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   OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04   

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OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04 (https://dejure.org/2004,1836)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.11.2004 - 1 Ss 94/04 (https://dejure.org/2004,1836)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. November 2004 - 1 Ss 94/04 (https://dejure.org/2004,1836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Ausführlich zum Begründungszwang, wenn vom Regelfahrverbot abgesehen werden soll und zur notstandsähnlichen Situation eines Arztes

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Erforderlicher Umfang der Feststellungen bei Geständnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung während ärztlichem Notfalleinsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung durch Arzt bei behauptetem Notfall; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch; Messmethode und berücksichtigter Toleranzabzugs bei der Ahndung einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Absehen vom Regelfall der Verhängung ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rasender Arzt gerät in Geschwindigkeitskontrolle - Kein Fahrverbot, wenn er zu einem Notfall musste

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung durch Notfalleinsatzarzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch; Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen notstandsähnlicher Situation

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Absehen vom Fahrverbot beim Arzt im Notstand

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Erforderlicher Umfang der Feststellungen bei Geständnis

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 450
  • NStZ 2005, 414
  • NZV 2005, 54
  • DAR 2005, 46
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
    Auch wenn sich das Rechtsmittel vorwiegend gegen das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wendet, erfasst dieses wegen der bestehenden Wechselwirkung gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff. = VRS 104, 454 ff. = NStZ-RR 2003, 279).

    Sollten die engen Voraussetzungen einer derartigen notstandsähnlichen Situation indes nicht festzustellen sein, so kann der Tatrichter gleichwohl bei Vorliegen wesentlicher und nicht vom Regelfall erfasster besonders gewichtiger Besonderheiten mit Ausnahmecharakter ausnahmsweise die Überzeugung gewinnen, dass die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist (oder die Dauer der Sperre zu hoch ist) und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. näher OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Hentschel, a.a.O., § 25 Rn. 24; zur Notwendigkeit der Anordnung eines Fahrverbots trotz eines Härtefalles bei einem uneinsichtigen Wiederholungstäter: Senat NZV 2004 316 f. = Verkehrsrecht 2004, 136).

    Dabei wird vorliegend aber zu beachten sein, dass berufliche Folgen auch schwerwiegender Art - das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte ist ohnehin nicht festgestellt - wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer hierfür allein nicht ausreichen können, da sie mit einem Fahrverbot sehr häufig verbunden sind, und einem Betroffenen daher grundsätzlich zuzumuten ist, diese Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung eines Fahrers, der Aufnahme eines Kredites oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (vgl. hierzu Senat VRS 104, 454 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
    Diese unzureichenden Feststellungen wirken sich auf die vom Amtsgericht vorgenommene Erhöhung der Geldbuße unter Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots nach § 4 Abs. 4 BKatV aus, da das vom Betroffenen behauptete Vorliegen einer "Notfallbehandlung" einer der maßgeblichen Gründe für die erfolgte Anordnung war (allgemein vgl. OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Hentschel, a.a.O., § 25 Rn. 24).

    Sollten die engen Voraussetzungen einer derartigen notstandsähnlichen Situation indes nicht festzustellen sein, so kann der Tatrichter gleichwohl bei Vorliegen wesentlicher und nicht vom Regelfall erfasster besonders gewichtiger Besonderheiten mit Ausnahmecharakter ausnahmsweise die Überzeugung gewinnen, dass die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist (oder die Dauer der Sperre zu hoch ist) und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. näher OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Hentschel, a.a.O., § 25 Rn. 24; zur Notwendigkeit der Anordnung eines Fahrverbots trotz eines Härtefalles bei einem uneinsichtigen Wiederholungstäter: Senat NZV 2004 316 f. = Verkehrsrecht 2004, 136).

  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
    Soll jedoch vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, so bedarf es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer einer besonders eingehenden und kritischen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalles auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff. - Augenblicksversagen - OLG Rostock VRS 101, 380 ff. - Härtefall - ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f. - notstandsähnliche Lage; vgl. allg. hierzu Hentschel, a.a.O., StVG, § 25 Rn. 26).

    Das Urteil war daher aufzuheben und an das Amtsgericht X. zur neuen Verhandlung, in welcher ergänzende Feststellungen getroffen werden können (OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.), und Entscheidung zurückzugeben (§ 349 Abs. 4 StPO i.V.m. §§ 79 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, Abs. 4, 80 a Abs. 1 OWiG n.F.).

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99

    Indizwirkung der Tatbestände der BKatV für die Verhängung eines Fahrverbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
    Hierfür hat der Tatrichter eine auf Tatsachen gestützte, besonders eingehende Begründung zu geben, in der im einzelnen darzulegen ist, welche (besonderen) Umstände es gerechtfertigt erscheinen lassen, von dem Regelfahrverbot abzusehen (vgl. Senat VRS 98, 385 ff. m.w.N.; Senat, Beschluss vom 05.08.2002,1 Ss 55/02).

    Sollte sich in der neu durchzuführenden Beweisaufnahme ergeben, dass eine - wie oben ausgeführt - notstandsähnliche Situation vorlag oder der Betroffene aufgrund seines Kenntnisstandes zumindest vom tatsächlichen Vorliegen einer solchen ausgehen durfte, so liegt wegen des Fehlens der besonderen subjektiven Vorwerfbarkeit ein sog. tatbestandsbezogener Umstand vor (vgl. hierzu näher Senat VRS 98, 385 ff.), welcher schon von sich aus und ohne Notwendigkeit der Erhöhung der Geldbuße nach § 4 Abs. 4 BKatV den Wegfall des Fahrverbots rechtfertigen kann.

  • BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Arzt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
    Allerdings kann das Vorliegen einer notstandsähnlichen Situation - eine nach § 34 StGB zu beurteilende Notstandslage liegt schon wegen der auch durch einen Notarzt erreichbaren Hilfeleistung ersichtlich nicht vor (vgl. BayObLG NJW 2000, 888 f.) - durchaus den Wegfall des Fahrverbots rechtfertigen, weil das gesamte Tatbild in einem weit milderen Licht als der dem Bußgeldkatalog zugrunde liegende Regelfall erscheint.

    Allerdings vermag nicht jeder Hilferuf eines Verletzten oder Erkrankten eine solche Beurteilung zu rechtfertigen, vielmehr ist dies nur dann der Fall, wenn eine sofortige medizinische Behandlung zwingend erforderlich gewesen war und/oder der Arzt vom Vorliegen einer solchen Gefahrsituation ausgehen durfte (ähnlich BayObLG NJW 2000, 888 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 52 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 214 f.; KG Beschluss vom 20.01.1997, 2 Ss 128/96; Hentschel, a.a.O., StVO, § 3 Rn. 56; siehe auch die amtliche Begründung zum 2. Straßenverkehrssicherungsgesetz, BT-Drucks. IV, 651, S.17).

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
    Ein Arzt, der zu einem Notfall gerufen wird und dabei Straßenverkehrsregeln überschreitet, handelt nicht aus grobem Leichtsinn, grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit (vgl. ausführlich hierzu OLG Karlsruhe VRS 100, 460 ff.), sondern aus Sorge um das Leben oder die Gesundheit seines Patienten.

    Auch würde sich diese besondere Ausnahmesituation auf die Höhe der Regelbuße auswirken können (OLG Karlsruhe VRS 100, 460 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
    Auch wenn sich das Rechtsmittel vorwiegend gegen das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wendet, erfasst dieses wegen der bestehenden Wechselwirkung gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff. = VRS 104, 454 ff. = NStZ-RR 2003, 279).

    Soll jedoch vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, so bedarf es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer einer besonders eingehenden und kritischen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalles auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff. - Augenblicksversagen - OLG Rostock VRS 101, 380 ff. - Härtefall - ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f. - notstandsähnliche Lage; vgl. allg. hierzu Hentschel, a.a.O., StVG, § 25 Rn. 26).

  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
    Zu einer solchen näheren Überprüfung bestand vorliegend auch deshalb Anlass, weil die mitgeteilten Angaben des Betroffenen zu den Beweggründen des erfolgten Verkehrsverstoßes nicht ohne weiteres nachvollziehbar sind (BayObLG VRS 87, 303 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2002 - 1 Ss 55/02

    Vom Regelfahrverbot kann nicht immer abgesehen werden!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
    Hierfür hat der Tatrichter eine auf Tatsachen gestützte, besonders eingehende Begründung zu geben, in der im einzelnen darzulegen ist, welche (besonderen) Umstände es gerechtfertigt erscheinen lassen, von dem Regelfahrverbot abzusehen (vgl. Senat VRS 98, 385 ff. m.w.N.; Senat, Beschluss vom 05.08.2002,1 Ss 55/02).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
    Eine solche Beschreibung war vorliegend aber ausnahmsweise entbehrlich, weil der Betroffene uneingeschränkt und insoweit auch glaubhaft den festgestellten Sachverhalt in der Hauptverhandlung eingeräumt und weder die Geschwindigkeitsüberschreitung noch deren Höhe, geschweige denn die Zuverlässigkeit der vor Ort erfolgten Messung, beanstandet hat (BGHSt 39, 291 ff., 303).
  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss OWi 725/01

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde; Beschränkung des Einspruchs auf die

  • OLG Düsseldorf, 11.09.1996 - 5 Ss OWi 251/96

    Kein Absehen vom Regelfahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer

  • OLG Düsseldorf, 07.02.1996 - 1 Ws 62/96
  • OLG Frankfurt, 14.03.2001 - 2 Ws (B) 94/01

    Arzt; Geschwindigkeitsüberschreitung; Notstandsähnliche Situation; Fahrverbot;

  • KG, 20.01.1997 - 3 Ws (B) 556/96
  • OLG Köln, 02.05.2005 - 8 Ss OWi 98/05

    Rechtfertigung eines Verkehrsverstoßes durch Notstand; Hilfeleistung für

    Vielmehr ist dies nur der Fall, wenn der Arzt die sofortige medizinische Behandlung zumindest für zwingend erforderlich halten durfte (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 214; OLG Karlsruhe DAR 2005, 46 = NZV 2005, 54 [55] = NJW 2005, 450 m. w. Nachw.).

    Wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ist insoweit eine besonders eingehende und kritische Überprüfung der Einlassung des Betroffenen veranlasst, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalls auszuschließen und dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (OLG Karlsruhe DAR 2005, 46 = NZV 2005, 54 [55] = NJW 2005, 450 [451]; vgl. a. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 = VRS 92, 383 = zfs 1997, 76).

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen

    Eine das Absehen der Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigende notstandsähnliche Situation liegt vor, wenn ein Vater aus Sorge um sein verunfalltes Kind die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr überschreitet und die sofortige Hilfeleistung durch ihn zwingend erforderlich gewesen war und/oder er vom Vorliegen einer solchen Gefahrensituation ausgehen durfte (Fortführung von Senat NJW 2005, 450 ff. = DAR 2005, 46 f. = VRS 108, 39 ff. = NZV 2005, 54 ff.).

    Allerdings vermag nicht jeder Hilferuf eine solche Beurteilung zu rechtfertigen, vielmehr ist dies nur dann der Fall, wenn eine sofortige Hilfeleistung durch den Vater zwingend erforderlich gewesen war und/oder dieser vom Vorliegen einer solchen Gefahrensituation ausgehen durfte (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 450 ff. = DAR 2005, 46 f. = VRS 108, 39 ff.= NZV 2005, 54 ff.: Notfalleinsatz eines Arztes; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f.: herzkranke Ehefrau).

    Der Umstand, dass die Tat im April 2004 begangen wurde und damit nunmehr mehr als 16 Monate zurückliegt, würde jedoch bei zeitnaher Durchführung der Hauptverhandlung der Verhängung eines Fahrverbots nicht entgegenstehen (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 450 ff. = DAR 2005, 46 f. = VRS 108, 39 ff.= NZV 2005, 54 ff.; BayObLG NZV 2002, 280 f.).

  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Fehlende

    Bei der Frage, ob von dem Regelfall der Verhängung des Fahrverbotes abgesehen werden kann, bedarf es vielmehr einer eingehenden und kritischen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines Ausnahmefalles auszuschließen und dem Rechtsbeschwerdegericht eine Nachprüfung der Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2005, 54).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Insbesondere dann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten mit Ausnahmecharakter und Abweichungen vom Normalfall aufweist, kann der Tatrichter die Überzeugung gewinnen, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Senat NJW 2005, 450 ff a. E. und Beschluss vom 18.12.1998, 1 Ss 98/98; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.; OLG Koblenz OLGSt StVG § 25 Nr. 30).
  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

    Zugleich wird das Rechtsbeschwerdegericht nur so in die Lage versetzt, die Rechtsanwendung ? wenn auch eingeschränkt ? nachzuprüfen (vgl. OLG Bamberg, Beschlüsse vom 30.01.2006 ? 3 Ss OWi 16/2006 und vom 04.03.2005 ? 2 Ss OWi 178/05; BGHSt 38, 125/127 ff.; OLG Karlsruhe NZV 2005, 54/55 f.; OLG Celle VRR 2005, 113; OLG Koblenz NJW 2004, 1400; OLG Stuttgart NZV 1994, 371; KG NZV 2002, 47 und DAR 2004, 164 f; OLG Düsseldorf VRS 89, 218/220; OLG Hamm VRS 90, 210/212; ferner Janiszewski/Jagow/Burmann § 25 StVG Rn. 10 f.; Hentschel § 25 StVG Rn. 26 und Burhoff/Deutscher Rn. 806 ff. jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.11.2006 - 2 Ss OWi 712/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung

    Er hat Angaben des Betroffenen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und im Urteil darzulegen, aus welchen Gründen er diese für glaubhaft erachtet (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Beschluss vom 20. Mai 2005 in 2 Ss OWi 108/05; vgl. auch OLG Karlsruhe, Verkehrsrechtliche Mitteilungen 2005, 91; NJW 2005, 450; Hentschel, a.a.O., § 25 StVG, Rz. 26).
  • OLG Bamberg, 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06

    Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung

    Zugleich wird das Rechtsbeschwerdegericht nur so in die Lage versetzt, die Rechtsanwendung - wenn auch eingeschränkt - nachzuprüfen (BGHSt 38, 125/127 ff.; Senatsbeschlüsse vom 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/2006 und vom 30.01.2006 - 3 Ss OWi 16/2006; OLG Karlsruhe NZV 2005, 54/55 f.; OLG Celle VRR 2005, 113; und OLG Koblenz NJW 2004, 1400; vgl. ferner Janiszewski/Jagow/Burmann § 25 StVG Rn. 10 f.; Hentschel § 25 StVG Rn. 26 und Deutscher in Burhoff Rn. 806 ff. jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss OWi 213/09

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; berufliche

    Soll vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden, so bedarf aber es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer aber einer besonders eingehenden und sorgfältigen Überprüfung der Einlassung des Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalls auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (z. vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 8.8.2005, Verkehrsrechtliche Mitteilung 2005, 91 und OLG Karlsruhe, Beschluß vom 10.11.2004, NJW 2005, 450).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 166/05

    Auslegung der Mietvertragsklausel "Der Mieter wird Schönheitsreparaturen nach den

    Damit ist nicht mehr und nicht weniger als das zum Ausdruck gebracht, von dem auch das Gesetz in § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeht: Fällig sind die Schönheitsreparaturen immer dann, wenn sich die Mietsache in einem so abgenutzten Zustand befindet, dass es aus der Sicht eines objektiven Betrachters unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Rechtsverkehr und der Verkehrssitte unzumutbar ist, sie in diesem Zustand zu belassen (vgl. BGH NJW 2005, 450 = ZMR 2005, 523; Senat ZMR 2003, 25 = OLGR Düsseldorf 2003, 28).
  • BayObLG, 20.05.2019 - 201 ObOWi 569/19

    Mindestdauer des bußgeldrechtlichen Fahrverbots - Unzulässigkeit sukzessiver

    a) Daran ändert sich nichts dadurch, dass von einem an sich verwirkten Regelfahrverbot aus Gründen des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes (vgl. etwa schon OLG Bamberg, Beschluss vom 14.12.2005 - 3 Ss OWi 1396/05 = ZfSch 2006, 412), infolge Zeitablaufs (vgl. hierzu etwa OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.11.2017 - 1 OWi 2 Ss Bs 48/17 = ZfSch 2018, 113; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.06.2017 - 2 Ws 132/17 = Blutalkohol 54 [2017], 314; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.03.2014 - Ss [B] 18/14 = VRS 126, 203 und schon OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2012 - 3 RBs 364/11 = DAR 2012, 340 und OLG Bamberg, Beschluss vom 02.01.2018 - 3 Ss OWi 1704/17 = OLGSt StVG § 25 Nr. 69 [zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Schulung bzw. zum Besuch eines sog. Aufbau- oder Fahreignungsseminars]) oder aber bei Vorliegen anerkannter privilegierender Fallkonstellationen, insbesondere bei Vorliegen eines sog. "Augenblicksversages" (vgl. neben BGH, Beschl. vom 11.09.1997 - 4 StR 638/96 = BGHSt 43, 241/249 ff. = NJW 1997, 3252 = NZV 1997, 525 z.B. OLG Bamberg, Beschluss vom 12.02.2018 - 2 Ss OWi 63/18 [bei Juris]; 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15 = OLGSt StVG § 25 Nr. 64 = VA 2016, 48; 04.01.2016 - 3 Ss OWi 1490/15 = OLGSt StVG § 25 Nr. 65 = VA 2016, 47 [m. Anm. Krenberger jurisPR-VerkR 7/2016 Anm. 6] und 17.07.2012 - 3 Ss OWi 944/12 DAR 2012, 528 = ZfSch 2012, 648 = OLGSt StVG § 25 Nr. 52 = VM 2013, Nr. 3 = VA 2012, 156 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.09.2013 - 2 SsBs 280/13 = DAR 2014, 99 = VRS 125 [2013], 223 = NZV 2014, 331), eines "atypischen Rotlichtverstoßes" (vgl. z.B. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.03.2018 - 1 OWi 2 SsBs 107/18 = ZfSch 2018, 290; OLG Bamberg, Beschluss vom 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15 = ZfSch 2016, 50 und 24.07.2008 - 3 Ss OWi 1774/07 = DAR 2008, 596 = OLGSt BKatV § 4 Nr. 7 = VRR 2008, 433 [m. Anm. Gieg]; 29.06.2009 - 2 Ss OWi 573/09 ["Frühstarter"] = NJW 2009, 3736 = NZV 2009, 616 = DAR 2009, 653 = OLGSt BKatV § 4 Nr. 8 = StRR 2010, 403 = VRR 2010, 34 [m. Anm. Gieg]), bei Vorliegen eines vermeidbaren Verbotsirrtums (vgl. hierzu etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15 = StraFo 2016, 116 [m. Anm. Sternberg-Lieben] = OLGSt OWiG § 11 Nr. 5) oder einer sog. "notstandsähnlichen Lage" (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2004 - 1 Ss 94/04 = NJW 2005, 450 = NStZ 2005, 414 = NZV 2005, 54 = DAR 2005, 46 = VRS 108, 39; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.09.2013 - 3 Ss OWi 1130/13 = DAR 2014, 394 = VM 2014, Nr. 40 und 25.02.2015 - 3 Ss OWi 160/15 = NJW 2015, 1320 = NZV 2015, 309 = DAR 2015, 396) oder weiterer besonderer Fallgruppen gänzlich abgesehen oder ein an sich über der Mindestdauer von einem Monat festgesetztes Regelfahrverbot auf dieses abgekürzt (hierzu z.B. OLG Bamberg, Beschluss vom 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18 = Blutalkohol 55 [2018], 369 = NStZ-RR 2018, 325; 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17 = OLGSt StVG § 25 Nr. 68 und 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14 = DAR 2014, 332 = VM 2014 Nr. 36 = ZfSch 2014, 471) oder das Fahrverbot unter bestimmten Umständen nach § 25 Satz 1 a.E. StVG auf Kraftfahrzeuge bestimmter Art beschränkt (instruktiv etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 09.11.2017 - 3 Ss OWi 1556/17 = DAR 2018, 91 = StraFo 2018, 84 = VM 2018, Nr. 18 und schon Beschluss vom 19.10.2007 - 3 Ss OWi 1344/07 = NStZ-RR 2008, 119 = VRS 113, 357 = VRR 2008, 75) werden kann.
  • OLG Hamm, 30.06.2008 - 5 Ss OWi 387/08

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; fehlende Voreintragung; geringfügige Überschreitung

  • OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Qualifiziertes Geständnis bei

  • OLG Karlsruhe, 02.08.2021 - 1 Rb 34 Ss 457/21

    Rotlichtverstoß an unübersichtlicher Kreuzung - Absehen von Fahrverbot

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