Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 13.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03   

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https://dejure.org/2004,2722
OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03 (https://dejure.org/2004,2722)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.01.2004 - 1 Ss 242/03 (https://dejure.org/2004,2722)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 1 Ss 242/03 (https://dejure.org/2004,2722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trunkenheit im Verkehr; Nachweis relativer Fahruntüchtigkeit aufgrund Haschischkonsums; Erkennbarkeit von Anzeichen für Drogenkonsum

  • blutalkohol PDF, S. 543

    Voraussetzungen für Annahme der (relativen) Fahrunsicherheit nach Drogenkonsum

  • Judicialis

    StVG § 24 a Abs. 2; ; StVG § 24 a Abs. 3; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 2; ; StVG § 25 Abs. 2 a; ; StGB § 316; ; StGB § 316 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 4; ; OWiG § 82 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur (relativen) Fahruntüchtigkeit nach Cannabiskonsum

  • IWW (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt - Fahruntüchtigkeit nach Canabiskonsum

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Drogenkonsum führt nicht automatisch zur Fahruntüchtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Fahruntüchtigkeit nach Canabiskonsum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 149
  • StV 2004, 322
  • DAR 2004, 409
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03
    Relative Fahruntüchtigkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. BGHSt 31, 42, 44 ff; BGHSt 44, 219; OLG Köln, NJW 1990, 2945, 2946; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 174, 175).

    Vielmehr kann die Beeinträchtigung auch aus einem Leistungsverhalten nach der Tat abgeleitet werden, das sichere Rückschlüsse auf mangelnde Fahrtüchtigkeit , so z. B. schwerwiegende Einschränkungen der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, zulässt (BGHSt 44, 219, 225 ff).

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03
    Relative Fahruntüchtigkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. BGHSt 31, 42, 44 ff; BGHSt 44, 219; OLG Köln, NJW 1990, 2945, 2946; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 174, 175).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98

    Absolute und relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03
    Relative Fahruntüchtigkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. BGHSt 31, 42, 44 ff; BGHSt 44, 219; OLG Köln, NJW 1990, 2945, 2946; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 174, 175).
  • OLG Köln, 24.08.1990 - Ss 400/90

    Haschisch als berauschendes, zu einer Fahrunsicherheit führendes Mittel i.S.d. §

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03
    Relative Fahruntüchtigkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. BGHSt 31, 42, 44 ff; BGHSt 44, 219; OLG Köln, NJW 1990, 2945, 2946; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 174, 175).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02

    Relative Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03
    Insbesondere kommen deshalb als Ausfallerscheinungen direkte Defizite im Fahrverhalten selbst in Betracht, z. B. eine auffällige, riskante, besonders sorglose und leichtsinnige Fahrweise (Senat, StV 2003, 624).
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04

    Strafbare Trunkenheit im Verkehr: Voraussetzungen der Annahme drogenbedingter

    Der Senat konkretisiert seine Rechtsprechung, wonach bei der relativen Fahruntüchtigkeit weitere Beweisanzeichen in Form von Ausfallerscheinungen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit hinzukommen müssen (StV 2003, 624, 625; NStZ-RR 2004, 149, 150f; Beschluss vom 27. Februar 2004 - 1 Ss 5/04 -), dahingehend, dass bei hohen Wirkstoffwerten ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen kann.
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    Gleiches gilt, wenn zu derartigen Auffälligkeiten der Pupillen lediglich geringfügige Ausfallerscheinungen und damit für die fahrerische Leistungsfähigkeit wenig aussagekräftige Beweisanzeichen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 17, 18; OLG Koblenz, Beschl. v. 28. April 2005 - 1 Ss 109/05, Rn. 9 - 11 nach juris; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, a. a. O., bei festgestelltem THC-Gehalt von 0, 001 mg/l) oder aber nur Verhaltensauffälligkeiten des Angeklagten in der Anhaltesituation, die nicht ohne Weiteres den Schluss auf die Beeinträchtigung seiner Fahrtauglichkeit zulassen, hinzutreten (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149 ff. - Rn. 7 nach juris bei festgestelltem THC-Gehalt von 0, 95 ng/ml).
  • AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrlässige Tötung, Vorsätzliche

    Eine Bündelung von Fahrfehlern lässt den Schluss auf eine sorglose und besonders leichtsinnige Fahrweise zu, diese führt aber zur unmittelbaren Beeinträchtigung der Fahreignung (vgl. OLG Zweibrücken, 1. StrS. Az.: 1 Ss 242/03; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2002, Az.(3) 1 Ss 32/02).
  • OLG Bamberg, 27.02.2007 - 3 Ss OWi 688/05

    Straßenverkehrsrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel,

    Denn das Amtsgericht hat - aus seiner Sicht konsequent und im Einklang mit der im Urteilszeitpunkt herrschenden fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BayObLG NStZ 2004, 703 ; NZV 2003, 252/253; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149/151; NZV 2001, 483/484; OLG Saarbrücken VRS 102, 120 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 07.03.2005 - 2 Ss OWi 206/05; ferner Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 24 a StVG Rn. 21, 24 und Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rn. 5 jeweils m.w.N.) - keine Feststellungen dazu getroffen, ob es die bei dem Betroffenen festgestellte Morphinkonzentration als möglich erscheinen lässt, dass der Betroffene am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit zum Zeitpunkt des Führens des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr eingeschränkt war.
  • OLG Celle, 18.12.2019 - 2 Ss OWi 338/19

    Begrenztes Ermessen des Richters hinsichtlich eines Fahrverbots auch bei

    Andererseits wird vielfach statuiert, dass § 25 Abs. 1 S. 2 StVG die Verhängung des Fahrverbots in das Ermessen des Gerichts stelle, so dass dieses grundsätzlich erkennbar von seinem Ermessen Gebrauch machen müsse (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 1980 - 2 Ss OWi 196/80 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 1 Ss 242/03 - OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 Owi 3 SsBs 86/16 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2005 - 10 S 2143/05

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum - vorläufiger Rechtsschutz

    Dementsprechend kommt in der strafrechtlichen Praxis des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte eine Verurteilung nach § 315c Abs. 1 oder § 316 StGB im Hinblick auf den Konsum z.B. von Cannabis derzeit nur in Betracht, wenn der Wirkstoff im Blut des Betroffenen nachgewiesen worden ist und zusätzlich ein charakteristischer Fahrfehler oder andere Ausfallerscheinungen vorliegen, die die Fahruntüchtigkeit begründen (relative Fahruntüchtigkeit; vgl. BGH, Beschl. v. 03.11.1998 - 4 StR 395/98 -, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.01.2004 - 1 Ss 242/03 -, VRS 106, 288 = DAR 2004, 409 jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 27.02.2004 - 1 Ss 5/04

    Trunkenheit im Verkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Erneut zur (relativen) Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum (Amphetamin) (Bestätigung der Rechtssprechung mit Beschluss des 1. Strafsenats vom 27. Januar 2004 - 1 Ss 242/03).

    Bedenken gegen ein solches Ergebnis hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Januar 2004 - 1 Ss 242/03 - geäußert.

  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07

    Trunkenheitsfahrt; Drogenfahrt; Feststellungen; Fahrunsicherheit; Nachweis;

    a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Anforderungen an die tatrichterliche

    Denn erst auf dieser Grundlage wird sich die Aussagekraft etwaiger Ausfallerscheinungen in Bezug auf eine drogenbedingte Beeinträchtigung der Fahreignung beurteilen lassen (vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149, 150).
  • VG Minden, 11.07.2022 - 2 K 6630/21

    Fahrerlaubnisentziehung - typische Drogenausfallerscheinungen bei

    vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98 -, juris, Rn. 10; OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 2 Rev 8/18 -, juris, Rn. 12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - Ss 104/2010 (141/10) -, juris, Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 1 Ss 242/03 -, juris, Rn. 6; a.A. AG Tiergarten, Urteil vom 6. April 2011 - (310 Ds) 3012 PLs 11869/10 (32/10) -, juris, Rn. 13.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2005 - 10 S 143/05
  • LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.01.2004 - 4 Ss 581/2003, 4 Ss 581/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17554
OLG Stuttgart, 13.01.2004 - 4 Ss 581/2003, 4 Ss 581/03 (https://dejure.org/2004,17554)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.01.2004 - 4 Ss 581/2003, 4 Ss 581/03 (https://dejure.org/2004,17554)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - 4 Ss 581/2003, 4 Ss 581/03 (https://dejure.org/2004,17554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den unmittelbaren Nachweis einer Mindest-Blutalkoholkonzentration; Atemalkoholanalysegerät Alcotest 7410; Urteilsaufhebung wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung

  • blutalkohol PDF, S. 595

    Tatrichterliche Darlegungserfordernisse zur Atemalkoholmessung, Regelfahrverbot und Festsetzung einer Geldbuße i. H. v. 500,

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahruntüchtigkeit kann nicht mit Vortestgerät festgestellt werden!

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Vortestgerät Alcotest 7410 ungeeignet zum Nachweis der Mindest-Blutalkoholkonzentration

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 409
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 25.11.1996 - 1St RR 189/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.01.2004 - 4 Ss 581/03
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt zur Bemessung der Schuld des Täters in der Regel zumindest Feststellungen zu den Gegebenheiten der Fahrt, insbesondere deren Dauer und Länge, notwendig sind (BayObLG NStZ 1997, 359).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Vielmehr besteht in der Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Literatur weitgehend Übereinstimmung darüber, dass korrelierend zu einer rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit eine alkoholbedingte relative Fahruntüchtigkeit auch ohne die Feststellung oder die Berechnung einer Blutalkoholkonzentration nachgewiesen werden kann (vgl. etwa OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. August 1997 - 2 Ss 428/96 -, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 4 Ss 581/2003 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 4. Februar 1999 - Ss 116/98 (11/99) -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - 5 Ss 380/91 - 123/91 I -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Juni 1984 - 1 Ws 405/84 -, juris, OLG Koblenz, Urteil vom 28. September 1989 - 1 Ss 310/89 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Februar 1999 - 1 Ss 228/98 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 Ss 454/04 -, juris; König a.a.O.).

    d) Bestehen Anhaltspunkte für eine Ausfallerscheinung, kann auch dem Ergebnis einer nicht "beweissicheren" Atemalkoholanalyse bei der Prüfung der Frage, ob der Angeklagte alkoholbedingt relativ fahruntüchtig war, eine Indizwirkung zukommen (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. August 1997 - 2 Ss 428/96 -, juris Rn. 13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 4 Ss 581/2003 -, juris Rn. 7; Burmann a.a.O. Rn. 19a).

  • VG Cottbus, 15.06.2017 - 1 K 2073/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Hiervon ausgehend kann in Deutschland die Feststellung einer bestimmten AAK im Bußgeldverfahren weder mit den, in der Praxis nur noch selten verwendeten, Alkoholprüfröhrchen noch mit sogenannten Alkoholvortestgeräten - die den gemessenen Wert zwar ebenfalls digital anzeigen, aber nicht den Anspruch erheben, "gerichtsfeste" Werte zu liefern, sondern allenfalls eine Wahrscheinlichkeitsaussage über die tatsächliche Blutalkoholkonzentration erlauben und damit Indizwirkung bei der Prüfung "relativer Fahrunsicherheit" entfalten (König in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2008, § 316, Rn. 47 ff., OLG Stuttgart, Beschl. v. 13. Januar 2004 - 4 Ss 581/2003 -, juris Rn. 5 und OLG Köln, Beschl. v. 03. Juli 1984 -1 Ss 364/84-, juris [nur LS]) - erfolgen.
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