Weitere Entscheidung unten: AG Rostock, 07.09.2005

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG (https://dejure.org/2005,62)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG (https://dejure.org/2005,62)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. August 2005 - 7 B 11021/05.OVG (https://dejure.org/2005,62)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Nutzungsuntersagung - eine negative MPU vor Erteilung einer tschechischen FE steht der Anerkennung nicht entgegen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorangegangene verwaltungsbehördliche Entziehung der Fahrerlaubnis; Europarechtlicher Anwendungsvorrang des Anerkennungsprinzips; Verwaltungsbehördliche Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund festgestellter Eignungsmängel vor dem Zeitpunkt der Erteilung des ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Ist die Untersagung der Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis in der BRD rechtmäßig?

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Fahrerlaubnis: Untersagung der Nutzung in der BRD

  • blutalkohol PDF, S. 362

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • archive.org
  • Judicialis

    EWG-RL 91/439 Art. 8 Abs. 2; ; EWG-RL 91/439 Art. 8 Abs. 4; ; FeV § 28 Abs. 1; ; FeV § 28 Abs. 4; ; FeV § 28 Abs. 5; ; FeV § 46 Abs. 1

  • fuehrerschein-mpu.org

    Nutzungsuntersagung einer tschechischen Fahrerlaubnis; MPU

  • praxisverkehrsrecht.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Beschluss zum EU-Führerschein

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Auslandsführerscheine

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht in Deutschland gültig - EU-Führerschein muss anerkannt werden

Verfahrensgang

  • VG Koblenz - 2 L 1134/05
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3228
  • NZV 2005, 605
  • DVBl 2005, 1340 (Ls.)
  • DÖV 2005, 1009
  • DAR 2005, 650
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05
    Bei vorangegangener verwaltungsbehördlicher Entziehung der Fahrerlaubnis bietet § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV - mangels Anordnung einer Sperrfrist - wegen des europarechtlichen Anwendungsvorrangs des Anerkennungsprinzips des Art. 1 Abs. 2 der RL EWG 91/439 keine Handhabe, einer nachträglich erteilten EU-Fahrerlaubnis die Berechtigungswirkung abzusprechen (Anwendung der sog. "Kapper-Rechtsprechung" des EuGH - Urteil vom 29.04.2004, C-476/01 - auf verwaltungsbehördliche Fahrerlaubnisentziehung).

    Sie widersprechen nämlich im Ergebnis der Führerscheinrichtlinie (91/439 EWG des Rates vom 29. Juli 1991, Amtsbl. Nr. L 237 S. 1 bis 24) in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil Kapper, vom 29.04.2004 C-476/01 NZV 2004, 372) erhalten hat.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Der Senat geht auf dieser Basis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sein dürften (streitig; wie hier vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158 m.w.N.; OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.).

    Die der Antragsgegnerin im Falle eines früheren Alkoholmissbrauchs durch Fahrerlaubnisinhaber offenkundig vorschwebende "flächendeckende" - erneute - Eignungsprüfung würde in eine Umkehrung des europarechtlichen Anerkennungsmechanismus münden (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris; OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, S. 15, zitiert nach www.thovg.thueringen.de).

    Diese Maßgabe kann nicht dahingehend umgangen werden, dass bestimmte vor diesem Erwerb vorliegende konkrete Umstände wie der des Alkoholmissbrauchs als "Dauerumstände" definiert werden, die sich abstrakt betrachtet im Sinne eines Gefährdungspotenzials jederzeit nach dem Erwerb aktualisieren könnten (so aber OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158, 1161); eine solche in der Vergangenheit vielleicht mögliche Deutung ist jedenfalls nach dem Beschluss des EuGH vom 06. April 2006 - C-227/05 -(a.a.O., Halbritter) nach Auffassung des Senats nicht mehr haltbar (vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris -, das darauf verweist, dass der EuGH nach Ablauf einer festgesetzten angemessenen Sperrfrist offenbar mit Blick auf das Anerkennungsprinzip eine Missbrauchsmöglichkeit in Kauf nimmt).

    Es kann insoweit noch keine missbräuchliche Ausnutzung des Anerkennungsgrundsatzes darstellen, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber mit dem Erwerb seiner Fahrerlaubnis lediglich unterschiedlich strenge Regelungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung bei der Wiedererteilung der zuvor entzogenen Fahrerlaubnis nutzt (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris -).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Denn der Senat geht für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sind (vgl. im Sinne einer weitgehenden Unanwendbarkeit ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005 - 7 B 11021/05.OVG - OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 51; VG Karlsruhe, Beschl. v. 6.9.2005 - 11 K 1167/05 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; Otte/Kühner, a.a.O., 327 f.; Brenner, a.a.O., 366; in der Tendenz auch: Bay.VGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 -, zfs 2005, 471, 472).

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 42; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005, a.a.O.; Otte/Kühner, a.a.O., 328) unbestritten, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und.

    Es stellt sich aber die weitere Frage, ob eine der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis nachfolgende Eignungsüberprüfungs- bzw. Entzugsentscheidung nach mitgliedstaatlichem Recht auch ergänzend oder sogar ausschließlich auf solche Sachverhalte gestützt werden kann, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind (ablehnend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005, a.a.O.; offen lassend: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 52; Otte/Kühner, a.a.O., 328; bejahend: Kalus, a.a.O., 151; Weibrecht, a.a.O., 154).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    cc) Der Senat vermag sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der auch vom OVG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG -) vertretenen Ansicht nicht anzuschließen, § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV sei mit der Richtlinie 91/439/EWG in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.04.2004) erhalten habe, unvereinbar und deshalb nicht anzuwenden.

    Es wird die Ansicht vertreten, die Mitgliedstaaten hätten die im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnisse nach Ablauf einer im Inland ausgesprochenen Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen und der aufnehmende Mitgliedstaat sei darauf beschränkt, entsprechend Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis vorzugehen, wenn dieser nach der Erteilung im Inland verkehrsauffällig werde (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG -).

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Rechtsprechung
   AG Rostock, 07.09.2005 - 23 OWi 279/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35921
AG Rostock, 07.09.2005 - 23 OWi 279/05 (https://dejure.org/2005,35921)
AG Rostock, Entscheidung vom 07.09.2005 - 23 OWi 279/05 (https://dejure.org/2005,35921)
AG Rostock, Entscheidung vom 07. September 2005 - 23 OWi 279/05 (https://dejure.org/2005,35921)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Verkehrsradargerät Traffipax-Speedophot in einer Außenkurve sind unzutreffende Messergebnisse nicht auszuschließen

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 650
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