Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3889
OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05 (https://dejure.org/2005,3889)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.11.2005 - 12 ME 315/05 (https://dejure.org/2005,3889)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. November 2005 - 12 ME 315/05 (https://dejure.org/2005,3889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fahrzeugpark eines Halters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO
    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark einer Firma für die Dauer von sechs Monaten; Anforderungen an die Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers im Sinne von § 31a Abs. 1 S. 1 ...

  • Judicialis

    StVZO § 31a I 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Flottenfahrtenbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark einer Firma für die Dauer von sechs Monaten; Anforderungen an die Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers im Sinne von § 31a Abs. 1 S. 1 ...

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuch für alle Firmenfahrzeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 31a Abs. 1 S. 1
    Zur Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fahrzeugpark eines Halters - Fahrtenbuchauflage; Fahrzeugpark; Fuhrpark

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1997 - 25 A 4812/96

    Kaufmann; Firmenwagen; Verkehrsverstöße; Halter; Wesentlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05
    In der Rechtsprechung ist anerkannt und wird vom Senat nicht in Frage gestellt, dass bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (BVerwG, Beschl. v. 27.7.1970 - VII B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; OVG Münster, Urt. v. 10.9.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305).
  • BVerwG, 27.07.1970 - VII B 19.70

    Verpflichtung zur Führung von Fahrtenbüchern - Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05
    In der Rechtsprechung ist anerkannt und wird vom Senat nicht in Frage gestellt, dass bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (BVerwG, Beschl. v. 27.7.1970 - VII B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; OVG Münster, Urt. v. 10.9.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05
    Denn angesichts dessen, dass die Antragstellerin weder die an sie gerichteten Anhörungs- bzw. Zeugenfragebögen zurückgesandt noch in anderer Weise weiterführende Hinweise auf die jeweiligen Fahrzeugführer bei den Verkehrszuwiderhandlungen erteilt hat, ist mit dem Verwaltungsgericht, das sich zutreffend auf die in diesem Zusammenhang ergangene Rechtsprechung des Senats bezogen hat (vgl. ergänzend Beschlüsse des Senats v. 8.11.2004 -12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231, u. v. 31.8.2005 - 12 ME 183/05 -), davon auszugehen, dass die Ermittlung der Fahrzeugführer jeweils nicht möglich im Sinne von § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO gewesen ist.
  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    Danach kann es insbesondere bei unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsordnungswidrigkeiten mit verschiedenen auf den Halter zugelassenen Fahrzeugen gerechtfertigt sein, die Fahrtenbuchanordnung auf weitere Fahrzeuge bzw. den gesamten "Fuhrpark" des Halters zu erstrecken (vgl. BVerwG, B. v. 27.07.1970 - VII B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; Nds. OVG, B. v. 02.11.2005 - 12 ME 315/05 -, DAR 2006, 167; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.09.1997, a.a.O.).

    Die Verkehrsbehörde muss dabei das ihr eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei ausüben: Insbesondere hat sie den insoweit entscheidungserheblichen Sachverhalt hinreichend aufzuklären, Anhaltspunkte darzustellen, die im konkreten Fall für die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf die Ergänzungsfahrzeuge des Halters sprechen, und diese Gesichtspunkte nachvollziehbar bei ihren Ermessenserwägungen zu berücksichtigen (s. dazu Nds. OVG, B. v. 02.11.2005, a.a.O.; VG Braunschweig, U. v. 07.04.2003 - 6 A 84/02 - U. v. 02.04.2003 - 6 A 602/02 - U. v. 22.12.2003 - 6 A 738/02 - U. v. 12.05.2005 - 6 A 398/04 -).

    Eine solche Konstellation kann sich beispielsweise ergeben, wenn das Unternehmen die verschiedenen Fahrzeuge eindeutig verschiedenen Aufgabenbereichen mit jeweils nur dort eingesetzten Mitarbeitern zuordnet und die wiederholten Verkehrsverstöße bislang nur im Rahmen eines dieser Aufgabenbereiche (mit Fahrzeugen aus einem umgrenzten "Fahrzeugpool") begangen worden sind (vgl. Nds. OVG, B. v. 02.11.2005, a.a.O.).

    Die für die Entscheidung erforderlichen Ermittlungen zu Art und Umfang des auf den Kläger zugelassenen Fahrzeugparks (vgl. Nds. OVG, B. v. 02.11.2005, a.a.O.) hatte der Beklagte vorgenommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

    Eine Einbeziehung aller Fahrzeuge des Halters dürfte entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht nur dann ermessensfehlerfrei möglich sein, wenn mit verschiedenen Fahrzeugen des Halters in der Vergangenheit bereits wiederholt Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden sind (so die Fallgestaltung in dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Beschluss des OVG Niedersachsen vom 02.11.2005 - 12 ME 315/05 - juris; vgl. auch OVG NRW, Urt. vom 10.09.1997 - 25 A 4812/96 - juris).
  • OVG Sachsen, 26.08.2010 - 3 A 176/10

    Zulässigkeit eienr Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a StVZO, die gemäß § 57a StVZO

    Hat der Fahrzeughalter mehrere Kraftfahrzeuge, so kann die Fahrtenbuchauflage auch auf sämtliche Kraftfahrzeuge erstreckt werden; dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn auch bei diesen einschlägige Zuwiderhandlungen zu befürchten sind (OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.11.2005, DAR 2006, 167 m. w. N. im Hinblick auf Kraftfahrzeuge, die nicht für einen Einsatz im Außendienst geeignet waren).
  • VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge des Halters -

    Grundlage einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung ist es dabei, dass Art und Umfang des Fahrzeugparks geklärt werden, um abschätzen zu können, ob Verkehrsverfehlungen mit anderen Fahrzeugen des Halters zu befürchten sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02. November 2005 -12 ME 315/05-, zitiert nach Juris).

    In diesem Zusammenhang hat der Beklagte auch ausreichend ermittelt, welche Fahrzeuge der Klägerin von der Fahrtenbuchauflage betroffen sein werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02. November 2005, a.a.O.).

  • VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12

    93 Fahrzeuge - Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

    Von diesem Grundsatz ausgehend ist i n der Rechtsprechung anerkannt, dass bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. November 2005 - 12 ME 315/05 -, DAR 2006, 167, 168 = juris [Rdnr. 6m.w.N.]).
  • VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Ermittlungsumfang der Behörde;

    Grundlage einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung ist es dabei, dass Art und Umfang des Fahrzeugsparks geklärt werden, um abschätzen zu können, ob Verkehrsverfehlungen mit anderen Fahrzeugen des Halters zu befürchten sind (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 02.11.2005, Az.: 12 ME 315/05, DAR 2006, 167; VG Cottbus, U.v. 11.09.2007, Az.: 2 K 1526/04).

    Im Hinblick auf die insoweit unzureichende Sachverhaltserforschung hält der angefochtene Bescheid zumindest im vorliegenden Sofortverfahren einer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten Überprüfung nicht stand (vgl. auch OVG Lüneburg, B.v. 02.11.2005, Az.: 12 ME 315/05, DAR 2006, 167).

  • OVG Bremen, 01.08.2007 - 1 A 465/06

    Fahrtenbuchauflage; Wesentlicher Verkehrsverstoß

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, die die Klägerin zitiert (B. v. 02.11.2005 - 12 ME 315/05 - DAR 2006, S. 167), betraf eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fahrzeugpark eines Halters, also einen ungleich intensiveren Eingriff.
  • VG Mainz, 02.12.2015 - 3 L 1482/15

    Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark eines Handwerksbetriebs

    Von diesem Grundsatz ausgehend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen (Firmen)Fahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. November 2005 - 12 ME 315/05 -, DAR 2006, 167, 168 = juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Dabei ist die Behörde in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zunächst gehalten, Art und Umfang des Fuhrparks zu ermitteln, damit die Auswirkungen auf den Fahrzeughalter beurteilt werden können (OVG Lüneburg, B. v. 2.11.2005 - 12 ME 315/05 - juris Rn. 6; VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 19; VG Mainz, B. v. 14.5.2012 - 3 L 298/12.MZ - juris Rn. 6).
  • VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15

    Mit 173 km/h auf dem Motorrad durch den Pfälzerwald - Fahrtenbuchauflage für

    Grundlage einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung ist es dabei, dass Art und Umfang des Fahrzeugparks geklärt werden, um abschätzen zu können, ob Verkehrsverfehlungen mit anderen Fahrzeugen des Halters zu befürchten sind (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 2. November 2005 - 12 ME 315/05 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Saarland, 07.02.2018 - 1 A 342/17

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 11 CS 20.3145

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf den Fuhrpark einer GmbH

  • VG Düsseldorf, 24.11.2015 - 6 K 1140/15
  • VG Minden, 23.10.2012 - 2 K 2074/11

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge eines Fuhrparks

  • VG Gera, 12.07.2017 - 3 E 451/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht