Rechtsprechung
LG Köln, 28.02.2006 - 101 Qs 20/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
§ 142 StGB - Bedeutender Schaden bei 1.000,-- Euro
Papierfundstellen
- DAR 2006, 289
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Bemessung …
Demgegenüber ging das Landgericht Köln in einem Beschluss vom 28.02.2006 (Az. 101 Qs 20/06, zitiert nach Juris) von einer Größenordnung des Schadensumfangs von mindestens 1.000,00 EUR aus, um die Wertgrenze des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB zu bestimmen.