten des nicht am Ort des Prozessgerichts zugelassenen Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH NJW 2004, 1749; OLG Naumburg OLGR Naumburg 2005, 567).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2017 - 2 Rb 8 Ss 643/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen angeordnet wurde, berührt die Einordnung der Überschreitung als grob pflichtwidriges Verhalten i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG nach gefestigter, vom Senat geteilter obergerichtlicher Rechtsprechung nicht (OLG Karlsruhe - Senat - NJW 2004, 1749; BayObLG VRS 87, 372; KG VRS 109, 132; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.03.2004 - 1 Ws 35/04   

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https://dejure.org/2004,30081
OLG Karlsruhe, 18.03.2004 - 1 Ws 35/04 (https://dejure.org/2004,30081)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.03.2004 - 1 Ws 35/04 (https://dejure.org/2004,30081)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. März 2004 - 1 Ws 35/04 (https://dejure.org/2004,30081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 408
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 26.10.1998 - 2 Ws 247/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2004 - 1 Ws 35/04
    Nach § 304 Abs. 1 StPO ist die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 29. Januar 2004 auch neben der Revision statthaft (vgl. OLG Karlsruhe B. v. 26. Oktober 1998, 2 Ws 247/98, NZV 1999, 345).
  • KG, 11.04.2001 - 3 Ws 198/01

    Anfechtung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2004 - 1 Ws 35/04
    Das Beschwerdegericht kann daher nur prüfen, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 69 StGB vorliegen und die Strafkammer von ihrem im Rahmen der Entscheidung nach § 111a StPO zustehenden Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (OLG Karlsruhe, a.a.O; KG, B. v. 11.04.2001 ­ 3 Ws 198/01, VRS 100, 443 [= BA 2001, 378]).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2016 - 2 Ws 325/16

    Strafverfahren: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis in

    Der in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln VRS 105, 343 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 1996, 170 f.; OLG Düsseldorf DAR 1995, 1252) und Kommentarliteratur (KK-StPO/Bruns, StPO, 7. Aufl. 2013, § 111a, Rn. 22) vertretenen Ansicht, ein Beschluss nach § 111a StPO, der mit oder nach einem die Maßregel nach § 69 StGB anordnenden Urteil ergangen ist, könne aus systematischen Gründen nicht gesondert angefochten werden, vermag der Senat nicht zu teilen (so bereits Senat, Beschluss vom 26.10.1998, 2 WS 247/98, NZV 1999, 345 f., Rn. 3 (juris); OLG Karlsruhe DAR 2004, 408; OLG Hamm NZV 2015, 355; Thüringer Oberlandesgericht VRS 115, 353 ff.; KG VRS 100, 443 f.; OLG Düsseldorf NZV 2000, 383; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 205 f.; LR-Hauck, StPO, 126 Aufl., § 111a, Rn. 92 mwN).

    Der Senat geht davon aus, dass das Beschwerdegericht bei der gegebenen Verfahrenskonstellation die angefochtene Entscheidung nicht in vollem Umfang überprüfen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26.10.1998, 2 WS 247/98, NZV 1999, 345 f., Rn. 3 (juris); OLG Karlsruhe DAR 2004, 408; Thüringer Oberlandesgericht aaO, Rn. 12, 13 (juris); KG aaO, Rn. 3 (juris)).

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