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   OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss (OWi) 37 B/04   

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https://dejure.org/2004,8387
OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss (OWi) 37 B/04 (https://dejure.org/2004,8387)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2004 - 1 Ss (OWi) 37 B/04 (https://dejure.org/2004,8387)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2004 - 1 Ss (OWi) 37 B/04 (https://dejure.org/2004,8387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von mehr als 0,25 mg/l; Zulässigkeit des standardisierten Messverfahrens; Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften; Ausspruch eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StVG § 24 a; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Entscheidungsgründe des Urteils - notwendige Angaben

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Begründet die Verhängung eines Fahrverbotes für den Betroffenen eine schwere, nahezu unerträgliche Härte, so darf es nicht verhängt werden. Schwere bis existentielle persönliche Nachteile können es rechtfertigen, von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schwerbehinderung kann Härtegrund sein!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 658
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 05.06.2001 - 2 ObOWi 208/01

    Ausweisung der Messwerte der Atemalkoholkonzentration im Urteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss OWi 37 B/04
    In der Rechtswirklichkeit liegen nämlich Erkenntnisse vor, dass nicht in allen Fällen von den Messgeräten des Typs Alkotest 7110 Evidential MK III der Firma Dräger fehlerfreie Mittelwertbildungen vorgenommen werden (vgl. BayOblG NJW 2001, 3138; OLG Köln VRS 100, 138).

    Auch bei ihr hat die dritte Dezimalstelle außer Betracht zu bleiben, weil sie wegen der von Dezimale zu Dezimale zunehmenden Messungenauigkeit sowohl analytisch als auch biologisch ohne Bedeutung ist (BayOblG NJW 2001, 3138).

    Anders als im vom Bayerischen Obersten Landesgericht entschiedenen, insoweit vergleichbaren Fall (BayOblG NJW 2001, 3138) hat das Ergebnis der Mittelwertbildung vorliegend auch keinen Einfluss auf die nach § 24 a StVG i. V. m. der Bußgeldkatalogverordnung im Regelfall auszusprechende Sanktion: § 24 a StVG differenziert nach seiner Neufassung durch das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndG) vom 19. März 2001 nicht mehr zwischen Atemalkoholmesswerten von mehr als 0, 25 mg/l und solchen von mehr als 0, 40 mg/l, und auch Nr. 241 des Bußgeldkataloges (Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV) sieht generell für Kraftfahrzeug-Fahrten bei einer Atemalkoholkonzentration von mehr als 0, 25 mg/l im Regelfall eine festzusetzende Geldbuße von 250 EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor; die qualifizierten Tatbestände der Nr. 241 des BKat differenzieren nicht nach der Höhe der gemessenen Alkoholkonzentration.

  • OLG Köln, 05.01.2001 - Ss 509/00

    Messung der Atemalkoholkonzentration eines Fahrzeugführers; Bußgeldbescheid und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss OWi 37 B/04
    In der Rechtswirklichkeit liegen nämlich Erkenntnisse vor, dass nicht in allen Fällen von den Messgeräten des Typs Alkotest 7110 Evidential MK III der Firma Dräger fehlerfreie Mittelwertbildungen vorgenommen werden (vgl. BayOblG NJW 2001, 3138; OLG Köln VRS 100, 138).

    Diese Rechtsprechung ist auf die Feststellung der Atemalkoholkonzentration zu übertragen (OLG Köln, VRS 100, 138 f).

  • OLG Frankfurt, 01.03.1994 - 2 Ws (B) 153/94

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit; Wiederholtes Überschreiten; Absehen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss OWi 37 B/04
    In diesem Sinne rechtfertigt eine schwere Gehbehinderung allerdings nicht allein schon ohne weiteres ein Verzicht auf das Fahrverbot (OLG Hamm, NZV 1999, 215; OLG Frankfurt am Main NZV 1994, 286), je nach Einzelfall jedoch das Vorliegen einer Querschnittslähmung (Rollstuhlfahrer: OLG Frankfurt am Main DAR 1995, 260).
  • BGH, 20.12.1978 - 4 StR 460/78

    Beschränkung des Tatrichters auf die Angaben des Probemittelwerts bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss OWi 37 B/04
    Denn auch wenn bei standardisierten Messverfahren grundsätzlich die Wiedergabe einfacher Rechenvorgänge entbehrlich ist (OLG Stuttgart VRS 99, 286 unter Hinweis auf BGHSt 28, 235; Kammergericht BA 2000, 115), handelt es sich hierum bei Atemalkoholmessungen gerade nicht.
  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss OWi 37 B/04
    Insoweit handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren, bei dessen Anwendung im bußgeldrichterlichen Urteil keine weiteren tatsächlichen Feststellungen zur Messmethode getroffen werden müssen; es genügt - soweit nicht der Betroffene konkrete Messfehler behauptet -, dass die Messmethode selbst und das Messergebnis mitgeteilt werden (BGH a. a. O.; BayOblG zfs 2000, 313; Senatsbeschluss a. a. O.); der Mitteilung eines Toleranzwertes bedarf es nicht, da ein solcher hier nicht in Betracht kommt (BayOblG zfs 2000, 133, 136; Brandenburgisches Oberlandesgerichts, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 2 Ss (OWi) 110/00 - m. w. N.).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut" erst

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss OWi 37 B/04
    Für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration durch Analyse einer Blutprobe ist anerkannt, dass die dritte Dezimalstelle des Promillewertes keinen Aussagewert mehr hat (BGHSt 28, 1 f).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1995 - 2 Ws (B) 57/95

    Absehen vom Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung wegen extremer Härte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss OWi 37 B/04
    In diesem Sinne rechtfertigt eine schwere Gehbehinderung allerdings nicht allein schon ohne weiteres ein Verzicht auf das Fahrverbot (OLG Hamm, NZV 1999, 215; OLG Frankfurt am Main NZV 1994, 286), je nach Einzelfall jedoch das Vorliegen einer Querschnittslähmung (Rollstuhlfahrer: OLG Frankfurt am Main DAR 1995, 260).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss OWi 37 B/04
    Die Zuverlässigkeit und Präzision dieses Messverfahrens ist allgemein anerkannt (vgl. BGH NJW 2001, 1952; Senatsbeschluss vom 14. April 2003 - 1 Ss (OWi) 270 B/02 -).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2000 - 2 Ss 295/00

    Feststellung der Fahrunsicherheit durch Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 1 Ss OWi 37 B/04
    Denn auch wenn bei standardisierten Messverfahren grundsätzlich die Wiedergabe einfacher Rechenvorgänge entbehrlich ist (OLG Stuttgart VRS 99, 286 unter Hinweis auf BGHSt 28, 235; Kammergericht BA 2000, 115), handelt es sich hierum bei Atemalkoholmessungen gerade nicht.
  • OLG Dresden, 03.01.2005 - Ss OWi 629/04

    Atemalkohol

    Dies soll zum einen die Überprüfung ermöglichen, ob es durch fehlerhafte Aufrundung zu einer unzulässigen Mittelwertbildung gekommen ist (BayObLG NUV 2000, 295; BayObLG NJW 2001, 3138; OLG Hamm [3. Senat für Bußgeldsachen] NZV 2002, 198; Pfälzisches OLG VRS 102, 117 [abhängig von der verwendeten Software]; KG Berlin, a.a.O.; Brandenburgisches OLG DAR 2004, 658; a.A. OLG Stuttgart VRS 99, 287).

    Es kann jedoch deshalb in Einzelfällen nur zu einem um 0, 01 mg/l überhöhten Mittelwert der Atemalkoholkonzentration kommen (BayObLG NJW 2001, 3138; OLG Köln VRS 100, 138; Brandenburgisches OLG DAR 2004, 658).

  • OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Anforderungen an die Darlegungen einer

    Der Senat hält es in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG NZV 2000, 295; NZV 2001, 524; NZV 2003, 393/394) sowie entgegen der Ansicht verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Köln NZV 2001, 137; OLG Celle NStZ 2004, 323; OLG Brandenburg DAR 2004, 658; OLG Hamm 3. Senat DAR 2006, 339) und auch entgegen der Entscheidung des 3. Senates des OLG Bamberg vom 09.02.2006 (BeckRS 2006 Nr. 02600) nicht für erforderlich, darüber hinaus auch die beiden Einzelmesswerte - im Hinblick auf die Einhaltung deren höchstzulässiger Differenz sowie zum Ausschluss einer unzulässigen Mittelwertbildung durch Aufrundung - anzugeben.
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