Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 17.02.2005 - 2 Ss (OWi) 132 B/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde; Aufhebung eines Urteils wegen einer nicht zu überwindenden Lücke in der Beweiswürdigung; Verpflichtung des Tatrichters zur Aufführung aller beweiserheblichen Tatsachen ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafprozessrecht: Identifizierung eines Fahrzeugführers anhand eines Messvideofilms, Darstellung in den Urteilsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Anforderungen an den Darlegungsumfang bei der Täteridentifizierung durch ein Radarfoto
Verfahrensgang
- AG Lübben, 10.05.2004 - 40 OWi 349/03
- OLG Brandenburg, 17.02.2005 - 2 Ss (OWi) 132 B/04
Papierfundstellen
- DAR 2005, 635
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 1 Ss 242/01
Zur Verweisung im Urteil auf während der Hauptverhandlung noch nicht bei den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2005 - 2 Ss OWi 132 B/04
Das Pfälzische Oberlandesgericht hat dies in einem Beschluss vom 20. November 2001 "grundsätzlich als zulässig" angesehen (VRs 102, 102,103). - OLG Brandenburg, 08.12.1997 - 1 Ss OWi 96 B/97
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Identifikation des auf dem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2005 - 2 Ss OWi 132 B/04
Die Wirksamkeit einer Verweisung setzt nicht nur voraus, dass der Tatrichter sie im Urteil eindeutig zum Ausdruck bringt - am einfachsten, indem er die Verweisungsnorm (§ 267 Abs. 1 S. 3 StPO) erwähnt - es muss auch jeder Zweifel am Gegenstand der Verweisung ausgeschlossen sein (vgl. OLG Brandenburg VRs 94, 454). - BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2005 - 2 Ss OWi 132 B/04
Außerdem ist auch hier zu berücksichtigen, dass in Bußgeldsachen an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGHSt 39, 291, 299).
- BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11
Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung; …
In der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (vgl. auch OLG Brandenburg NStZ-RR 2010, 89; DAR 2005, 635; OLG Schleswig SchlHA 1997, 170; a.A. OLG Dresden NZV 2009, 520; OLG Zweibrücken VRS 102, 102 f.; KG VRS 114, 34; OLG Bamberg NZV 2008, 469). - BGH, 14.09.2011 - 5 StR 355/11
Verweis auf eine Abbildung in den Urteilsgründen (Video auf CD-ROM; wirksame …
Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass es sich bei den gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO in Bezug genommenen, auf CD gespeicherten Videofilmen (zwei CD "Überwachung" und eine CD "sequenzielle Videowahlgegenüberstellung") um Abbildungen im Sinne dieser Vorschrift handeln würde (vgl. OLG Dresden, NZV 2009, 520 mwN;… aA Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 267 Rn. 9 f.; OLG Brandenburg, DAR 2005, 635, 636), läge hier eine wirksame Inbezugnahme nicht vor. - OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09
Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren und zum Geschwindigkeitsmesssystem Provida …
Das wird vom OLG Zweibrücken (VRS 102, 102, 103) als zulässig angesehen, vom OLG Brandenburg (DAR 2005, 635) hingegen angezweifelt. - OLG Dresden, 25.05.2009 - Ss OWi 83/09
Zulässigkeit der Täteridentifikation durch eine Videoaufzeichnung
Die vom Brandenburgischen Oberlandesgericht geäußerte Gegenauffassung, zur Identifizierung des Fahrers "scheine" es grundsätzlich ausgeschlossen, auf einen Videofilm insgesamt zu verweisen, da Zweifel am Gegenstand der Verweisung nicht ausgeschlossen werden konnten ( DAR 2005, 635), hält der Senat für nicht zutreffend. - OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/08
Zulässigkeit eines Verweises auf einen Videofilm im Urteil; Anforderungen an die …
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Rechtsprechung
KG, 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 - 3 Ws (B) 584/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen eines fehlerhaften Absehens der Anordnung eines Regelfahrverbots durch einen Tatrichter; Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 50 Prozent; Behandlung von Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer Stadtautobahn
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Geschwindigkeitsübertretung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 23.08.2004 - 346 OWi 846/04
- KG, 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 - 3 Ws (B) 584/04
Papierfundstellen
- DAR 2005, 635
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04
Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots
Auszug aus KG, 19.01.2005 - 3 Ws (B) 584/04
Sofern - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV vorliegen, ist nach der zugrunde liegenden normativen Vorbewertung bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284) - regelmäßig von einer groben Pflichtverletzung des Betroffenen als Kraftfahrzeugführer im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 43, 241, 247 f.; KG, Beschluß vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - m.w.N.). - BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91
Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:
Auszug aus KG, 19.01.2005 - 3 Ws (B) 584/04
Sofern - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV vorliegen, ist nach der zugrunde liegenden normativen Vorbewertung bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284) - regelmäßig von einer groben Pflichtverletzung des Betroffenen als Kraftfahrzeugführer im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 43, 241, 247 f.; KG, Beschluß vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - m.w.N.). - BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit …
Auszug aus KG, 19.01.2005 - 3 Ws (B) 584/04
Sofern - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV vorliegen, ist nach der zugrunde liegenden normativen Vorbewertung bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284) - regelmäßig von einer groben Pflichtverletzung des Betroffenen als Kraftfahrzeugführer im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 43, 241, 247 f.; KG, Beschluß vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 - m.w.N.). - KG, 05.11.2001 - 3 Ws (B) 416/01
Auszug aus KG, 19.01.2005 - 3 Ws (B) 584/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. KG, Beschluß vom 5. November 2001 - 3 Ws (B) 416/01 - m.w.N.) sind Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Berliner Stadtautobahn in der Regel - wie es auch das Amtsgericht zutreffend annimmt - als innerörtliche Verstöße zu behandeln; denn die nach der Tatbegehung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften differenzierenden Regelungen des Bußgeldkatalogs sind auf die im Bereich geschlossener Ortschaften höhere abstrakte Gefährlichkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückzuführen, ohne daß es dabei auf die verkehrsrechtliche Klassifizierung der Straße ankommt.
- KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen eines Absehens von der Verhängung …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Berliner Stadtautobahn als innerörtliche Verstöße zu behandeln sind; denn die nach der Tatbegehung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften differenzierenden Regelungen des Bußgeldkatalogs sind auf die im Bereich geschlossener Ortschaften höhere abstrakte Gefährlichkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückzuführen, ohne dass es dabei auf die verkehrsrechtliche Klassifizierung der Straße ankommt (vgl. etwa Senat, VRS 109, 130). - OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss 1616/11
Knappes Unterschreiten der Fahrverbotsschwelle als Begründung für ein Absehen vom …
aufgrund eines uneingeschränkten, Schuldeinsicht belegenden Tatgeständnisses oder seines konkreten - hier durch die Einspruchsbeschränkung dokumentierten - Verteidigungsverhaltens oder eines in der Hauptverhandlung hinterlassenen positiven persönlichen Eindrucks eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens mit guten Gründen zugebilligt werden könnte (OLG Köln VRS 105, 296 ff.; KG, Beschluss vom 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 = VRS 109, 130 ff.; OLG Bamberg NJW 2006, 627 f. sowie zuletzt OLG Hamm, Beschlüsse vom 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 und vom 29.06.2010 - 3 RBs 120/10 [jeweils bei [...]]). - KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21
Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von …
Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV ist eine beharrliche Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 Ws (B) 90/18 - und vom 19. Januar 2005 - 3 Ws (B) 584/04, beide juris). - OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss OWi 1616/11
Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Unterschreitung des Mindestabstands; …
Allein daraus, dass der untere Tabellengrenzwert des ein Fahrverbot indizierenden Regelbereichs (sog. "Fahrverbotsschwelle" ) der Abstandsunterschreitung nach Nr. 12.5.3 der Tabelle 2 zum BKat hier nach Auffassung des Amtsgerichts nur knapp überschritten wurde, rechtfertigte eine Ausnahme vom Fahrverbot deshalb selbst bei Fehlen von Voreintragungen auch dann nicht, wenn dem Betroffenen aufgrund eines uneingeschränkten, Schuldeinsicht belegenden Tatgeständnisses oder seines konkreten - hier durch die Einspruchsbeschränkung dokumentierten - Verteidigungsverhaltens oder eines in der Hauptverhandlung hinterlassenen positiven persönlichen Eindrucks eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens mit guten Gründen zugebilligt werden könnte (OLG Köln VRS 105, 296 ff.; KG, Beschluss vom 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 = VRS 109, 130 ff.; OLG Bamberg NJW 2006, 627 f. sowie zuletzt OLG Hamm, Beschlüsse vom 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 und vom 29.06.2010 - 3 RBs 120/10 [jeweils bei juris]).