Weitere Entscheidung unten: AG Lüdinghausen, 12.11.2004

Rechtsprechung
   AG Saalfeld, 14.09.2004 - 630 Js 2981/04 - 2 Ds jug   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21043
AG Saalfeld, 14.09.2004 - 630 Js 2981/04 - 2 Ds jug (https://dejure.org/2004,21043)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 14.09.2004 - 630 Js 2981/04 - 2 Ds jug (https://dejure.org/2004,21043)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 14. September 2004 - 630 Js 2981/04 - 2 Ds jug (https://dejure.org/2004,21043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bewertung des Schadens als bedeutend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Jugendverfehlung; Einstufung eines Straßenverkehrsdelikts als Jugendverfehlung; Vorliegen eines Bedeutenden Schadens im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 15
  • DAR 2005, 52
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Saalfeld, 15.02.2005 - 635 Js 31395/04

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei nur kurzer Fahrtstrecke

    Maßgebend sind also Tatausführung, Tatumstände und Täterpersönlichkeit (AG Saalfeld, DAR 2005, 52, 53).
  • AG Berlin-Tiergarten, 15.05.2015 - 288 Gs 48/15

    Verkehrsunfallflucht: Bagatellschadengrenze für eine Fahrerlaubnisentziehung

    Das LG Landshut setzt die Grenze im genannten Beschluss bei ca. 2.500,00 Euro, das AG Saalfeld (Urteil vom 14.09.2004, Az. 630 Js 2981/04 - 2 Ds jug; juris) hob die Grenze bereits im Jahr 2004 auf einen Wert von 1.500,00 Euro an.
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Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 12.11.2004 - 9 Ds 26 Js 1599/03 - 209/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29758
AG Lüdinghausen, 12.11.2004 - 9 Ds 26 Js 1599/03 - 209/03 (https://dejure.org/2004,29758)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 12.11.2004 - 9 Ds 26 Js 1599/03 - 209/03 (https://dejure.org/2004,29758)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 12. November 2004 - 9 Ds 26 Js 1599/03 - 209/03 (https://dejure.org/2004,29758)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Anerkennung eines EU-Führerscheins, der vor dem Beitritt zur Gemeinschaft ausgestellt wurde

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 112
  • DAR 2005, 52
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 12.11.2004 - 9 Ds 209/03
    AG Lüdinghausen v. 12.11.2004: Das in dem Urteil des EuGH vom 29.4.2004 - Rechtssache C-476/01 - aufgestellte Verbot der Prüfung des Wohnsitzes des Angeklagten gilt auch, wenn der Führerschein des Mitgliedstaates vor dem Beitritt zum EWR ausgestellt und auch die angeklagte Tat vorher begangen wurde.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 29.4.2004 - Rechtssache C-476/01 - (NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 373 = ZfS 2004, 287 = DAR 2004, 333 = Blutalkohol Bd. 41, 450) unter 78 Punkt festgestellt, dass Art. 1 S. 2 in Verbindung mit Art. 8 IV der Richtlinie 91/439 so auszulegen ist, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerschein nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedsstaates auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzuges oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedsstaat abgelaufen War, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedsstaat ausgestellt worden ist.

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