Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.11.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04 OWi   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17181
OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04 OWi (https://dejure.org/2004,17181)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.12.2004 - 3 Ss 114/04 OWi (https://dejure.org/2004,17181)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 3 Ss 114/04 OWi (https://dejure.org/2004,17181)
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Volltextveröffentlichung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Schätzung eines Polizeibeamten bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKatV § 4 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellungen und die Beweiswürdigung bei einem Rotlichtverstoß

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 209
  • DAR 2005, 165
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95

    Rotlichtzeit; Meßbereich; Rotphase; Polizeibeamter; Rotlichtverstoß; Tatrichter;

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04
    Handelt es sich - wie hier - um die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, so ist es zwar grundsätzlich möglich, dass der Tatrichter seine sichere Überzeugung auf Grund von Angaben eines den Tathergang beobachtenden Polizeibeamten, der die Dauer der Rotlichtphase lediglich schätzen kann, gewinnt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 7.9. 2004, Az. 8 Ss-OWi 12/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.2. 2003, Az. IV-2 a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03; III, 2a Ss (OWi)- 2/03 - (OWi) 7/03 III; BayObLG, Beschl. v. 19.6.2002, Az. 1 ObOWi 79/92; KG, Beschl. v. 5.9.2001, Az. 2 Ss 85/01 - Ws (B) 418/01; 2 Ss 85/01 - 3 Ws (B) 418/01; sämtliche zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 216f. - Beschl. v. 25.3.1996, Az. 2 Ss OWi 248/96).Jedoch muss dabei dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Schätzung eines Zeitablaufs allgemein mit hoher Unsicherheit behaftet ist, was insbesondere dann gilt, wenn ein Polizeibeamter den das Rotlicht überfahrenden Autofahrer nicht gezielt, sondern zufällig beobachtet hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.11.2002, Az. 2 b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I; BayObLG, Beschl. v. 17.8.1995, Az. 1 ObOWi 272/95; zitiert nach juris).

    In derartigen Fällen muss die im Urteil festgestellte Verkehrssituation konkrete Tatsachen aufweisen, auf denen die Schätzung der Dauer der Rotlichtphase zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie beruht und die einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind (BayObLG, Beschl. v. 17. . 1995, Az. 1 ObOWi 272/95, aaO; KG, Beschl. v. 5.9. 2001, Az. 2 Ss 85/01 - Ws (B) 418/01; 2 Ss 85/01 3 Ws (B) 418/01, aaO; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.11.2002, Az. 2b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I, aa0).

    Es wird nicht mitgeteilt, nach welcher Methode der Zeuge die Zeit geschätzt hat, etwa durch Mitzählen der Rotlichtphase - "21, 22" - (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17. . 1995, Az. 1 ObOWi 272/95, aaO) und ob und ggf. in welcher Höhe das Gericht einen Sicherheitsabschlag bei der konkret angewandten Schätzmethode gemacht hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.2. 2003, Az. IV 2 a Ss (OWi) 2/03 (OWi) 7/03;111, 2 a Ss (OWi) 2/03 (OWi) 7/03 III, aaO).

    Auch lässt sich dem Urteil nicht entnehmen, mit welcher Geschwindigkeit der Zeuge gefahren ist als er die Rotlicht zeigende Verkehrsampel bemerkte, in welchem Abstand er sich dabei zur Haltelinie befand mit welcher Bremsverzögerung sowie innerhalb welcher Strecke er sodann sein Fahrzeug zum Stillstand brachte (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17. . 1995, Az. 1 ObOWi 272/95, aaO).

  • KG, 05.09.2001 - 3 Ws (B) 418/01

    Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes - gefühlsmäßig geschätzte Dauer

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04
    Handelt es sich - wie hier - um die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, so ist es zwar grundsätzlich möglich, dass der Tatrichter seine sichere Überzeugung auf Grund von Angaben eines den Tathergang beobachtenden Polizeibeamten, der die Dauer der Rotlichtphase lediglich schätzen kann, gewinnt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 7.9. 2004, Az. 8 Ss-OWi 12/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.2. 2003, Az. IV-2 a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03; III, 2a Ss (OWi)- 2/03 - (OWi) 7/03 III; BayObLG, Beschl. v. 19.6.2002, Az. 1 ObOWi 79/92; KG, Beschl. v. 5.9.2001, Az. 2 Ss 85/01 - Ws (B) 418/01; 2 Ss 85/01 - 3 Ws (B) 418/01; sämtliche zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 216f. - Beschl. v. 25.3.1996, Az. 2 Ss OWi 248/96).Jedoch muss dabei dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Schätzung eines Zeitablaufs allgemein mit hoher Unsicherheit behaftet ist, was insbesondere dann gilt, wenn ein Polizeibeamter den das Rotlicht überfahrenden Autofahrer nicht gezielt, sondern zufällig beobachtet hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.11.2002, Az. 2 b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I; BayObLG, Beschl. v. 17.8.1995, Az. 1 ObOWi 272/95; zitiert nach juris).

    In derartigen Fällen muss die im Urteil festgestellte Verkehrssituation konkrete Tatsachen aufweisen, auf denen die Schätzung der Dauer der Rotlichtphase zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie beruht und die einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind (BayObLG, Beschl. v. 17. . 1995, Az. 1 ObOWi 272/95, aaO; KG, Beschl. v. 5.9. 2001, Az. 2 Ss 85/01 - Ws (B) 418/01; 2 Ss 85/01 3 Ws (B) 418/01, aaO; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.11.2002, Az. 2b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I, aa0).

  • OLG Jena, 10.12.1998 - 1 Ss 219/98

    Rotlichtverstoß - Schätzung der Rotlichtdauer durch Polizeibeamten

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04
    Nur bei Kenntnis solcher Umstände (vgl. OLG Thüringen, Beschl. v. 10.12.1998, Az. 1 Ss 219/98; zitiert nach juris) wäre es dem BeschwGer.
  • OLG Köln, 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04

    Zur Schätzung durch Polizeibeamten bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04
    Handelt es sich - wie hier - um die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, so ist es zwar grundsätzlich möglich, dass der Tatrichter seine sichere Überzeugung auf Grund von Angaben eines den Tathergang beobachtenden Polizeibeamten, der die Dauer der Rotlichtphase lediglich schätzen kann, gewinnt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 7.9. 2004, Az. 8 Ss-OWi 12/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.2. 2003, Az. IV-2 a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03; III, 2a Ss (OWi)- 2/03 - (OWi) 7/03 III; BayObLG, Beschl. v. 19.6.2002, Az. 1 ObOWi 79/92; KG, Beschl. v. 5.9.2001, Az. 2 Ss 85/01 - Ws (B) 418/01; 2 Ss 85/01 - 3 Ws (B) 418/01; sämtliche zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 216f. - Beschl. v. 25.3.1996, Az. 2 Ss OWi 248/96).Jedoch muss dabei dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Schätzung eines Zeitablaufs allgemein mit hoher Unsicherheit behaftet ist, was insbesondere dann gilt, wenn ein Polizeibeamter den das Rotlicht überfahrenden Autofahrer nicht gezielt, sondern zufällig beobachtet hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.11.2002, Az. 2 b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I; BayObLG, Beschl. v. 17.8.1995, Az. 1 ObOWi 272/95; zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 25.03.1996 - 2 Ss OWi 248/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04
    Handelt es sich - wie hier - um die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, so ist es zwar grundsätzlich möglich, dass der Tatrichter seine sichere Überzeugung auf Grund von Angaben eines den Tathergang beobachtenden Polizeibeamten, der die Dauer der Rotlichtphase lediglich schätzen kann, gewinnt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 7.9. 2004, Az. 8 Ss-OWi 12/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.2. 2003, Az. IV-2 a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03; III, 2a Ss (OWi)- 2/03 - (OWi) 7/03 III; BayObLG, Beschl. v. 19.6.2002, Az. 1 ObOWi 79/92; KG, Beschl. v. 5.9.2001, Az. 2 Ss 85/01 - Ws (B) 418/01; 2 Ss 85/01 - 3 Ws (B) 418/01; sämtliche zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 216f. - Beschl. v. 25.3.1996, Az. 2 Ss OWi 248/96).Jedoch muss dabei dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Schätzung eines Zeitablaufs allgemein mit hoher Unsicherheit behaftet ist, was insbesondere dann gilt, wenn ein Polizeibeamter den das Rotlicht überfahrenden Autofahrer nicht gezielt, sondern zufällig beobachtet hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.11.2002, Az. 2 b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I; BayObLG, Beschl. v. 17.8.1995, Az. 1 ObOWi 272/95; zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ss OWi 550/09

    Rotlichtverstoß, Rotlichtzeit, Zeugenaussagen, qualifizierter Verstoß

    Das Urteil muss erkennen lassen, ob die Zeitangabe das Ergebnis richtig ermittelter objektiver Anknüpfungstatsachen und deren richtiger Verknüpfung aufgrund verkehrsanalytischer Erfahrungssätze ist, oder ob es sich um freie Schätzungen handelt (OLG Hamburg, NZV 2005, 209).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09

    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei gezielter Ampelüberwachung durch

    Deswegen muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, nach welcher Methode die Zeit geschätzt wurde und Angaben zum Ablauf des Rotlichtverstoßes, zur Entfernung des Fahrzeugs zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie treffen (OLG Hamm Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - juris; OLG Hamm NZV 2002, 577; OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463 f.; OLG Hamburg NZV 2005, 209, 210; OLG Köln VRS 106, 214, 215; vgl. auch OLG Jena Beschl. v. 29.10.2003 - 1 Ss 138/03 - juris).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Die ganz überwiegende Zahl der Entscheidungen der Oberlandesgerichte setzt die genannte Doppelwirkung bzw. Doppelrelevanz, teils unter Hinweis auf die vorgenannte Rechtsprechung, stillschweigend voraus (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 1999 - 3 Ws (B) 502/99 -, juris; 30. Oktober 2013 - 3 Ws (B) 524/13 - 2. Januar 2014 - 3 Ws (B) 652/13 -, juris; 17. Februar 2015 - 3 Ws (B) 24/15 -, juris; VRS 130, 244; VRS 130, 249 und 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 - BayObLG VRS 98, 288 und Beschluss vom 4. September 2000 - 1 ObOWi 443/00 -, juris; OLG Dresden DAR 2003, 181; HansOLG Hamburg NZV 2005, 209; OLG Hamm, Beschluss vom 19. August 2008 - 5 Ss OWi 493/08 -, juris; OLG Jena VRS 112, 359; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; OLG Saarbrücken, Beschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (B) 29/10, 51/10 - und 28. August 2013 - Ss (B) 74/13, 64/13 (OWi) - OLG Stuttgart DAR 2015, 539; OLG Zweibrücken VRS 110, 292).
  • AG Landstuhl, 24.02.2011 - 4286 Js 13706/10

    Rotlichtverstoß: Voraussetzungen für die Feststellung eines qualifizierten

    Eine bloß gefühlsmäßige Schätzung der Zeit auch durch erfahrene Polizeibeamte ist nicht zur Feststellung des qualifizierten Verstoßes ausreichend (OLG Hamburg, DAR 2005, 165).
  • OLG Hamm, 24.09.2007 - 3 Ss OWi 620/07

    Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem

    Bloße Schätzungen sind wegen der Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet (vgl. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 29.12.2004, NZV 2005, 209, 210 m.w.N; OLG Köln, Beschluss vom 07.09.2004, NJW 2004, 3439 m.w.N.).
  • AG Lüdinghausen, 22.09.2014 - 19 OWi 97/14

    Rotlichtverstoß, Zeitmessung, Schätzung, Polizeibeamter

    Letztlich lag der Angabe des dem Gericht als zuverlässig und erfahren bekannten Polizeibeamten X nur eine gefühlsmäßige Schätzung der Zeit vor, die auch sonst nicht als allein ausreichend angesehen wird, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß feststellen zu können (vgl. hierzu OLG Hamburg, Beschluss vom 29.12.2004 - 3 Ss 114/04 = NZV 2005, 209 = DAR 2005, 165).
  • AG Lüdinghausen, 22.09.2014 - 19 OWi 89 Js 1024/14

    Wenn Polizisten (nicht) zählen, sondern nur schätzen …..

    Letztlich lag der Angabe des dem Gericht als zuverlässig und erfahren bekannten Polizeibeamten X nur eine gefühlsmäßige Schätzung der Zeit vor, die auch sonst nicht als allein ausreichend angesehen wird, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß feststellen zu können (vgl. hierzu OLG Hamburg, Beschluss vom 29.12.2004 - 3 Ss 114/04 = NZV 2005, 209 = DAR 2005, 165).
  • OLG Hamburg, 01.06.2011 - 3-26/11

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes und

    Dies gilt jedoch im Falle einer nicht gezielten Rotlichtüberwachung nur, wenn die im Urteil festgestellte Verkehrssituation mit konkreten Tatsachen belegt ist, auf denen die Schätzung der Dauer der Rotlichtphase zum Zeitpunkt des Überfahrens der Lichtzeichenanlage bzw. der ggf. vorhandenen Haltelinie beruht und die einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind (OLG Hamm a.a.O.; HansOLG Hamburg NZV 2005, 209f).
  • KG, 24.09.2008 - 2 Ss 239/08

    Anforderung an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Zeitschätzung bei einem

    Beruht die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes allein auf der von einem Zeugen, auch wenn es sich dabei um einen Polizeibeamten handelt, vorgenommenen Schätzung, bedarf es im Hinblick auf das Erfordernis einer nachvollziehbaren, auf einer festen Tatsachengrundlage beruhenden Beweiswürdigung einer Darlegung tatsächlicher Anhaltspunkte, die eine Überprüfung der zeugenschaftlichen Schätzung auf ihre Zuverlässigkeit zulassen (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf NZV 1999, 94 (95); OLG Hamburg DAR 2005, 165; OLG Hamm DAR 2008, 35).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13148
OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04 (https://dejure.org/2004,13148)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04 (https://dejure.org/2004,13148)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 2004 - 2 Ss OWi 692/04 (https://dejure.org/2004,13148)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Bezugnahme in einem Urteil; Identitätsfeststellung anhand während eines Verkehrsunfalles gefertigter Lichtbilder; Anforderungen an die Begründung verkehrsbußgeldrechtlicher Entscheidungen

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rechtsportal.de

    StPO § 267
    Täteridentifizierung; Lichtbild; Bezugnahme; Inhalt der Urteilgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Identifizierung des Fahrers mit einem Lichtbild

  • IWW (Kurzinformation)

    Täteridentifizierung - Anforderungen an die Urteilsgründe

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 208
  • DAR 2005, 165
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 12.09.1996 - 2 Ss OWi 955/96
    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu BGHSt 41, 376 = NZV 1996, 157), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senat in VRS 92, 335), genügt in den Fällen der Identitätsfeststellung eines Betroffenen anhand eines bei dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes, falls das Foto so deutlich ist, dass es zur Identifizierung des Betroffenen uneingeschränkt geeignet ist, eine gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG prozessordnungsgemäße Verweisung auf das bei den Akten befindliche Lichtbild, eine zusätzliche Beschreibung einzelner Identifizierungsmerkmale ist dann entbehrlich (BGH, a.a.O.).

    Der Senat hat bereits mehrfach zu den Anforderungen an eine im Sinn des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG prozessordnungsgemäße Verweisung auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild Stellung genommen (vgl. u.a. Senat in VRS 92, 335 und insbesondere Senat in StraFo 1998, 52 = NZV 1998, 170).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Unter Berücksichtigung des Regelungsgehalts des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO und der in der Rechtsprechung des BGH erkennbaren und zu begrüßenden Tendenz, die Anforderungen an die Begründung (verkehrs-) bußgeldrechtlicher Entscheidungen (wieder) zu reduzieren (vgl. u.a. BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081; siehe aber auch BGHSt 41, 476 s.o. ), ist nach Auffassung des Senats aber auch jede andere Form der Verweisung hinnehmbar, solange sich ihr eindeutig entnehmen lässt, dass nicht nur der Beweiserhebungsvorgang beschrieben werden, sondern durch die entsprechenden Ausführungen das Lichtbild zum Bestandteil der Urteilsurkunde gemacht werden soll.
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Dazu ist, wie der Senat bereits an anderer Stelle ausgeführt hat (vgl. Senat, a.a.O.), nicht die Verwendung des Gesetzeswortlautes erforderlich, obwohl dies die kürzeste und deutlichste Verweisungsmöglichkeit darstellen dürfte, so dass grundsätzlich diese Form der Verweisung zu empfehlen sein wird (siehe auch BayObLG DAR 1998, 148 und auch OLG Brandenburg, a.a.O.; Senat in NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232).
  • BayObLG, 17.12.1997 - 2St RR 273/97

    Kein Täter-Opfer-Ausgleich allein aufgrund erbrachter Leistungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Dazu ist, wie der Senat bereits an anderer Stelle ausgeführt hat (vgl. Senat, a.a.O.), nicht die Verwendung des Gesetzeswortlautes erforderlich, obwohl dies die kürzeste und deutlichste Verweisungsmöglichkeit darstellen dürfte, so dass grundsätzlich diese Form der Verweisung zu empfehlen sein wird (siehe auch BayObLG DAR 1998, 148 und auch OLG Brandenburg, a.a.O.; Senat in NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu BGHSt 41, 376 = NZV 1996, 157), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senat in VRS 92, 335), genügt in den Fällen der Identitätsfeststellung eines Betroffenen anhand eines bei dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes, falls das Foto so deutlich ist, dass es zur Identifizierung des Betroffenen uneingeschränkt geeignet ist, eine gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG prozessordnungsgemäße Verweisung auf das bei den Akten befindliche Lichtbild, eine zusätzliche Beschreibung einzelner Identifizierungsmerkmale ist dann entbehrlich (BGH, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 08.12.1997 - 1 Ss OWi 96 B/97

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Identifikation des auf dem

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Mit diesen Ausführungen wird nämlich nur der Beweiserhebungsvorgang, aufgrund dessen der Tatrichter sich seine Überzeugung von der Identität des Betroffenen als Fahrer gebildet hat, beschrieben (so insbesondere auch OLG Brandenburg DAR 1998, 112, 113).
  • OLG Hamm, 11.11.1997 - 2 Ss OWi 1335/97

    Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes, prozessordnungsgemäße Verweisung,

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Der Senat hat bereits mehrfach zu den Anforderungen an eine im Sinn des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG prozessordnungsgemäße Verweisung auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild Stellung genommen (vgl. u.a. Senat in VRS 92, 335 und insbesondere Senat in StraFo 1998, 52 = NZV 1998, 170).
  • OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit

    Das AG hat prozessordnungsgemäß auf das bei der Akte befindliche Beweisfoto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG sowie auf das Beweisfoto von dem Verkehrsverstoß vom 17. März 2004 verwiesen (vgl. dazu BGHSt 41, 376 und zuletzt Senat in VRS 108, 27 = DAR 2005, 165 mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; siehe auch OLG Hamm 4 Ss OWi 68/05 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss OWi 101/07

    Lichtbild; Gegenstand der Beweiswürdigung; Bezugnahme; Darstellung

    Erforderlich ist daher, dass aus den Ausführungen des Amtsgerichts erkennbar wird, dass der Amtsrichter das Foto inhaltlich zum Gegenstand der Urteilsgründe machen will oder anders ausgedrückt: Die Bezugnahme muss so beschaffen sein, dass kein Zweifel daran besteht, dass das Lichtbild Bestandteil der Urteilsgründe sein soll (BGH, a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232 m.w.N., Beschluss vom 30. November 2004, 2 Ss OWi 692/04; OLG Dresden DAR 2000, 279; OLG Düsseldorf zfs 2004, 338).
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