Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 01.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15466
OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05 (https://dejure.org/2005,15466)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.11.2005 - 1 Ss 124/05 (https://dejure.org/2005,15466)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. November 2005 - 1 Ss 124/05 (https://dejure.org/2005,15466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,15466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog. qualifizierten Rotlichtsverstoßes nicht ausreichend

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei Rotlichtverstößen innerhalb geschlossener Ortschaft sind explizite Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchstzulässigen Geschwindigkeit regelmäßig entbehrlich

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verkehr

Verfahrensgang

  • AG Suhl - 311 Js 22181/04
  • OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 24.08.2005 - 1 Ss 177/05

    Bei einem innerörtlichen Rotlichtverstoß kann eine Gelbphase von 3 Sekunden und

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
    Über die für den objektiven Tatbestand erforderlichen Tatsachen hinaus sind mithin grundsätzlich die Entfernung des Fahrzeugs zu dem durch die Ampel geschützten Bereich im Zeitpunkt des Umschaltens der Ampel von Grün auf Gelb, die tatsächliche Geschwindigkeit und die höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie die Dauer der Gelbphase zu ermitteln und im Urteil darzustellen (siehe Senatsbeschlüsse vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05; vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; OLG Hamm VRS 106 [2004], 65, 66).

    Bei Rotlichtverstößen innerhalb geschlossener Ortschaft sind explizite Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchstzulässigen Geschwindigkeit regelmäßig entbehrlich, da mangels anderweitiger Anhaltspunkte von einer innerorts üblichen und damit allgemeinkundigen Gelbphase von drei Sekunden und einer innerorts grundsätzlich geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auszugehen ist (Senatsbeschlüsse vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05).

  • OLG Jena, 25.02.2003 - 1 Ss 33/02

    Ordnungswidrigkeit, Verkehrsrecht, Rotlichtverstoß innerorts, Anforderungen an

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
    Über die für den objektiven Tatbestand erforderlichen Tatsachen hinaus sind mithin grundsätzlich die Entfernung des Fahrzeugs zu dem durch die Ampel geschützten Bereich im Zeitpunkt des Umschaltens der Ampel von Grün auf Gelb, die tatsächliche Geschwindigkeit und die höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie die Dauer der Gelbphase zu ermitteln und im Urteil darzustellen (siehe Senatsbeschlüsse vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05; vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; OLG Hamm VRS 106 [2004], 65, 66).

    Bei Rotlichtverstößen innerhalb geschlossener Ortschaft sind explizite Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchstzulässigen Geschwindigkeit regelmäßig entbehrlich, da mangels anderweitiger Anhaltspunkte von einer innerorts üblichen und damit allgemeinkundigen Gelbphase von drei Sekunden und einer innerorts grundsätzlich geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auszugehen ist (Senatsbeschlüsse vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05).

  • OLG Jena, 10.12.1998 - 1 Ss 219/98

    Rotlichtverstoß - Schätzung der Rotlichtdauer durch Polizeibeamten

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
    Über die für den objektiven Tatbestand erforderlichen Tatsachen hinaus sind mithin grundsätzlich die Entfernung des Fahrzeugs zu dem durch die Ampel geschützten Bereich im Zeitpunkt des Umschaltens der Ampel von Grün auf Gelb, die tatsächliche Geschwindigkeit und die höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie die Dauer der Gelbphase zu ermitteln und im Urteil darzustellen (siehe Senatsbeschlüsse vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05; vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; OLG Hamm VRS 106 [2004], 65, 66).

    Nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich beurteilen, ob der Betroffene bei Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (bzw. bei der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, sofern diese geringer als die höchstzulässige war) und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem vom dem Rotlicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (Senatsbeschluss vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ; Hentschel aaO.).

  • BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99

    Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
    b) Ebenso zutreffend hat das Amtsgericht aufgrund des im Urteil dargestellten Ergebnisses der Beweisaufnahme die Überzeugung gewonnen, dass es sich nicht bloß um einen einfachen, sondern um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, d.h. um ein Passieren der Haltelinie vor der Lichtzeichenanlage bzw. der Lichtzeichenanlage selbst bei Fehlen einer Haltelinie (vgl. BGHSt 45, 134, 137 ff.), als die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rotes Licht zeigte (Nr. 132.2 BKat).

    Da sich die verfahrensgegenständliche Tat innerhalb der Ortslage der Stadt Suhl ereignete und jedwede Anhaltspunkte für vom Üblichen abweichende Umstände fehlen, brauchte sich der Tatrichter für die Annahme eines fahrlässig qualifizierten Rotlichtverstoßes mithin nur davon zu überzeugen, dass der Betroffene die Ampelanlage - und damit jedenfalls auch eine etwaige Haltelinie (vgl. BGHSt 45, 134, 137 f.) - passiert und die Kreuzung überquert hat, nachdem die Ampel bereits rotes Licht zeigte.

  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03

    Rotlichtverstoß; Haltelinie; tatsächliche Feststellungen; Fahrverbot; Möglichkeit

    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
    Über die für den objektiven Tatbestand erforderlichen Tatsachen hinaus sind mithin grundsätzlich die Entfernung des Fahrzeugs zu dem durch die Ampel geschützten Bereich im Zeitpunkt des Umschaltens der Ampel von Grün auf Gelb, die tatsächliche Geschwindigkeit und die höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie die Dauer der Gelbphase zu ermitteln und im Urteil darzustellen (siehe Senatsbeschlüsse vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05; vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; OLG Hamm VRS 106 [2004], 65, 66).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.1998 - 2 Ss OWi 215/98
    Auszug aus OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05
    Das bedeutet: Bei einem innerörtlichen Rotlichtverstoß genügt zur Annahme von Fahrlässigkeit hinsichtlich des Rotlichtverstoßes bei Fehlen besonderer Umstände die Feststellung, dass der Betroffene die Ampel und den durch sie geschützten Bereich bei Rot passiert hat (in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf VRS 95 (1998), 439, 440; 99 (2000), 294, 295).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - 2 RBs 61/20

    Innerorts immer Annahme einer Gelbphase von drei Sekunden; Keine Verletzung

    b) Ebenso ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass es in dem Urteil keiner Ausführungen zu der Dauer der Gelbphase, der zulässigen und vom Betroffenen eingehaltenen Geschwindigkeit und seinem Abstand von der Ampel bei deren Umschalten auf Rotlicht bedarf, wenn der Rotlichtverstoß - wie hier - innerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde (vgl. OLG Jena DAR 2006, 225, 226; OLG Bremen NZV 2010, 42, 43; OLG Hamm BeckRS 2011, 2953; OLG Bamberg DAR 2014, 277; KG Berlin VRS 135, 98, 100 u. BeckRS 2019, 18056).
  • OLG Hamm, 17.08.2017 - 1 RBs 94/17

    Notwendige Urteilsfeststellungen, Rotlichtverstoß außerorts

    Diese Gelblichtphase ermöglicht bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein gefahrloses Anhalten vor der Lichtzeichenanlage (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 07. November 2005 - 1 Ss 124/05 -, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 09.02.2004 - 1 Ss (OWi) 15 B/04 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 28.02.1984 - 1 Ss 97/84 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.03.2014 - 3 Ss OWi 228/14 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 07.11.2005 -1 Ss 124/05 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 01.11.2011 - 311 SsBe 109/11 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12069
OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05 (https://dejure.org/2005,12069)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.09.2005 - 1 Ss 211/05 (https://dejure.org/2005,12069)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. September 2005 - 1 Ss 211/05 (https://dejure.org/2005,12069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • AG Gera - 260 Js 2189/05
  • OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 10.12.2003 - Ss OWi 654/03

    Anforderungen an Atemalkohol-Messungen

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05
    Es genügt nicht, einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (OLG Dresden VRS 108, 279, 280; NStZ 2004, 352 ; Senat aaO.).
  • OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05

    Urteilsanforderungen - Einhaltung der Wartezeit von 20 Minuten bei der

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05
    b) Die Einhaltung einer Wartezeit von 20 Minuten - und nicht lediglich von 10 Minuten, wie das Amtsgericht fehlerhaft meint - ist aber notwendige Verfahrensbedingung für die Gewinnung eines zuverlässigen Messergebnisses bei der Atemalkoholbestimmung (Senatsbeschluss vom 22.07.2005, Az.: 1 Ss 191/05, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.02.2005 - Ss OWi 32/05

    Atemalkohol

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05
    Es genügt nicht, einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (OLG Dresden VRS 108, 279, 280; NStZ 2004, 352 ; Senat aaO.).
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2013 - Ss (B) 133/12

    Zur Wartezeit beim Atemalkoholtest

    Zwar ist das Amtsgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration im Sinne von § 24 a Abs. 1 StVG unter Verwendung eines bauartzugelassenen und geeichten Atemalkoholmessgerätes in der obergerichtlichen Rechtsprechung als Bedingung für ein ordnungsgemäßes Messverfahren u. a. eine Wartezeit von 20 Minuten zwischen dem Trinkende und dem Beginn der ersten Messung angesehen wird (vgl. BGH, NZV 2001, 267, 269; OLG Celle, NZV 2004, 318; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 250; OLG Dresden, VRS 108, 279; Thüring. OLG, Beschluss vom 01.09.2005 - 1 Ss 211/05 -, juris; zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Messung der Atemalkoholkonzentration im Allgemeinen vgl. BGH, a. a. O.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 24 a Rn. 16 a ff. m. w. N.).

    Damit ist es einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, der auch der Senat zuneigt, gefolgt, nach der die Messung der Atemalkoholkonzentration bei Nichteinhaltung der Wartezeit jedenfalls dann nicht von vornherein unverwertbar ist, wenn die gemessene Atemalkoholkonzentration - wie hier - deutlich über dem Gefahrengrenzwert liegt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 250; OLG Hamm, Beschluss vom 15.10.2009 - 2 Ss OWi 737/09 -, juris; s. a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.07.2010 - 4 Ss 369/10 -, Burhoff-Online; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 24 a Rn. 16 a; a. A. OLG Dresden, VRS 108, 279; Thüring. OLG, Beschluss vom 01.09.2005 - 1 Ss 211/05 -, juris).

  • OLG Hamm, 15.10.2009 - 2 Ss OWi 737/09

    Atemalkoholmessung; Wartezeit; Nichteinhaltung; Verwretung Messergebnis;

    Während zum Teil hieraus eine Unverwertbarkeit des Messergebnisses gefolgert wird (vgl. OLG Dresden, VRS 108, 279f; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. September 2005, 1 Ss 211/05, DAR 2006, 225) ist der Senat in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten der Auffassung, dass zumindest bei einer deutlichen Überschreitung des Gefahrengrenzwertes, die mit der Nichteinhaltung der Wartezeit verbundenen Schwankungen durch Hinzuziehung eines Sachverständigen geklärt werden können, ob und gegebenfalls in welchem Umfang sich die Unterschreitung der Mindestzeit seit Trinkende ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Mai 2006, 1 Ss 32/06, NJW 2006, 1988).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht