Rechtsprechung
   OLG Jena, 07.06.2004 - 1 Ss 27/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12468
OLG Jena, 07.06.2004 - 1 Ss 27/04 (https://dejure.org/2004,12468)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.06.2004 - 1 Ss 27/04 (https://dejure.org/2004,12468)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - 1 Ss 27/04 (https://dejure.org/2004,12468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiswürdigung bezüglich der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung im Urteil; Voraussetzungen für die Annahme eines uneingeschränkten glaubhaften Geständnisses durch den Tatrichter; Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Geständnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 663
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Jena, 07.06.2004 - 1 Ss 27/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, die in Übereinstimmung mit den im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.08.1993 ( 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291 ff.) entwickelten Grundsätzen steht, muss der Tatrichter bei der Bildung seiner Überzeugung die nach der jeweiligen Beweislage wesentlichen Umstände, die für seine Feststellungen zur Geschwindigkeitsüberschreitung maßgeblich waren, in den Urteilsgründen darlegen, um dem Beschwerdegericht eine rechtliche Prüfung, also eine auf Rechtsfehler beschränkte Kontrolle der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung, zu ermöglichen.

    Es ergibt sich aus dieser Auffassung kein Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie insbesondere in der Entscheidung BGHSt 39, 291 ff. entwickelt wurde.

    Er hat in der genannten Entscheidung hervorgehoben, dass der Tatrichter weder verpflichtet ist, in den Urteilsgründen alle als beweiserheblich in Betracht kommenden Umstände ausdrücklich anzuführen noch stets darzulegen hat, auf welchem Wege und aufgrund welcher Tatsachen und Beweismittel er seine Überzeugung gewonnen hat (BGHSt 39, 291, 296).

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    Folgt der Richter dem Gutachten eines Sachverständigen, hat er die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Grundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (BGHSt 47, 291 ff., 296).Liegt hingegen ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis des Betroffenen vor, darf sich der Tatrichter im Regelfall hierauf verlassen, so dass es sogar der Angabe des Messverfahrens und des angenommenen Toleranzwertes nicht bedarf (Saarländisches Oberlandesgericht VRS 110, 433 ff.; Thüringer Oberlandesgericht VRS 107, 301 f.).
  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens;

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung können aber nur ganz besondere, außergewöhnliche Umstände es ausnahmsweise vertretbar erscheinen lassen, von der Verhängung eines verwirkten Fahrverbots abzusehen (Beschlüsse 1 Ss 107/04 vom 24.5.2004, 1 Ss 27/04 vom 22.4.2004, 1 Ss 13/04 vom 5.2.2004; 2. Strafsenat, Beschluss 2 Ss 154/04 vom 7.6.2004; siehe auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 88 sogar bei drohender Existenzgefährdung eines in kurzer Zeit mehrfach auffällig gewordenen Betroffenen).
  • OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05

    Messung mit dem ProViDa-System

    Vor der Frage nach den rechtlichen Konsequenzen eines Geständnisses muss er sich aber Klarheit verschaffen, wie die Äußerung des Betroffenen im Zusammenhang mit dem übrigen Verfahrensstoff und im Hinblick auf den konkreten Rechtsverstoß zu verstehen ist (BGH aaO., S. 303; Senatsbeschluss vom 07.06.2004, Az.: 1 Ss 27/04).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Keine Angaben zum angewandten

    Zwar ist zu beachten, dass der Begriff des Geständnisses im Einzelfall unterschiedliche Bedeutung haben kann (BGHSt 39, 303; OLG Hamm OLG Jena DAR 2004, 663 und NJW 2006, 1075).
  • OLG Jena, 04.03.2005 - 1 Ss 27/05

    Verkehr, Verfahren

    Bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels eines standardisierten Messverfahrens genügt es, sofern keine Anhaltspunkte für Messfehler ersichtlich sind oder vom Betroffenen geltend gemacht erden, wenn der Tatrichter in seinem Urteil neben dem angewandten Messverfahren den berücksichtigten Toleranzwert und die nach dessen Abzug sich ergebende der Verurteilung zugrunde gelegte Geschwindigkeit mitteilt (siehe nur BGHSt 39, 291, 303; Senatsbeschluss vom 07.06.2004, 1 Ss 27/04).
  • OLG Hamm, 06.09.2005 - 3 Ss OWi 555/05

    Voraussetzungen eines uneingeschränkt glaubhaften Geständnisses bei

    Von einem uneingeschränkt glaubhaften Geständnis ist nur dann auszugehen, wenn der Betroffene uneingeschränkt einräumt, Fahrer des Fahrzeuges gewesen und die maßgebliche Geschwindigkeit mindestens gefahren zu sein ( OLG Thüringen VRS 107, 301, 304).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem OWi-Täter

    Gerade in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die, wie das vorliegende, durch einen einfach gelagerten Sachverhalt, einen vergleichsweise unbedeutenden Tatvorwurf und eine verhältnismäßig geringfügige Sanktion gekennzeichnet sind, reicht deshalb, anders als bei komplexen Sachverhalten oder gar in Strafverfahren, die Angabe aus, dass der Betroffene die Tat gestanden hat (OLG Jena, DAR 2004, 663, Schleswig-Holsteinisches OLG, NZV 2003, 394; OLG Koblenz, NStZ 2004, 396).
  • OLG Koblenz, 17.08.2004 - 2 Ss 154/04

    Fahrverbot - Regelfahrverbot - Notwendigkeit der Anordnung

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Zuschrift vom 25.05.2004 und merkt darüber hinaus - auch im Hinblick auf die neue Verhandlung und Entscheidung - noch folgendes an (vgl. im einzelnen OLG Koblenz, 1 Ss 151/03 vom 01.09.2003 und zuletzt 1 Ss 27/04 vom 22.04.2004 [eine Entscheidung desselben Amtsgerichts betreffend], jeweils m. w. N.):.
  • OLG Jena, 09.08.2005 - 1 Ss 40/05

    Verfahren, Verkehr

    Vor der Frage nach den rechtlichen Konsequenzen eines Geständnisses muss er sich aber Klarheit verschaffen, wie die Äußerung des Betroffenen im Zusammenhang mit dem übrigen Verfahrensstoff und im Hinblick auf den konkreten Rechtsverstoß zu verstehen ist (BGH a.a.O., S. 303; Senatsbeschluss vom 07.06.2004, Az.: 1 Ss 27/04).
  • OLG Jena, 23.06.2005 - 1 Ss 276/04

    Verkehr, Verfahren

    Bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels eines standardisierten Messverfahrens genügt es, sofern keine Anhaltspunkte für Messfehler ersichtlich sind oder vom Betroffenen geltend gemacht werden, wenn der Tatrichter in seinem Urteil neben dem angewandten Messverfahren den berücksichtigten Toleranzwert und die nach dessen Abzug sich ergebende der Verurteilung zugrunde gelegte Geschwindigkeit mitteilt (siehe nur BGHSt 39, 291, 303; Senatsbeschluss vom 07.06.2004, 1 Ss 27/04; Senatsbeschluss vom 04.03.2005, 1 Ss 27/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht