Weitere Entscheidung unten: LG München II, 25.01.2005

Rechtsprechung
   OLG München, 21.01.2005 - 10 U 5291/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26336
OLG München, 21.01.2005 - 10 U 5291/04 (https://dejure.org/2005,26336)
OLG München, Entscheidung vom 21.01.2005 - 10 U 5291/04 (https://dejure.org/2005,26336)
OLG München, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 10 U 5291/04 (https://dejure.org/2005,26336)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Der links in ein Grundstück Abbiegende hat die ihm auferlegten Pflichten auch gegenüber einem vom Straßenrand Anfahrenden zu erfüllen, dessen fehlerhaftes Verhalten im Rahmen des § 17 Abs. 1 StVG zu berücksichtigen ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5 § 10
    Gesteigerte Sorgfaltspflicht, die § 9 Abs. 5 StVO

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 287
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Neu-Ulm, 22.04.2016 - 5 C 171/15
    Entgegen der Auffassung der Klägerin hat die Klägerin in Ansehung der Beklagten bei Einleitung des Abbiegevorgangs gegen§ 9 Abs. 5 StVO unstreitig verstoßen, denn die gesteigerte Sorgfaltspflicht des § 9 Abs. 5 StVO gilt auch gegenüber vom Fahrbahnrand in den fließenden Verkehr anfahrenden Verkehrsteilnehmern, hier der Erstbeklagten (vgl. OLG München, Urteil vom 21.01.2015 - 10 U 5291/04, DAR 2005, 287).
  • KG, 26.11.2007 - 12 U 27/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Linksabbiegen in ein Grundstück

    Auch wenn der Beklagte zu 1. sich noch nicht in den fließenden Verkehr eingeordnet hatte, begann seine Teilnahme am Verkehr mit dem Verlassen seiner Parkposition, weshalb die gesteigerte Sorgfaltspflicht gemäß § 9 Abs. 5 StVO auch ihm gegenüber zu beachten war (vgl. OLG München, Urteil vom 21. Januar 2005 - 10 U 5291/04 - DAR 2005, 287).
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Rechtsprechung
   LG München II, 25.01.2005 - 2 S 5663/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27209
LG München II, 25.01.2005 - 2 S 5663/04 (https://dejure.org/2005,27209)
LG München II, Entscheidung vom 25.01.2005 - 2 S 5663/04 (https://dejure.org/2005,27209)
LG München II, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 2 S 5663/04 (https://dejure.org/2005,27209)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1 § 280 Abs. 1 § 634 Nr. 4
    Anforderungen an die Ermittlung des Restwerts durch einen Sachverständigen

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 287
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Kaiserslautern, 28.12.2005 - 1 S 106/05

    Pflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem gegnerischen

    Der Sachverständige ist deshalb gegenüber der in die Schutzwirkung des Gutachterauftrags einbezogenen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu keinen weitergehenden Erhebungen verpflichtet als gegenüber seinem Auftraggeber und muss bei der Restwertermittlung den Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet nicht berücksichtigen (OLG Köln NJW-RR 2005, 26, 27; LG Koblenz NZV 2005, 46; LG Frankfurt, Urt. v. 06. April 2005, Az.: 2-16 S 285/04, zit. nach juris; LG München DAR 2005, 287, 288: "für das Jahr 2001 jedenfalls"; LG Köln NZV 2002, 513), sondern ist im Regelfall gehalten, drei Angebote auf dem allgemeinen Markt bei den örtlichen Autohändlern einzuholen (LG Frankfurt a.a.O.; Dt. Verkehrsgerichtstag NZV 2002, 77; Höke NZV 2002, 254, 257; Riedmeyer DAR 2002, 42, 45; Steffen DAR 1997, 297, 302).

    Die Klägerin muss also darlegen und ggf. auch beweisen, dass der Beklagte nicht seinen Pflichten nachgekommen ist, d.h. die Restwertangebote, auf die sich der Beklagte beruft, auf dem allgemeinen Markt tatsächlich nicht eingeholt hat (OLG Köln NJW-RR 2005, 26, 28; LG München DAR 2005, 287).

    Der Beklagte, der als Sachverständiger den Restwert eigenständig unter Berücksichtigung der eingeholten Angebote zu schätzen hat, wobei ihm ein Ermessensspielraum zusteht (LG München DAR 2005, 287), hat - wie oben erörtert - alle erforderlichen Auskünfte eingeholt, um den Restwert bestimmen zu können.

  • LG München II, 23.02.2006 - 8 S 5848/05

    Vertrag über die Begutachtung eines verunfallten Fahrzeugs als Vertrag mit

    Insoweit wird auf die zutreffenden Feststellungen des Landgericht München II (Az.: 2 S 5663/04, in DAR Heft 05/2005 und OLG Köln in DAR 04, 703) verwiesen werden.

    Im übrigen ist auch insoweit der Entscheidung des Landgerichts München II, Az.: 2 S 5663/04 (a.a.O.) beizupflichten, als dort ausgeführt wird, dass der Sachverständige den Restwert eigenständig zu schätzen hat und dass ihm hierbei ein Ermessensspielraum zuzubilligen ist.

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