Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 02.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 36/05   

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https://dejure.org/2005,1238
OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 36/05 (https://dejure.org/2005,1238)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.2005 - 16 U 36/05 (https://dejure.org/2005,1238)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 2005 - 16 U 36/05 (https://dejure.org/2005,1238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung der Klage wegen fehlender internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte; Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegen eine niederländische Haftpflichtversicherung des Unfallgegners; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Direktklage ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGVVO Art. 9 Abs. 1 b; EuGVVO Art. 11 Abs. 2
    Internationale Zuständigkeit für Direktklage eines deutschen Geschädigten gegen Versicherer in einem Mitgliedstaat der EU. Mit Anmerkung: Prof. Dr. Dirk Looschelders

  • kfz-expert.de

    Zulässigkeit einer Klage am Wohnort des Geschädigten (Deutschland) gegen die ausländische Versicherung bei einem im Ausland erlittenen Unfallschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 9 Abs. 1b Art. 11 Abs. 2
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Verkehrsunfallschäden im EU-Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Entschädigungsfonds - Gerichtsstand

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Entschädigungsfonds

  • IWW (Kurzinformation)

    Heimrecht auch bei Auslandsunfall

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Ausländische Versicherer in Deutschland verklagen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Unfall im EU-Ausland - Kfz-Halter gestärkt

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Ausländische Versicherer in Deutschland verklagen

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    VERBRAUCHER- INFO: HUK-SCHÄDEN IN DER EU

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Kfz-Haftpflichtversicherer aus anderem EU-Staat vor dt. Gericht zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage gegen Kfz-Haftpflichtversicherer aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat vor deutschen Gerichten ist zulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.10.2005)

    Gericht stärkt Rechte von Autofahrern nach Unfall im Ausland // Klage vor deutschem Gericht möglich - Revision zugelassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 70
  • NJW-RR 2007, 144 (Ls.)
  • NJW-RR 2008, 1096 (Ls.)
  • VersR 2005, 1721
  • DAR 2006, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.05.2008 - VI ZR 200/05

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte wegen

    Das Berufungsgericht hat mit einem Zwischenurteil (veröffentlicht: OLG Köln, VersR 2005, 1721 f.) die Zulässigkeit der Klage bejaht.
  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 200/05

    BGH legt Frage nach dem Gerichtsstand für eine Direktklage des Geschädigten gegen

    Das Berufungsgericht hat mit einem Zwischenurteil (veröffentlicht: OLG Köln, VersR 2005, 1721) die Zulässigkeit der Klage bejaht.

    Hiergegen wird die Meinung vertreten, dass ein Gerichtsstand am Wohnort des Geschädigten aufgrund der Verweisung in Art. 11 Abs. 2 EuGVVO für Direktklagen des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer gegeben sei (vgl. Looschelders in der Anmerkung zu OLG Köln, VersR 2005, 1721; Staudinger in Rauscher, Europäisches Zivilprozessrecht 2003 Art. 11 Brüssel I-VO Rn. 6; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht 3. Aufl. Rn. 284; Backu DAR 2003, 153; Riedmeyer DAR 2004, 203, 206; Lemor/Becker DAR 2004, 677, 684).

  • OLG Brandenburg, 13.09.2006 - 12 W 35/06

    Prozesskostenhilfe für Verkehrsunfallklage mit Auslandsbezug

    Während die ältere Literatur von einer Rechtsfolgenverweisung ausgeht (etwa Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Art. 11, Rn. 4; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Art. 11, Rn. 16), sehen die obergerichtliche Rechtsprechung und das neuere Schrifttum in Art. 11 Abs. 2 EuGVVO eine Rechtsfolgenverweisung (so OLG Köln VersR 2005, S. 1721; Backu/Naumann VersR 2006, S. 760 ff, S. 761; Looschelders VersR 2005, S. 1722; Himmelreich/Halm, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, Kap. 3, Rn. 5 ff; Riedmeyer DAR 2004, S. 203 ff, S. 205), gehen mithin davon aus, dass entsprechend Art. 9 Abs. 1 b) EuGVVO eine Klage nicht nur am Wohnsitzgericht des Versicherungsnehmers oder Versicherten, sondern auch am Gericht des Wohnsitzes des Geschädigten erhoben werden kann.
  • AG Dortmund, 15.08.2013 - 435 C 1661/13

    Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte für Ansprüche gegen einen Belgier aus

    Eine erweiternde oder analoge Auslegung, die auch besondere Gerichtsstände in den Anwendungsbereich des Art. EWG VO 44 2001 Art. 6 Nr. 1 EuGVVO einbeziehen würde, wäre wegen der grundsätzlich strikten Auslegung der Gerichtsstandsregeln durch den EuGH unzulässig (Riedmeyer a.a.O., OLG Köln NJW-RR 2006, 70).
  • LG Hamburg, 28.04.2006 - 331 O 109/05

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Deckungsklage gegen den ausländischen Versicherer in

    Nach der Auffassung des OLG Köln, Urt. v. 12.09.2005, VersR 2005, 1721 (mit zustimmender Anmerkung Looschelders und so auch Lemor/Becker, "Ein weiterer Schritt in Richtung Europa", Versicherungswirtschaft 2006, 18 ff.), bedeutet die Verweisung des Art. 11 Abs. 2 EuGVVO, dass Art. 9 Abs. 1 lit. b) EuGVVO auf den Geschädigten entsprechend anwendbar sein soll, was zur Folge habe, dass er eine etwaige Direktklage gegen den ausländischen Haftpflichtversicherer an seinem eigenen Wohnsitz erheben könne.
  • AG Rosenheim, 30.10.2012 - 15 C 331/12

    Vorliegen einer internationalen Zuständigkeit eines Gerichts bzgl. eines

    Eine Annexzuständigkeit für den gegnerischen Unfallbeteiligten verbietet sich auch aufgrund Sinn und Zweck der genannten EuGVVO - Regelungen, die den Schutz der gegenüber dem Versicherer schwächeren Partei stärken sollten (so die Begründung des Verordnungsentwurfs durch die Kommission, KOM 1999 (348); OLG Köln, NJW-RR 2006, 70 ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.08.2005 - 19 W 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3574
OLG Karlsruhe, 02.08.2005 - 19 W 37/05 (https://dejure.org/2005,3574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.08.2005 - 19 W 37/05 (https://dejure.org/2005,3574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. August 2005 - 19 W 37/05 (https://dejure.org/2005,3574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen einen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss; Mangelnde Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Verschaffung amtlich anerkannter Bescheinigungen gegen Entgelt; Abhängigkeit deren Erteilung von der Erfüllung bestimmter, im öffentlichen ...

  • blutalkohol PDF, S. 89

    Sittenwidrigkeit einer "erkauften" medizinisch-psychologischen Untersuchung

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 1 § 817
    Erstattung des Preises für eine "gekaufte" MPU-Untersuchung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 212
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 172/92

    Ausschluß bereicherungsrechtlicher Rückforderung bei Darlehensvermittlung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.2005 - 19 W 37/05
    Selbst wenn er davor bewusst die Augen verschlossen hat, steht dies einer positiven Kenntnis der Sittenwidrigkeit gleich (BGH NJW 1983, 1420; 1989, 3217 ; 93, 2108).
  • BGH, 07.03.1962 - V ZR 132/60

    Sittenwidrige Schenkung einer Gemeinde im Nationalsozialismus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.2005 - 19 W 37/05
    Das Risiko, die auf einen erkannt sittenwidrigen Vertrag erbrachte Vorleistung nicht zurückfordern zu können, soll nach dem Gesetzeszweck des § 817 S. 2 BGB gerade denjenigen treffen, der sich bewusst außerhalb der Rechtsordnung bewegt (BGHZ 36, 395; 44, 1).
  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62

    Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.2005 - 19 W 37/05
    Das Risiko, die auf einen erkannt sittenwidrigen Vertrag erbrachte Vorleistung nicht zurückfordern zu können, soll nach dem Gesetzeszweck des § 817 S. 2 BGB gerade denjenigen treffen, der sich bewusst außerhalb der Rechtsordnung bewegt (BGHZ 36, 395; 44, 1).
  • BGH, 15.06.1989 - III ZR 9/88

    Vorhergehende Bestellung bei verbotener Überrumpelung; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.2005 - 19 W 37/05
    Selbst wenn er davor bewusst die Augen verschlossen hat, steht dies einer positiven Kenntnis der Sittenwidrigkeit gleich (BGH NJW 1983, 1420; 1989, 3217 ; 93, 2108).
  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages - Umfang der Bereicherung bei Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.2005 - 19 W 37/05
    Selbst wenn er davor bewusst die Augen verschlossen hat, steht dies einer positiven Kenntnis der Sittenwidrigkeit gleich (BGH NJW 1983, 1420; 1989, 3217 ; 93, 2108).
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