Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.2005 - 13 U 133/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kinder als schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, mitwirkendes Verschulden eines 11-jährigen Kindes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3 Abs. 2 a, 25 Abs. 3 StVO, §§ 828 Abs. 2 a.F., 254 BGB
    Kinder als schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, mitwirkendes Verschulden eines 11-jährigen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem 11 Jahre alten unter Nichtbeachtung des fließenden Verkehrs auf die Fahrbahn laufenden Kindes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kinder als schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, mitwirkendes Verschulden eines 11-jährigen Kindes

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Münster, 17.05.2004 - 2 O 102/04
  • OLG Hamm, 11.04.2005 - 13 U 133/04

Zeitschriftenfundstellen

  • NZV 2006, 151
  • DAR 2006, 272



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Hamm, 15.06.2007 - 9 U 183/06  

    Kind; Fahrbahn; Vertrauen; verkehrsgerechtes Verhalten; Mitverschulden

    Der Bundesgerichtshof hat daher nur dann, wenn das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen können, von dem Kraftfahrer verlangt, dass er besondere Vorkehrungen zur Abwendung der Gefahr trifft ( BGH NZV 2001, 35; auch OLG Hamm, DAR 2006, 272 ).
  • KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09  

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Schadensersatzklage nach

    Dieser Vertrauensgrundsatz erfährt lediglich Einschränkungen im Bereich des § 3 Abs. 2 a StVO gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, wobei jedoch selbst hier konkrete Umstände dafür sprechen müssen, dass ein nicht verkehrsgerechtes Verhalten einer solchen Person droht ( vgl. etwa für 10 Jahre altes Kind auf Fahrrad in Richtung Fahrbahn: BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - VI ZR 205/96 - NJW 1997, 2756; für 11 Jahre altes Kind: OLG Hamm, Urteil vom 11. April 2005 - 13 U 133/04 - NZV 2006, 151 = DAR 2006, 272).
  • LG Bielefeld, 27.04.2010 - 20 S 3/10  

    Mitverschulden eines Unfall mit einem 13jährigen Rad fahrenden Kind

    Denn als "Kind" im Sinne dieser Vorschrift sind nach allgemeiner Auffassung alle Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres anzusehen (OLG Hamm NZV 2006, 151; OLG Hamburg NZV 1990, 71; Burmann, in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 3 StVO Rn 51).
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