Weitere Entscheidung unten: KG, 27.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.02.2004 - 1 Ss (OWi) 15 B/04   

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https://dejure.org/2004,15498
OLG Brandenburg, 09.02.2004 - 1 Ss (OWi) 15 B/04 (https://dejure.org/2004,15498)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2004 - 1 Ss (OWi) 15 B/04 (https://dejure.org/2004,15498)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 1 Ss (OWi) 15 B/04 (https://dejure.org/2004,15498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erhebung einer Verfahrensrüge; Sachlich-rechtliches Ergebnis durch die Erhebung des Sachverständigenbeweises aus Sicht des Betroffenen; Verstoß gegen das Anhaltegebot bei rotem Wechsellichtzeichen einer Ampel

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; ; StPO § ... 267 Abs. 1 S. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 25 Abs. 1 S. 1; ; StVO § 31 Abs. 3 Nr. 2; ; StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1; ; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 2; ; StVG § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Außerorts begangener Rotlichtverstoß: Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Außerorts begangener Rotlichtverstoß: Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 657
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.01.1995 - 5 Ss OWi 466/94

    Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2004 - 1 Ss OWi 15 B/04
    Dabei hat er zu beachten, dass es für die Dauer des Rotlichtverstoßes auf die zwischen dem Beginn der Rotlichtphase und dem Überfahren der Haltelinie nach § 31 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294) StVO verstrichene Zeit oder - bei Fehlen einer Haltelinie - auf den Zeitablauf zwischen dem Beginn der Rotlichtphase und dem Einfahren des betreffenden Fahrzeugs in den eigentlichen Kreuzungsbereich ankommt (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2002 a.a.O.; OLG Frankfurt/Main NZV 1995, 36 ff.; OLG Düsseldorf VRS 88, 469 ff.).
  • OLG Frankfurt, 19.10.1994 - 2 Ws (B) 651/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2004 - 1 Ss OWi 15 B/04
    Dabei hat er zu beachten, dass es für die Dauer des Rotlichtverstoßes auf die zwischen dem Beginn der Rotlichtphase und dem Überfahren der Haltelinie nach § 31 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294) StVO verstrichene Zeit oder - bei Fehlen einer Haltelinie - auf den Zeitablauf zwischen dem Beginn der Rotlichtphase und dem Einfahren des betreffenden Fahrzeugs in den eigentlichen Kreuzungsbereich ankommt (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2002 a.a.O.; OLG Frankfurt/Main NZV 1995, 36 ff.; OLG Düsseldorf VRS 88, 469 ff.).
  • OLG Bremen, 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Bei Rotlichtverstößen innerhalb geschlossener Ortschaften sind Ausführungen zur Dauer der Gelbphase, der zulässigen und vom Betroffenen eingehaltenen Geschwindigkeit und seinem Abstand zur Ampel, als diese von Gelb- auf Rotlicht umschaltete, jedoch entbehrlich, weil im innerörtlichen Bereich grundsätzlich von einer gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und von einer Gelbphase von drei Sekunden ausgegangen werden kann (Brandenburgisches OLG VRS 107, 57, 58; OLG Hamm VRS 85, 464, 465; Hans. OLG Bremen VRS 79, 38, 39 f.).
  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 4 RBs 374/10

    Rotlichtverstoß, Anforderungen, tatsächliche Feststellungen, Zulassung,

    Nur bei Kenntnis dieser Umstände läßt sich nämlich entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen ist, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltgebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. OLG Köln VerkMitt 1984 Nr. 92 m.w.N.; OLG Brandenburg, VM 2004, 69 = VRS 107, 57 = DAR 2004, 657; OLG Jena, DAR 2006, 164).
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Rechtsprechung
   KG, 27.04.2004 - 5 Ws 176/04, 1 AR 374/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20139
KG, 27.04.2004 - 5 Ws 176/04, 1 AR 374/05 (https://dejure.org/2004,20139)
KG, Entscheidung vom 27.04.2004 - 5 Ws 176/04, 1 AR 374/05 (https://dejure.org/2004,20139)
KG, Entscheidung vom 27. April 2004 - 5 Ws 176/04, 1 AR 374/05 (https://dejure.org/2004,20139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 69a Abs. 7
    Vorzeitige Aufhebung der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wegen Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 162
  • DAR 2004, 657
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.12.2001 - 5 Ws 763/01
    Auszug aus KG, 27.04.2004 - 5 Ws 176/04
    Es müssen erhebliche neue Tatsachen vorliegen, die den Schluß rechtfertigen, der Verurteilte besitze nunmehr entgegen der Prognose des erkennenden Gerichts das für einen Kraftfahrer unerläßliche Verantwortungsbewußtsein und werde die Allgemeinheit in Zukunft nicht mehr gefährden (vgl. KG, Beschluß vom 4. Dezember 2001 - 5 Ws 763/01 -).
  • AG Schmallenberg, 29.07.2019 - 5 Cs 33/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Aufhebung der Sperrfrist, Nachschulung

    Eine erfolgreiche Kursteilnahme ist aber nur ein Indiz für den Wegfall des Eignungsmangels, so dass die Kursbescheinigung nicht zu einer automatischen Aufhebung der Sperre zwingt (KG DAR 04, 657, LG Hof NZV 01, 91, AG Hof NZV 04, 101 m. Anm. Heinrich, AG Kehl BA 14, 182, Athing/v. Heintschel-Heinegg MK 54, Geppert LK 88).
  • AG Schmallenberg, 29.07.2019 - 5 Cs 180 Js 97/19
    Eine erfolgreiche Kursteilnahme ist aber nur ein Indiz für den Wegfall des Eignungsmangels, so dass die Kursbescheinigung nicht zu einer automatischen Aufhebung der Sperre zwingt (KG DAR 04, 657, LG Hof NZV 01, 91, AG Hof NZV 04, 101 m. Anm. Heinrich, AG Kehl BA 14, 182, Athing/v. Heintschel-Heinegg MK 54, Geppert LK 88).
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