Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 17.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05   

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OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05 (https://dejure.org/2005,3783)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.12.2005 - 6 U 24/05 (https://dejure.org/2005,3783)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 6 U 24/05 (https://dejure.org/2005,3783)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei "Reimport"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offenbarungspflicht des Händlers beim Verkauf eines reimportierten Kraftfahrzeugs; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Verschweigen des Reimports eines Fahrzeugs; Reimporteigenschaft des gebrauchten Kfz als Sachmangel; Mitursächlichkeit des schuldhaften ...

Kurzfassungen/Presse (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 327
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Verschweigens der Tatsache, dass es

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05
    () Nach der bisherigen Rechtsprechung stellt die Reimporteigenschaft eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen solchen offenbarungspflichtigen Umstand dar (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 f.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1360, 1361; LG Düsseldorf DAR 2003, 420 f.).

    Die Eigenschaft bzw. der Umstand muss in der Beschaffenheit der Kaufsache wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (Urteil des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Mai 2003, Az.: 28 U 150/02, zitiert nach juris Rz. 5 [= NJW-RR 2003, 1360 f.]).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 22 U 38/98

    Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05
    () Nach der bisherigen Rechtsprechung stellt die Reimporteigenschaft eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen solchen offenbarungspflichtigen Umstand dar (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 f.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1360, 1361; LG Düsseldorf DAR 2003, 420 f.).
  • BGH, 12.03.1997 - VIII ZR 15/96

    Abgrenzung zwischen Schlecht- und Falschlieferung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05
    Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB setzt damit voraus, dass der Verkäufer einen offenbarungspflichtigen Umstand zumindest bedingt vorsätzlich in dem Bewusstsein verschwiegen und billigend in Kauf genommen hat, dass der Käufer ihn nicht kennen und den Kauf bei entsprechender Kenntnis nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen abschließen würde (BGH NJW 1997, 1914, 1916 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass das Verschweigen eines wertmindernden Umstandes den Kaufentschluss zumindest mitbeeinflusst (BGH NJW 1995, 2361, 2362 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 22.04.2003 - 24 S 548/02

    Anspruch auf Erstattung eines Mehrbetrages infolge entsprechender Minderung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05
    () Nach der bisherigen Rechtsprechung stellt die Reimporteigenschaft eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen solchen offenbarungspflichtigen Umstand dar (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 f.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1360, 1361; LG Düsseldorf DAR 2003, 420 f.).
  • OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08

    Sachmängelhaftung bei Verbrauchsgüterkauf und Offenbarungspflicht bei

    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Um eine solche Sicherstellung handelt es sich bei der von den Oberlandesgerichten angenommenen Offenbarungspflicht, aus der sich ein höheres Schutzniveau gegenüber Verbraucher ergibt, denen die Preisunterschiede für Reimportfahrzeuge unbekannt sind (vgl. OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

    Soweit die Berufung im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Naumburg (vgl. DAR 2006, 327) eine einheitliche Rechtsprechung nicht gesichert sieht, verkennt sie, dass der Senat von dieser Entscheidung nicht abweicht.

  • OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10

    Räumpflicht bei Gehweg mit geringer Verkehrsbedeutung und Haftung bei Verstoß

    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Um eine solche Sicherstellung handelt es sich bei der von den Oberlandesgerichten angenommenen Offenbarungspflicht, aus der sich ein höheres Schutzniveau gegenüber Verbraucher ergibt, denen die Preisunterschiede für Reimportfahrzeuge unbekannt sind (vgl. OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

    Soweit die Berufung im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Naumburg (vgl. DAR 2006, 327) eine einheitliche Rechtsprechung nicht gesichert sieht, verkennt sie, dass der Senat von dieser Entscheidung nicht abweicht.

  • LG Berlin, 09.05.2011 - 28 O 41/11

    Rückabwicklung des Vertrages über einen Gebrauchtwagenkauf nach Anfechtung wegen

    Der Umstand allein, dass das verkaufte Fahrzeug nach Deutschland reimportiert wurde, stellt keinen Sachmangel dar, da es sich nicht um eine dem Fahrzeug anhaftende Beschaffenheit handelt (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 7.12.2005 - 6 U 24/05, DAR 2006, 327; Thüringer OLG, Urt. v. 23.10.2008 - 1 U 118/08, Juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 103/07

    Kein Mangel des Gebrauchtfahrzeuges wegen Eigenschaft als Reimportfahrzeug -

    Gegen die Anwendung der Sachmängelhaftung und für eine Beurteilung nach den allgemeinen Haftungsregeln hat sich auch das OLG Naumburg ausgesprochen (vgl. DAR 2006, 327).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2013 - 15 U 205/12

    Zur Frage, wann ein Leasingvertrag nach § 138 I BGB unwirksam sein kann

    Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des OLG Naumburg (DAR 2006, 327) und des OLG Saarbrücken (NJW-RR 1999, 1063) betrifft gebrauchte Kraftfahrzeuge und ist deshalb für den vorliegenden Fall unerheblich.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.01.2006 - 4 U 27/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16816
OLG Köln, 17.01.2006 - 4 U 27/05 (https://dejure.org/2006,16816)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2006 - 4 U 27/05 (https://dejure.org/2006,16816)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 4 U 27/05 (https://dejure.org/2006,16816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - "Leichter Anfahrschaden vorne links" ein Bagatellschaden?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leichter Anfahrschaden beim Gebrauchten?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Angaben zum Unfallhergang ("leichter Anfahrschaden")

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Papierfundstellen

  • DAR 2006, 327
 
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