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   BayObLG, 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04   

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https://dejure.org/2004,28169
BayObLG, 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04 (https://dejure.org/2004,28169)
BayObLG, Entscheidung vom 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04 (https://dejure.org/2004,28169)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 1 ObOWi 219/04 (https://dejure.org/2004,28169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Zulassung einer Rechtsbeschwerde gegen eine durch Urteil festgesetzte Geldbuße; Formelle Anforderungen an die Anordnung der ersten Vernehmung eines Betroffenen nach § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 531
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04
    vorgelegte Entscheidung des OLG Dresden (DAR 2004, 534) ist nicht einschlägig.
  • BayObLG, 17.09.2002 - 1 ObOWi 336/02

    Unterbrechung einer Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten durch eine

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04
    Selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) ist jedoch unschädlich, sofern der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise sich mit Gewissheit feststellen lässt (BayObLG Beschluss vom 17.9. 2002 - 1 ObOWi 336/02; ständige Rspr. des Senats; KK/Weller a.a.O. Rdn. 11; Göhler § 33 Rdn. 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58).
  • OLG Köln, 26.06.1992 - Ss 247/92

    Bußgeldverfahren; Strafverfahren; Betroffener; Angeklagter; Rechtsmittel;

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04
    Hierfür genügt das vom Sachbearbeiter angebrachte Handzeichen (OLG Köln VRS 84, 104/105; Göhler § 33 Rdn. 45).
  • BayObLG, 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81
    Auszug aus BayObLG, 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04
    Selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) ist jedoch unschädlich, sofern der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise sich mit Gewissheit feststellen lässt (BayObLG Beschluss vom 17.9. 2002 - 1 ObOWi 336/02; ständige Rspr. des Senats; KK/Weller a.a.O. Rdn. 11; Göhler § 33 Rdn. 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05

    Vorlage zum BGH im Bußgeldverfahren: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch

    Im Übrigen ist auch bereits nach der bisherigen Rechtsprechung das Fehlen einer Unterschrift unter einer derartigen Individualverfügung unschädlich, sofern der geäußerte Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise festgestellt werden kann (vgl. BayObLG VRS 62, 58; DAR 2004, 531, 532).

    Entgegen der vom Bayerischen Obersten Landesgericht mit Beschluss vom 24. Mai 2004 (DAR 2004, 531, 532) vertretenen Auffassung betrifft die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden nicht (nur) den Fall, dass sich die Anordnung der Anhörung nicht aus dem Inhalt der Akten, sondern lediglich aus einer Änderung des EDV-Programmes ergibt.

  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - I-88/05

    Verjährungsunterbrechung bei nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des

    Von dieser nahezu einhelligen Rechtsprechung weicht nur das BayObLG ab (DAR 2004, 401 und DAR 2004, 531).
  • OLG Köln, 21.02.2014 - 1 RBs 37/14

    Prüfung von Verjährungsfragen im Rechtsbeschwerdezulassungsverfahren

    In die Prüfung der Verjährungsfrage hat das Rechtsbeschwerdegericht daher vor Zulassung der Rechtsbeschwerde nur einzutreten, wenn es gerade ihretwegen geboten erscheint, zur Fortbildung des Rechts (und in Fällen des § 80 Abs. 1 OWiG auch: zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung) die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn sich also das Gericht veranlasst sieht, speziell zu dieser Rechtsfrage richtungweisende Ausführungen zu machen (BGHSt 42, 283 = NJW 1997, 598 = NStZ 1997, 346; BayObLG DAR 2004, 531 [532]; OLG Düsseldorf DAR 2002, 564 = VM 2003, 11 [Nr. 13]; OLG Hamm VRS 109, 52 u. NStZ 1988, 137 = VRS 74, 212 sowie DAR 2006, 224; OLG Saarbrücken zfs 2009, 532; Senat VRS 87, 45 [46]; SenE v. 27.12.2007 - 82 Ss-OWi 116/07 - Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 80 Rdnr. 24; Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl., § 80 Rdnr. 60).
  • OLG Saarbrücken, 05.06.2009 - Ss (Z) 209/09

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Gewährung von Akteneinsicht an

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  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Von dieser nahezu einhelligen Rechtsprechung weicht nur das BayObLG ab (DAR 2004, 401 und DAR 2004, 531).
  • OLG Jena, 17.05.2006 - 1 Ss 65/06

    Verjährung

    Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGHSt 30, 215; BayObLG DAR 2004, 531 ¿ dass das Fehlen einer Unterschrift oder des Handzeichens des Sachbearbeiters auf einer schriftlichen Anordnung unschädlich ist, sofern sich der geäußerte Wille der Untersuchungsbehörde auf andere Weise aus dem Inhalt der Akten und nicht aus einer auf Erinnerung gestützte spätere Auskunft der Verwaltungsbehörde, ergibt.
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